Nudes und Kinderpornographie

„Nudes“ werden umgangsprachlich Nacktbilder genannt. Solche Bilder und Videos werden im Rahmen eines Chats von dem Gegenüber angefordert.

Das ist dann strafbar, wenn es sich hierbei um ein Kind oder einen Jugendlichen / eine Jugendliche handelt.

Unsere Kanzlei verteidigt seit 2005 bundesweit Verfahren wegen des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornographie und dem sexuellen Missbrauch an Kindern in ganz Deutschland.

Tausende von Mandanten haben sich an unsere Kanzlei gewendet, wenn es bei ihnen zu einer Hausdurchsuchung kam oder sie eine Vorladung zur einer Beschuldigtenvernehmung erhalten haben.

Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf uns wir werden Ihre Verteidigung übernehmen und die nächsten Schritte mit Ihnen planen.

Das Sichverschaffen von Nudes

Chats (Instagram, Knuddels, Snapchat) werden genutzt, um Kontakt zu Kindern zu erhalten. Dabei ist ein Kind eine Person unter 14 Jahren. 

Dabei wird der Chat zunächst unverfänglich gestaltet und im Laufe Nacktbilder von Brüsten und Scheide eingefordert bis hin dazu, dass das Kind sexuelle Handlungen an sich vornimmt.

Die Bilder und Videos sollen dann in der Regel übermittelt werden. In einigen Fällen wird auch eine Webcam genutzt und dabei Screenshots gefertigt. 

Wir verteidigen immer wieder Fälle, in denen unsere Mandanten dem Übersenden der Nacktbilder und Nacktvideos durch Drohungen Nachdruck verleihen. Hier wird zum Beispiel gedroht, dass man ansonsten die Sache an der Schule publik macht oder die Person aufsucht.

In vielen Fällen gelangen Mandanten so in den Besitz von kinderpornographischen Videos und Bildern.

Das Sichverschaffen ist strafbar und natürlich auch der Besitz.

In einzelnen Fällen kann es sich auch um einen sexuellen Missbrauch an Kindern handeln. Wenn z.B. das Kind / Jugendliche aufgefordert wird sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen oder vor dem Kind Handlungen vorgenommen werden. Zum Beispiel onanieren vor der Webcam.

Wie kommt es bei Nudes zu einem Ermittlungsverfahren und einer Hausdurchsuchung?

Kinder wenden sich nicht oft an ihre Eltern, zu groß ist die Scham vor der eigenen Verfehlung im Internet. Anders mag dies in der Praxis sein, wenn die Einschüchterungsversuche zu massiv sind und das Kind keinen anderen Weg mehr sieht, als sich den Eltern zu offenbaren.

In vielen Fällen, die wir seit 2005 verteidigt haben, waren die Chats und das Handeln der Tochter ein Zufallsfund bei der Kontrolle des Mobiltelefon durch die Eltern, die dieses dann der Polizei melden.

Ob Sie dann als Täter ermittelt werden können, hängt von vielen Faktoren ab. Ihr Profil kann im Einzelfall personenidentifizierende Merkmale beinhalten bzw. es kann im Einzelfall auch Ihre IP – Adresse ermittelt werden, wobei die Zurückverfolgung in der Praxis eher selten gelingt.

Sollte man jedoch eine Verbindung zu Ihrer Person herstellen, dann wird man in der Regel nicht auf das mildere Mittel einer Vorladung zu einer Beschuldigtenvernehmung zurückgreifen, sondern direkt bei Ihnen durchsuchen und alle elektronischen Geräte zur Auswertung sicherstellen.

Wie lange kann es dauern, bis bei mir durchsucht wird?

Klienten werden in der Regel durch das Opfer selbst oder dessen Eltern darauf aufmerksam gemacht, dass man den Sachverhalt zur Anzeige bringen wird. Das ist meistens auch der frühste Zeitpunkt, an welchem Mandanten mit uns Kontakt aufnehmen, da sie nun jeden Tag damit rechnen müssen, dass die Polizei vor der Türe steht.

