Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie über die Bing – Image

Die Suche nach Bildern auf Bing Images ist denkbar einfach und benutzerfreundlich. Mit nur wenigen Suchbegriffen können Sie eine Vielzahl relevanter Bilder finden. Bing Images bietet auch erweiterte Suchfilter, mit denen Sie Ihre Suche verfeinern können. Sie können nach Größe, Farbe, Ausrichtung und sogar nach Lizenztyp filtern, um Bilder zu finden, die Ihren spezifischen Anforderungen entsprechen. Bing Images ist eine beeindruckende Plattform für die Bildersuche, die eine Vielzahl hochwertiger und inspirierender Bilder bietet. Mit ihrer benutzerfreundlichen Oberfläche und den erweiterten Suchfiltern ist Bing Images eine wertvolle Ressource für jeden, der nach visuellen Inhalten sucht. Egal, ob Sie nach professionellen Fotos suchen oder sich von kreativen Ideen inspirieren lassen möchten, Bing Images ist definitiv eine Quelle der visuellen Entdeckung.

Wenn Sie jedoch ein Bild nach § 184b StGB bei Bing hochladen, so kann es dazu kommen, dass Sie später eine Hausdurchsuchung und ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfes des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornographie erfahren.

Die Suchmaschine wird in den USA durch NCMEC überwacht und die Daten bei einem Verstoß werden automatisch an die deutschen Behörden weitergeleitet. Die zuständige Staatsanwaltschaft wird sodann einen Durchsuchungsbeschluss beim Amtsgericht beantragen. Es werden sodann die Speichermedien (PC / Laptop / Festplatte) im Wege eine Durchsuchung bei Ihnen sichergestellt werden und später ausgewertet. Die Auswertungszeit kann Monate dauern. Später wird ein sog. „DV – Auswertungsbericht“ erstellt. 

Triggern eines NCMEC Report durch die Nutzung von Bing – Image

Man ruft die Suchmaschine auf und lädt dort eine Bilddatei hoch. 

Die Suchmaschine erstellt einen Hashwert der Datei und prüft dann, ob sie bereits irgendwo eine Webseite gecrawlt hat, auf der ein Bild mit identischem Hashwert vorhanden ist. 

Hierbei wird der Hashwert auch mit einschlägigen KiPo-Hashwert-Tabellen verglichen und bei einem Treffer eine Meldung an die NCMEC abgesetzt. 

Der Dateiname spielt dabei nur eine untergeordnete Rolle, da dieser beim Upload durch einen automatisch generierten Dateinamen ersetzt wird. 

Daneben wird auch der Inhalt des Bildes analysiert, um dem Nutzer ähnliche Bilder vorschlagen zu können.

Dieser Vorgang löst in der Regel dann einen sog. NCMEC – Report aus. 

Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit uns auf, wenn Sie der Annahme sind, dass Sie hier einen Verstoß gegen die Rechtsordnung begangen haben könnten. 

Kanzlei Louis & Michaelis

Wir sind Experten auf dem Gebiet der Verteidigung von Verfahren wegen § 184b StGB und verteidigen Mandanten aus ganz Deutschland seit 2005. Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf und wir werden uns umgehend zurückmelden und Ihre Unterlagen prüfen und Ihnen einen Vorschlag für die Verteidigung unterbreiten.