Trennung und Scheidung bei Besitz und Verbreitung von kinderpornographischen Schriften

Wird sich meine Frau nach einer Hausdurchsuchung bei einem Ermittlungsverfahren wegen § 184b StGB trennen oder die Scheidung einreichen?

Was uns immer wieder verwundert ist, dass es zu wenigen bis überhaupt keinen Trennungen oder Scheidungen bei dem Vorwurf von Kinderpornographie kommt.

Ausnahmen erleben wir dann in der Praxis, wenn die Ehe oder die Beziehung ohnehin schon in einer Schieflage war und dies der berühmte Tropfen auf dem heißen Stein war.

Sie können aber maßgeblich Ihren Anteil dazu beitragen, dass Sie ihre Frau und Kinder nicht verlieren. Wir geben hier ein paar bewährte Tipps, die für unsere Mandanten über die Jahre der Strafverteidigung und persönlichen Betreuung hilfreich waren.

Wir sind nicht nur eine Kanzlei für Strafrecht, die sich unter anderem auf die Verteidigung von Kinderpornographie spezialisiert hat, sondern zeichnen uns auch dadurch aus, dass wir unsere Mandanten persönlich und sehr führsorglich betreuen und beraten.

Zu einer guten anwaltlichen Vertretung gehört auch, dass wir unseren Beitrag dazu leisten, dass Ihr privates Umfeld stabil bleibt.

Ein Ermittlungsverfahren wegen Kinderpornos ist ein Vertrauensbruch

Bedenken Sie, dass die Hausdurchsuchung für Sie bereits schlimm war und auch wenn Sie sich schlecht fühlen, vergessen Sie nicht, dass dies für Ihre Partnerin oder Ehefrau noch mehr bedeutet.

Frauen sind enttäuscht, verletzt, verwirrt und brauchen Zeit zu heilen. Das ist auch völlig nachvollziehbar und sollte nicht unterschätzt werden.

Um so wichtiger ist es, dass Sie nach dem ersten Schock, zügig raus aus der Opferrolle kommen und Ihren Mann stehen. 

Manche Mandanten verfallen in derart großes Selbstmitleid, dass sie völlig die Bedürfnisse der Frau aus den Augen verlieren. Obwohl diese nichts falsch gemacht haben. Zwar wird es nicht kommuniziert, aber insgeheim suchen Frauen oft bei sich eine Mitschuld, was ebenfalls der völlig falsche Ansatz ist. 

Der Konsum von Kinderpornographie geht meistens mit einem Rückzug des Partners einher. Die Zeit die in der Beziehung verbracht werden sollte, wird im Internet verbracht und auch die sexuellen Bedürfnisse bleiben auf der Strecke und das Sexualleben leidet unter dem Pornokonsum.

Erst nach der Hausdurchsuchung wird die Realität einen einholen und im Rückblick aufzeigen, dass dies meistens eine schleichende Entwicklung war, die ihren Höhepunkt in der Hausdurchsuchung und dem Ermittlungsverfahren gefunden hat.

Das Ermittlungsverfahren als Chance für den Neuanfang

Ermittlungsverfahren haben, wenn man sie richtig begleitet und ihr Potential erkennt, einer erhebliche Dynamik und es ist die Aufgabe als Rechtsanwalt, die negative Energie in positive umzuwandeln um Ihr Leben neu zu gestalten. Es warten sehr schöne Dinge auf Sie, die Sie an sich und er Beziehung neu entdecken können.

In erster Linie werden Sie, wenn Sie sich an unseren Rat halten erfahren, dass sich die Kommunikation in Ihrer Beziehung verbessern wird.

Grund hierfür ist, dass Sie ein Geheimnis mit sich herumgetragen haben und dieses nunmehr – ohne Ihr Zutun – gelüftet wurde. Viele Mandanten empfinden das als extrem befreiend.

Hierdurch besteht auch die Möglichkeit, dass Sie sich gegenüber ihrem Partner öffnen und über ihre Gefühle, ihre Bedürfnisse und Probleme sprechen.

Meist ist der Konsum von Kinderpornographie auch eine Ventilhandlung für private und berufliche Probleme und es geht nicht darum das „Schuld – Spiel“ zu spielen, also den Schuldigen zu finden, sondern zu erkennen, dass eine Aufarbeitung von Defiziten das Ziel sein muss.

Im Übrigen sollten Sie ehrlich zu sich selbst sein und nicht den Grund für Ihre Verfehlung bei der Umwelt oder Ihrem Partner suchen.

Natürlich kann das Verhalten einer Ehefrau oder einer Partnerin ihre Entgleisung begünstigt haben. Aber dann hätten Sie, bevor es dazu kam, die Möglichkeit gehabt, ihre Wünsche und Bedürfnisse zu kommunizieren oder sich zu trennen.

Zwar mag eine Trennung nicht immer leicht sein oder sogar gar nicht in Ihrem Sinne sein, da meistens auch die gemeinsamen Kinder eine Rolle spielen. Aber die Flucht ins Internet in eine Parallelwelt ist keine Lösung.

