Metadaten bei Ermittlungen wegen Kinderpornografie, warum sind sie für die Verteidigung entscheidend

In Ermittlungsverfahren Strafverfahren wegen Besitzes oder Verbreitung von Kinderpornografie (§ 184b StGB) stehen regelmäßig Bild- und Videodateien im Zentrum der Ermittlungen. Die Strafverfolgungsbehörden verlassen sich dabei nicht nur auf den offensichtlichen Inhalt der Dateien, sondern auch auf die versteckten digitalen Spuren, die sogenannte Metadaten liefern.

Doch was genau sind Metadaten? Welche Informationen enthalten sie? Und warum können sie für die Verteidigung der entscheidende Schlüssel zur Vermeidung einer Verurteilung sein?

Rechtsanwalt Clemens Louis, bundesweit tätiger Verteidiger mit Spezialisierung auf Verfahren nach § 184b StGB seit 2005, analysiert in jedem Verfahren sorgfältig alle sichergestellten Metadaten – oft mit entscheidendem Erfolg für seine Mandanten.

Was sind Metadaten?

Metadaten sind strukturierte Zusatzinformationen, die bei digitalen Dateien wie Bildern oder Videos automatisch mitgespeichert werden. Diese Daten entstehen beim Erstellen, Bearbeiten oder Speichern der Datei – oft unbemerkt vom Nutzer.

Typische Metadaten sind:

  • Erstellungsdatum
  • Letztes Änderungsdatum
  • Importdatum (z. B. auf ein Handy oder USB-Stick)
  • Speicherort und Speicherpfad
  • EXIF-Daten (bei Fotos z. B. Kameramodell, GPS-Koordinaten)
  • Dateigröße und -format
  • Ursprüngliche Quelle oder Download-URL (bei bestimmten Formaten)

Metadaten können entweder im Dateisystem selbst gespeichert sein (z. B. in Windows) oder in den Inhaltsdaten der Datei (z. B. in JPEG- oder MP4-Headern).

Bedeutung von Metadaten im Strafverfahren nach § 184b StGB

Für Ermittlungsbehörden liefern Metadaten Hinweise darauf wann eine Datei auf ein Gerät gelangt ist, woher sie stammt (z. B. Download, WhatsApp, USB-Stick) und ob der Beschuldigte sie bewusst besessen oder verbreitet hat. Außerdem ob eine Datei manipuliert, verschoben oder gelöscht wurde.

Für die Verteidigung sind Metadaten mindestens genauso wichtig – oft sogar entscheidend für eine Verfahrenseinstellung oder Freispruch.

Warum Metadaten für die Verteidigung so wichtig sind

Zeitliche Einordnung: War die Datei vor Mandatsbeginn auf dem Gerät?
Metadaten können zeigen, ob eine Datei lange vor dem Besitz des Geräts erstellt oder importiert wurde – z. B. durch Vorbesitzer bei gebrauchten Laptops oder Handys.

Dann fehlt es oft am Vorsatz, und der Tatnachweis ist nicht möglich.

Unbewusster Besitz nach automatischem Download
Viele Messenger-Apps (z. B. WhatsApp, Telegram, Signal) speichern Dateien automatisch im Hintergrund.

Wenn Metadaten zeigen, dass die Datei ungeöffnet blieb oder direkt in einem Systemordner lag, kann das einen unbewussten Besitz belegen, der strafrechtlich nicht relevant ist.

Beweislastumkehr vermeiden
Die Staatsanwaltschaft muss dem Beschuldigten vorsätzlichen Besitz nachweisen – nicht umgekehrt.

Ungenaue oder widersprüchliche Metadaten können erhebliche Zweifel begründen und zur Einstellung des Verfahrens führen.

Verbreitung vs. Besitz abgrenzen

Verbreitung (§ 184b Abs. 1 Nr. 1 StGB) ist deutlich schwerer strafbar als bloßer Besitz. Metadaten können zeigen, ob eine Datei lediglich empfangen oder auch aktiv weitergeleitet wurde.

Verteidiger Louis prüft, ob aus den Metadaten wirklich eine Verbreitung hervorgeht oder nur eine passive Weiterleitung angenommen wurde – oft zu Unrecht.

Vermeidung falscher Alterszuschreibungen

Auch im Zusammenhang mit der altersmäßigen Einordnung der abgebildeten Personen (unter 14 Jahre?) können Metadaten entscheidende Hinweise geben:

  • Zeitpunkt der Erstellung 
  • Seriennummern oder Zeitstempel aus bekannten Datenbanken

So nutzt Rechtsanwalt Clemens Louis Metadaten für Ihre Verteidigung

In jedem einzelnen Verfahren analysiert er persönlich und gründlich die relevanten Metadaten. Dabei arbeitet er – je nach Bedarf – mit IT-Sachverständigen, digitalen Forensikern oder eigenen Gutachtern zusammen, um:

  • widersprüchliche Metadaten aufzudecken
  • automatisierte Downloads zu belegen
  • Verbreitungsvorwürfe zu entkräften
  • Speicherzeitpunkte zu rekonstruieren
  • vorsatzfreie Besitzverhältnisse zu beweisen

Beispiele aus der Verteidigungspraxis

Beispiel 1: „Datei lag unbemerkt im Download-Ordner“

Ein Mandant hatte nie wissentlich kinderpornografisches Material heruntergeladen. Die Polizei fand jedoch eine Datei im „Downloads“-Ordner. Die Metadaten zeigten:

  • automatische Speicherung über WhatsApp
  • Datei nie geöffnet oder verschoben
  • keine Interaktion mit dem Inhalt

Ergebnis: Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.

Beispiel 2: „Gerät hatte Vorbesitzer – Datei stammt aus früherer Nutzung“

Auf einem gebrauchten Laptop fand sich eine kinderpornografische Datei. Die Analyse ergab:

  • Erstellungsdatum Jahre vor dem Kauf
  • Letzte Nutzung durch anderen Benutzer
  • Keine Verbindung zum Internet im fraglichen Zeitraum

Ergebnis: Kein Tatnachweis und somit Einstellung des Verfahrens.

Metadaten sind der Schlüssel zur Wahrheit

In Ermittlungsverfahren wegen Kinderpornografie können Metadaten den Unterschied zwischen Anklage und Einstellung bedeuten. Sie geben Aufschluss über:

  • Herkunft
  • Zeitpunkt
  • Besitzverhältnisse
  • Nutzerverhalten

Rechtsanwalt Clemens Louis prüft in jedem Fall alle Metadaten – auch dort, wo Polizei oder Staatsanwaltschaft nicht genau hinschauen. Seine jahrzehntelange Erfahrung und Spezialisierung ermöglichen es ihm, Verteidigungsansätze zu erkennen, wo andere sie übersehen.