184b StGB – Was kostet eine Strafverteidigung?

Wir vereinbaren Pauschalen für die Verteidigung von Ermittlungsverfahren und Strafverfahren bei der Verteidigung von Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie.
Seit 2005 hat sich bei der bundesweiten Verteidigung diese Vorgehensweise bewährt, da der Mandant genau weiß, was er für eine Leistung bezahlt und es somit auch noch nie zu Unstimmigkeiten gekommen ist.

Wir warnen generell Klienten davor, dass wir es Marktanbieter gibt, die erhöhte Preise anbieten, die nicht in Relation zur Leistung stehen und Stundenhonorare, die Sie nicht überblicken können, mit einer gesunden Skepsis begegnet werden sollen.

Wir bieten Leistung, die hochqualitativ ist und die Bewertungen unserer Kanzlei zeigen durch die Erfahrungen von Mandanten, dass hier das Preis – Leistungs – Verhältnis stimmt, wobei wir immer gleichbleibende Qualität liefern.

Alle Mandanten erhalten durch uns einen Honorarschein, was bedeutet, dass unsere Leistung auch vertraglich abgesichert ist und Sie somit die höchst mögliche Transparenz und Sicherheit erfahren.

Unsere Erfahrung auf diesem Gebiet, die einzigartig ist, ist das, was uns von anderen Kanzleien abhebt und unbezahlbar ist.

Leistung im Ermittlungsverfahren

In der Regel arbeiten wir in Rahmen des außergerichtlichen Verfahrens 12 – 24 Monate vertrauensvoll mit Ihnen zusammen.
In unserem Pauschalpreis sind alle Beratungen, Akteneinsichten, Schriftverkehr und Verteidigungsschriften inkludiert.
Sie haben somit keine Mehrkosten zu tragen und können nach Lust und Laune die Pauschale für sich nutzen.
Da wir nicht nur unter der Woche, sondern auch am Wochenende, für Sie erreichbar sind, haben wir somit eine Leistung die Sie 7 Tage die Woche nutzen können. Wir haben zudem eine Notfallnummer: 0176 – 24738167 über welche Sie uns immer erreichen können. Dieser Service bietet unseren Mandanten eine große Sicherheit und erfreut unsere Klienten sehr.

Leistungen im gerichtlichen Verfahren

Wir verteidigen täglich Mandanten in ganz Deutschland vor Gericht und haben von Nord bis Süd seit 2005 unzählige Amts- und Landgerichte in der BRD abgedeckt.
Auch hier arbeiten wir mit bewährten Pauschalen, die sich aus Erfahrungswerten ergeben und durch unsere Mandanten als einen Mehrwert empfunden werden.

Inkludiert sind bei der Verteidigung vor Ort in der Verhandlung sämtliche Beratungen, Schriftsätze im Zwischenverfahren und an das Gericht, die Verteidigung vor Ort, Reisekosten uns sonstige Auslagen (Übernachtungskosten) die im Zusammenhang mit der Verteidigung vor dem Amtsgericht oder Landgericht anfallen mögen.

Leistungen: Berufung und Revision bei § 184b StGB
Im Rahmen einer Berufungsverhandlung verteidigen wir Sie vor Ort vor dem Landgericht gegen eine Pauschale wegen einer Verurteilung: Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie.
Revisionen gegen Urteil zum Oberlandesgericht und Revisionen zum Bundesgerichtshof werden bezüglich der Kosten und Umfang der Leistungen genau vorab abgestimmt und erhalten hier ein individuelles Angebot auf Anfrage.

Wie erhalte ich ein Angebot für mein Verfahren?

Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf und übersenden Sie alle Unterlagen, die Sie von Justiz erhalten haben, per Mail.
Wir werden Ihnen umgehend das weitere Vorgehen vorstellen und Ihnen ein individuelles Angebot unterbreiten.
Erst dann zeigen wir Ihre Verteidigung an und beantragen Akteneinsicht

Ich habe bereits einen Anwalt und will wechseln. Geht das?

Eine Anwaltswechsel ist völlig unproblematisch.
Sie müssen sich um nichts kümmern, sondern wir übernehmen für Sie die Kündigung zum bisherigen Rechtsbeistand und prüfen, welche Gebühren und Auslagen Ihnen zustehen, die im Wege eine Gutschrift sodann aus Sie ausgezahlt werden.
Sie müssen den Wechsel auch nicht begründen, sondern Sie können jederzeit über uns eine Kündigung aussprechen.
Bundesweit wechseln Mandanten täglich zu unserer Kanzlei, da diese auf die Schnelle nach einer Hausdurchsuchung einen lokalen Fachanwalt für Strafrecht oder Rechtsanwalt beauftragt haben und dann erst – nach Recherche – feststellen, dass es eine hierauf hochspezialisierte Kanzlei gibt, nämlich unsere Kanzlei.
Grund genug, dass Sie wechseln und sich durch Experten betreuen lassen.

Kann ich das Honorar in Raten bezahlen?

Ja, das ist möglich und machen auch Mandanten vor Gebrauch.
In der Regel bietet es sich an einen Betrag XY anzuzahlen und den Restbetrag im Wege der monatlichen Ratenzahlung abzutragen.
Das funktioniert bei fast allen unserer Mandanten und somit sind wir gerne bereit, Ihnen hier entgegenzukommen.
Wir arbeiten mit Menschen und nicht mit Fallnummern und finden immer individuelle Lösungen