Schöffengericht Bitburg
Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie
Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, 100.000 kinderpornographische Dateien zu besitzen und teilweise weiterverbreitet zu haben. Die Vorwürfe hatten nicht nur juristisch, sondern auch lokal großes Medieninteresse ausgelöst, sodass die Verhandlung vor dem Schöffengericht intensiv verfolgt wurde.
Trotz der hohen Zahl der aufgefundenen Dateien gelang es der Verteidigung, die Ernsthaftigkeit der persönlichen Umstände des Mandanten und seine Bereitschaft zur Rehabilitation überzeugend darzustellen. Durch eine gezielte Strategie und die Vermittlung therapeutischer Maßnahmen konnte das Gericht von einer unmittelbaren Haft absehen.
Am Ende der Verhandlung verhängte das Gericht eine Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Damit erhielt der Mandant die Möglichkeit, sein Leben außerhalb des Gefängnisses fortzuführen und die begonnenen Therapie- und Rehabilitationsmaßnahmen erfolgreich umzusetzen.
Dieser Fall zeigt erneut, wie entscheidend eine erfahrene und strategische Verteidigung ist – selbst bei massiven Vorwürfen im Bereich des Sexualstrafrechts.