Es kann Monate dauern, bis die Anzeige aufgenommen und die Staatsanwaltschaft einen Durchsuchungsbeschluss beim Amtsgericht erwirkt so dass die Polizei die Durchsuchung vollstrecken kann.

Wir können im Einzelfall, ohne schlafende Hunde zu wecken, bei der Polizei und Staatsanwaltschaft anfragen, ob ein Ermittlungsverfahren anhängig ist, um Ihnen hier Sicherheit zu geben. 

Gerne analysieren wir Ihre Angaben und können Ihnen nach unserer beruflichen Erfahrung mitteilen, ob eine Durchsuchung wahrscheinlich ist und Sie auf eine solche vorbereiten.

Falls Sie eine solche befürchten, dann sollten Sie bereits jetzt unsere Notfallnummer: 0176 – 24738167 abspeichern. Damit können uns rund um die Uhr per WhatsApp erreichen. 

Im Falle einer Hausdurchsuchung sollten Sie keine Angaben zur Sache machen und umgehend Kontakt mit uns aufnehmen. Bitte übersenden Sie uns per E–Mail den Beschluss und das Sicherstellungsprotokoll.

Nudes – unter 14? Ich dachte die Person im Chat wäre älter! 

Ein häufger Einwand, den wir vorbringen ist, dass das Opfer über 14 Jahre alt war. Das macht die Sache nicht straflos, da auch der Besitz von jugendpornographischen Schriften strafbar ist, aber dieser wird nicht mit einer Haftstrafe bedroht.

Deshalb wird ein zentraler Punkt der Strafverteidigung sein in Zweifel zu ziehen, dass Sie das wahre Alter des Opfers kannten. Diese Vorgehensweise ist deshalb auch erheblich, da bei den Altersangaben meist geschummelt wird und auch bestimmte Apps und Portale erst ab meinem Mindestalter benutzt werden können und im Einzelfall geprüft werden muss, ob Sie auf die Altersangaben aus dem Profil vertrauen durften. 

Aus den Chats und dem Profil ergibt sich häufig, ob über das Alter des Opfers gesprochen wurde oder dies aus dem Profil ersichtlich ist, wobei allgemein bekannt sein sollte, dass Personen bei Chats falsche Altersangaben machen.

Im Einzelfall kann aus den Chats auch Rückschluss über das Alter gezogen werden, bspw. wenn das Opfer über seine Schule schreibt oder andere Umstände, die darauf schließen lassen, dass mit einem Kind gechattet wird.

Da wir unzählige Verfahren auf diesem Gebiet verteidigt haben, kennen wir hier alle Konstellationen aus der Praxis und wie diese praktisch zu lösen sind.

Wie läuft eine Verteidigung konkret ab?

Sie nehmen unverbindlich mit uns Kontakt auf und übersenden per E–Mail die Unterlagen, die Sie durch die Justiz erhalten haben.

Sie erhalten unverzüglich eine Rückmeldung mit einem Angebot von uns. Wir zeigen dann Ihre Verteidigung an und beantragen Akteneinsicht.

Nach Erhalt der Akte erhalten Sie die Akte als PDF–Datei durch uns und wir besprechen das weitere Vorgehen.

Da in der Regel Datenträger sichergestellt wurden (Handy, Laptop, Computer, Tablet) werden diese durch die Polizei ausgewertet und wir erhalten im Verlauf des Ermittlungsverfahrens den Auswertungsbericht. Dieser wird Aufschluss darüber geben, ob Sie im Besitz von Dateien im Sinne von § 184b StGB oder 184c StGB sind. 

Wir schreiben dann eine Verteidigungsschrift und werden versuchen, dass das Verfahren gegen Sie eingestellt wird. Da Eintragungen im Führungszeugnis und Bundeszentralregister sehr lang sind, ist eine erfahrene Verteidigung notwendig.