Wir vermitteln Ihnen eine qualifizierte Therapie. Tätertherapien bzw. Therapien bei Kinderpornographie oder Pornosucht sind schwer zu finden. Wir haben ein bundesweites Netzwerk an Therapeuten und Stellen mit denen wir seit Jahren zusammenarbeiten.

Sie können damit nicht nur Ihren Anteil für eine gute Verteidigung beitragen, sondern auch Ihrer Liebsten zeigen, dass Sie Verantwortung übernehmen.

Es bietet sich auch an, dass Sie Ihren Partner an der Therapie teilhaben lassen. Dies kann in der Form gestaltet werden, dass Ihre Partnerin oder Ehefrau Sie zu einer der Sitzungen begleitet.

Wir bieten auch an, dass die Ehefrauen, soweit wir von der Schweigepflicht entbunden sind, an den Gesprächen in unserer Kanzlei teilnehmen kann. Wir hatten auch bereits Ehefrauen, die alleine – in Absprache mit dem Mandanten, ein Gespräch gebucht haben. 

Ein Ermittlungsverfahren und Strafverfahren festigt viele Beziehungen und Ehen und die Partnerschaft blüht neu auf und bekommt wieder ihren Stellenwert der Wertschätzung und Zeit. Somit bringt in der Regel ein Ermittlungsverfahren und Strafverfahren auch seine guten Dinge mit sich.

Tipps im Umgang in einer Partnerschaft und Ehe nach einer Einleitung eines Verfahrens wegen § 148b StGB.

Lassen Sie sich unbedingt qualifiziert verteidigen und wenden Sie sich an uns als Experten. Falls Sie den der Not den nächstbesten Anwalt beauftragt haben, dann ist das kein Hindernis. Sie können jederzeit zu uns wechseln und wir kümmern uns auch um die Kündigung Ihres bisherigen Rechtsbeistands. Sich durch einen Experten verteidigen zu lassen bringt eine Menge Ruhe in die Beziehung bzw. Ehe. Nicht ohne Grund sind es oft Frauen, die uns im Internet finden und ihrem Mann raten, sich durch uns verteidigen zu lassen.

Geben Sie Ihrer Frau und Partnerin Zeit zur Ruhe zu kommen und zu heilen. Das kann Tage, aber auch Wochen dauern, denn eine Hausdursuchung ist ein traumatisches Erlebnis, welche psychisch einige Zeit nachhallen wird. Fordern Sie nicht von Ihrem Gegenüber ein damit klarzukommen, sondern lassen Sie alle erst einmal zur Ruhe kommen.

Wenn Sie Kinder haben, dann wird sich im Rahmen des Ermittlungsverfahrens das Jugendamt mit Ihnen in Verbindung setzen. Grund genug, sich frühzeitig gut verteidigen zu lassen, denn naturgemäß haben Mütter davor Angst, dass die Kinder aus der Familie genommen werden bzw. was auf sie in diesem Zusammenhang zukommen mag.

Sie müssen einige Dinge in der nächsten Zeit wieder gut machen und es ist damit nicht getan, Blumen auf den Tisch zu stellen. Inverstieren Sie in die Beziehung und denken Sie nach, was Ihrer Frau / Partnerin wichtig ist und geben Sie sich Mühe, diese Bedürfnisse aufzufangen und zu befriedigen, wenn Ihnen dies möglich ist. Eine schlechte Erfahrung einer Partnerschaft müssen einigen positiven Erlebnissen folgen, um das Beziehungskonto wieder zu decken und die Schieflage wieder auszupendeln. 

Sie können in einer Beziehung Gespräche, eine Therapie (ggf. auch eine Paartherapie) gewinnbringend nutzen, aber auch die Transparenz schaffen, die gelitten hat. Vertrauen wieder aufzubauen bedeutet im Einzelfall Ihrer Frau zu Ihrem Handy, zum Computer und Laptop regelmäßig Zugang zu verschaffen bzw. diese nicht mehr zu codieren. Vertrauen wieder aufzubauen bedeutet, dass hier auch ungewöhnliche Wege beschritten werden sollten und es hilft Ihnen auch einen Rückfall zu vermeiden.

Trennen und sich scheiden lassen bei § 184b StGB

Auch wenn dies nicht der Regelfall ist, kommt es vor, dass es zu Trennungen kommt. Natürlich ist das besonders schlimm für unsere Mandanten, denn dies ist neben des Ermittlungsverfahrens auch noch ein persönlicher Verlust. 

Trotzdem sollte nicht verkannt werden, dass auch danach das Leben wieder weitergeht und Sie sicherlich wieder eine Frau kennenlernen werden, die Sie verzaubert.

Im Falle von Scheidungen arbeiten wir mit einem Fachanwalt für Familienrecht zusammen, der Sie begleitet und seit Jahren unsere Mandanten im Zusammenhang mit Umgang, Sorgerecht und dem Vollzug der Scheidung betreut.

Gerne vermittelt wir den Kontakt zu Rechtsanwalt Oliver Allesch aus Essen, der im Zusammenhang mit Familienrecht und § 184b StGB über erhebliche Erfahrungswerte verfügt und auch unsere Klienten gegenüber dem Jugendamt vertritt.