Kinderpornographie und sexueller Missbrauch an Kindern

Seit 2005 verteidigen wir Missbrauchsverfahren im ganzen Bundesgebiet.

Häufig vertreten wir unsere Mandanten bei denen wegen des Verdachts auf sexuellen Kindesmissbrauchs oder des schweren sexuellen Missbrauchs an Kindern eine Hausdurchsuchung durchgeführt wurde und im Zuge der Auswertung von Datenträgern Bilder oder Videos mit Kinderpornographie oder Jugendpornographie gefunden wurde.

Zudem kommt es in der Praxis immer wieder vor, dass zunächst „lediglich“ wegen der Verbreitung und des Besitzes von Kinderpornographie ermittelt wird und sich dann der Vorwurf auf einen sexuellen Missbrauch ausweitet. Weil zum Beispiel Fotos aufgefunden werden, die den sexuellen Missbrauch der eigenen Kinder oder Kinder aus der Familie nahelegen.

Sie sind durch einen der vorgenannten Konstellationen betroffen? Dann nehmen Sie unverzüglich Kontakt mit uns auf, denn wir haben bereits Tausende von Mandanten verteidigt und unsere Expertise wird von erheblichen Vorteil für Ihr Verfahren sein. 

Die Verteidigung von Missbrauchsverfahren sollte ausschließlich durch eine Expertenkanzlei erfolgen und davon gibt es in Deutschland nur wenige.  

Kinderpornographie und sexueller Missbrauch an Kindern: Ein Zirkelschluss?

Wer KiPos oder JuPos (Kurzform) besitzt muss noch lang nicht die Neigung haben Kinder zu missbrauchen. Auch die Annahme, dass Kinderpornographie die „Einstiegsdroge“ für einen sexuellen Missbrauch sei, findet keine Stütze in unserer Erfahrung.

Richtig ist die kriminalistische Erfahrung, dass der Besitz und die Verbreitung von Kinderpornographie ein Dauerdelikt ist.
Man geht also davon aus, dass es bei jemandem der Kinderpornographie verbreitet oder besitzt, es sich nicht um eine einmalige Angelegenheit handelt. Vielmehr ist es in der Praxis so, dass es meistens zu einer dauerhaften Speicherung der Dateien kommt bzw. es immer wieder zu weiteren Verstößen, meist über einen langen Zeitraum kommt.

In vielen Verfahren erleben wir, dass die Polizei und das Jugendamt bei einem Verfahren wegen § 184b StGB zugleich einen Missbrauch oder die Gefahr eines Missbrauchs unterstellen. Dieser wird sich im Rahmen einer guten Verteidigung aber nicht halten lassen wird und wir Sie vor einem solchen allgemeinen Verdacht aktiv schützen. 

In Einzelfällen werden Familienmitgliedern bzw. der Ehefrau KiPo Bilder aus dem laufenden Verfahren vorgehalten um den Verdacht zu prüfen, ob ein Kind aus der Familie oder die eigene Tochter oder der eigene Sohn missbraucht wurde. 

Immer wieder gibt es Fällen, in denen Kinder – ohne einen wirklichen Anhaltspunkt zu haben – zu einem sexuellen Missbrauch befragt werden. Eine Ergänzungspfleger wird bestellt und meistens landet die Sache vor dem lokalen Familiengericht. 

Diese Geschütze, die die Polizei auffährt, sollten durch eine gute Verteidigung ausgehebelt werden. 

Wir arbeiten in diesen Fällen zusammen mit einem hochspezialsierten Fachanwalt für Familienrecht an den Verfahren, um Ihnen den maximalen Schutz zu bieten und eine Herausnahme der Kinder aus der Familie zu verhindern bzw. eine Trennung von Ihnen zu den Kindern abzuwenden. 

Auswertungsbericht: Es werden Dateien im Sinne von § 184b StGB gefunden!

In vielen Verfahren, die wir wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs an Kindern verteidigen und der Mandant die Missbrauchsvorwürfe von sich weist, wird man trotzdem beim DV–Auswertungsbericht (Auswertung der sichergestellten Datenträger bei der Hausdurchsuchung) kinderpornographische und jugendpornographische Schriften finden.

Für die Polizei und Staatsanwaltschaft ist dieser Umstand bei einem Missbrauchsvorwurf ein gefundenes Fressen. Denn damit ziehen diese den Schluss, dass Ihnen ein Missbrauch an Kindern nicht charakterfern ist und Sie hier dann wohl eine bestimmte Neigung haben müssen.

