Freispruch trotz schwerwiegenden Vorwurfs
Amtsgericht Gelsenkirchen Tatvorwurf: Besitz kinderpornographischer Inhalte In einem Verfahren vor dem Amtsgericht Gelsenkirchen bestätigte sich erneut, wie entscheidend eine entschlossene Strafverteidigung mit fundierten technischen Kenntnissen sein kann. Dem Angeklagten, einem berufstätigen Familienvater, wurde vorgeworfen, auf seinem privaten Computer kinder- und…
