Geldstrafe bei Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie

Vielleicht fragen Sie sich ob eine Geldstrafe bei Verurteilung wegen kinderpornographischen Bilddateien oder Videodateien möglich ist?

Leider können wir Ihnen hier kein Hoffnung machen. Eine Verurteilung zu einer Geldstrafe bei dem Besitz und der Verbreitung von Kinderpornographie ist nicht möglich.

Eine Freiheitsstrafe von 1 – 5 Jahre sieht das Gesetz für den Besitz vor, bei der Verbreitung sogar eine Haftstrafe von 1 – 10 Jahren Haft.

Ausnahmen hiervon gibt es leider nicht und somit kann auch keine Geldstrafe im Wege eines Strafbefehls oder eines Gerichtsurteils ergehen.

Eine Haftstrafe oder eine Bewährungsstrafe kann auch nicht nachträglich in eine Geldstrafe umgewandelt werden.

Muss ich bei eine Verurteilung wegen Kinderpornographie in Haft?

Nein, das ist nicht zwingend der Fall, den Freiheitsstrafen bis 2 Jahre können zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn eine positive Sozialprognose besteht.

Ziel unserer Verteidigung ist es, dass Die Freiheitsstrafe nicht über 2 Jahren liegt und wir dafür Sorge tragen, dass man bei Ihnen von einer guten Legalprognose ausgeht, was bei einem Ersttäter, der gut verteidigt ist, umsetzbar ist. 

Bei einer Verurteilung von 12 – 24 Monaten müssen zudem noch besondere Umstände bestehen, die eine Strafaussetzung zur Bewährung rechtfertigen. Wir tragen dafür Sorge, dass nach der Hausdurchsuchung und im Rahmen des Ermittlungsverfahrens solche Umstände geschaffen werden.

Eine Haftstrafe zu vermeiden ist somit ein Arbeitserfolg und das ist auch der Grund, warum Mandanten aus dem ganzen Bundesgebiet sich 2005 als Experte auf diesem Gebiet anvertrauen.