Dieser Schluss ist natürlich nicht wissenschaftlich belegt, sondern wird lediglich als allgemeine Stimmungsmache verwendet.

Wir haben bereits unzählige Verfahren in der BRD verteidigt, in denen der Missbrauchsvorwurf letztendlich eingestellt werden musste oder mit einem Freispruch endete, sodaß es „lediglich“ bei dem Besitz der verbotenen Dateien blieb.

Als Experten für Missbrauchsverfahren wissen wir genau, wie wir die Aussagepsychologie für uns nutzen können, um einen Missbrauch auszuhebeln. Unsere Mandanten werden in der Praxis häufig falsch beschuldigt und bevor es zu einem Fehlurteil kommt und Sie unschuldig verurteilt werden, wenden Sie sich eine Kanzlei, die nicht nur an Ihrem Verfahren übt, sondern Sie mit viel Erfahrung vereidigt. 

Im Falle, dass es „lediglich“ bei dem Vorwurf des Besitzes von kinderpornographischen Schriften bleibt, können Sie getrost auf eine Bewährungsstrafe hoffen und müssen nicht in Haft.

Sollten jedoch ein sexueller Missbrauch stattgefunden haben, dann laufen Sie Gefahr, eine Gefängnisstrafe zu erhalten. Ob Sie tatsächlich ins Gefängnis müssen hängt auch maßgeblich von einer guten Verteidigung ab.

Sexueller Missbrauch: Herstellung von kinderpornographischen Schriften Ich habe Fotos und Videos von einem Kind gemacht!

Wir verteidigen in Deutschland die schweren Verfahren, also solche in denen der sexuelle Missbrauch durch das Auffinden von Videos und Bilddateien belegt wird.

Wir haben unter anderem in den bundesweit bekannten Missbrauchskpmplexen aus Bergisch Gladbach und Münster verteidigt, in denen es primär darum ging, dass der sexuelle Missbauch von Opfern gefilmt und in einer Gruppe getauscht wurde.

Immer wieder und über die Jahre hinweg, verteidigen wir Verfahren, bei denen der sexuelle Missbrauch mittels Handy gefilmt oder fotografiert wird und das Bildmaterial im Zuge der Durchsuchung bei unseren Mandanten aufgefunden wird.

Hier spielt der allgemeine Besitz von kinder- und jugendpornographischen Schriften, die durch das Clearnet und Darknet kursieren und sich durch unsere Mandanten verschafft werden, eine untergeordnet Rolle. Der eigentliche sexuelle Missbrauch und die Herstellung von kinderpornographischen Schriften sind die in diesen Fällen die Hauptanklagepunkte.

Das Herstellen von kinderpornographischen Schriften

Immer häufiger werden Verfahren, in denen die Mandanten selbst Fotos und Videos von Kindern in Posen (Posingbilder) angefertigt haben oder den eigenen sexuellen Missbrauch vor oder an einem Kind fotografiert und gefilmt haben.

In solchen Fällen ist die Beweislage für die Staatanwaltschaft perfekt, da diese die Videos und Bilder als Beweismittel anführen kann und zudem die Zeitstempel der Dateien den Tatzeitpunkt belegen.

Werden im Zuge der Auswertung solche Dateien gefunden wird auch sehr schnell ein Haftbefehl ausgestellt und die Untersuchungshaft angeordnet.

Hat sich dies bei einer Hausdurchsuchung noch nicht abgezeichnet, so wird spätestens bei der Auswertung der Speichermedien der Haftgrund der Flucht oder Wiederholungsgefahr durch das Amtsgericht angeführt.

Sie sind besorgt, dass genau dieses Szenario für Sie real werden könnte?
Dann vertrauen Sie sich uns an. Wir unterliegen der Schweigepflicht und können Sie somit jederzeit auf das weitere Vorgehen vorbereiten. 

Verteidigung durch unsere Kanzlei

Übersenden Sie uns gerne unverbindlich eine E–Mail inklusive aller Unterlage, die Sie durch die Justiz erhalten haben.

Sie erhalten umgehend eine Rückmeldung von uns. Auch am Wochenende!
Wir werden Ihre Verteidigung gemeinsam mit Ihnen planen und Ihnen ein Pauschalangebot für die Verteidigung unterbreiten.

Wir zeigen Ihre Verteidigung an, beantragen Akteneinsicht und werden nach Eingang der Auswertungen und der Akteneinsicht eine umfangreiche Verteididigungsschrift für Sie anfertigen.

Aufgrund unserer lagjährigen Erfahrung sind Sie bei uns in den besten Händen.