Infos und Tipps für Mandanten

Wir freuen uns sehr, dass wir Sie im Rahmen des Ermittlungsverfahrens und Strafverfahrens begleiten dürfen. Wir haben hier einige sehr wertvolle Tipps und Tricks für Ihr Verfahren zusammengestellt, um die Zeit der Zusammenarbeit zu erleichtern. Uns ist es wichtig, dass es Ihnen während des Verfahrens immer gut geht und wissen genau, was Sie denken und fühlen. 

Kommunikation

Unsere Kanzlei ist bekannt dafür, dass wir eine sehr schnelle Reaktionsgeschwindigkeit haben. E–Mails werden von uns immer noch am gleichen Tag bzw. binnen 24h beantwortet. Sollte dies einmal nicht der Fall sein, dann gehen Sie davon aus, dass wir hierfür gute Gründe haben, die beruflich bedingt sind.

Unser Tag als Rechtsanwälte gestaltet sich so, dass wir morgens und manchmal auch nachmittags bei Gericht sind und auch Besprechungstermine haben. Deshalb kann es sein, dass Sie uns telefonisch nicht sofort antreffen, weil wir in diesen Situationen nicht telefonieren können.

Hier bietet es sich an, uns einfach eine E–Mail zu schreiben, da wir diese auch früh morgens und spät abends immer beantworten können. Wir sind mit unseren Laptops und Handys immer online und sehen Ihre Mails und antworten deshalb in Rekordgeschwindigkeit.

Kurz: wenn wir telefonisch nicht anzutreffen sind, dann rufen Sie bitte nicht nochmal an, sondern schreiben Sie uns eine Mail. Wir entscheiden dann, ob eine E–Mail oder Telefonat sinnvoller ist, um Ihr Problem zu klären.  

Unser Sekretariat ist fachlich unschlagbar es kann viele Fragen beantworten und hilft Ihnen immer gerne weiter. Bitte folgen Sie den Instruktionen unseres Teams. 

Wir arbeiten auch am Wochenende, an Feiertagen und zu Urlaubszeiten und somit werden Sie nie eine Situation haben, in welcher Sie allein sein werden. 

Umgang mit Ängsten im Ermittlungsverfahren und Strafverfahren

Ihr Verfahren ist für Sie eines der einschneidendsten Erlebnisse in der Timeline Ihres Lebens. Es wird in der Regel ihr erster Kontakt zu einem Anwalt bzw. Strafverteidiger sein. Sie haben keine Erfahrungswerte und können die eigene Situation nicht einschätzen. Sie schlafen schlecht, denken oft an das Verfahren und mutmaßen, was kommen könnte.

In solchen Situationen rufen Sie sich bitte immer in Erinnerung, dass wir seit 2005 tausende von Verfahren verteidigt haben und Sie in den besten Händen sind.

Sie haben den richtigen Schritt getan, die Kanzlei Louis & Michaelis als Experten zu beauftragen. Fast therapeutisch ist es sich die Erfahrungsberichte, Presseartikel und Bewertungen über unsere Kanzlei durchzulesen. Jedes Jahr publizieren wir auf unserer Seite: Unsere Fälle | Louis & Michaelis Rechtsanwälte (rechtsanwalt-louis.de) eine Auswahl von Verfahren, die uns bewegt haben und besonders positiv ausgegangen sind. Das sind alles starke Verstärker gegen Ihre Ängste, die Sie nicht zu haben brauchen.

Wir sind immer für ein nettes Wort oder eine aufbauende E–Mail zu haben und auch wenn ein Großteil unserer Mandanten aus der gesamten Bundesrepublik kommt, sind unsere Pforten zu unserer sehr schönen Kanzlei immer offen. Ein persönliches Gespräch hat schon viele Mandanten emotional sehr gestärkt und da wir kurzfristig Termine vergeben, können Sie sich jederzeit gerne eine Motivationsspritze abholen.

Sprechen Sie uns an, senden Sie uns eine E–Mail wenn Sie leiden. Wir haben hierfür immer ein offenes Ohr und Sie müssen nicht hinter dem Berg halten.

Googlen Sie niemals, denn es gibt (auch von Anwälten) leider sehr viel Unsinn im Internet, sondern beschränken Sie Ihre Suche maximal auf unsere Seiten oder fragen Sie einfach uns: dafür sind wir da.

Wir beraten Mandanten immer realistisch. Sie erhalten keine rosaroten Wolken und sind bei uns in Sicherheit. 

Ängste bei einem Ermittlungsverfahren oder Strafverfahren zu haben ist völlig normal und wir werden uns die beste Mühe geben, diese Ängste und Unsicherheiten durch eine gute Verteidigung und Beratung auf ein Minimum zu reduzieren.

Tipps für das Ermittlungsverfahren

Bei Übernahme des Mandats erhalten Sie in der Regel eine E–Mail durch uns in welcher die genauen Abläufe des Ermittlungsverfahrens skizziert werden. Bei Unsicherheiten lesen Sie diese erneut.

Eine die häufigsten Anfragen, die unser Sekretariat oder uns als Rechtsanwälte erreichen ist, ob die Ermittlungsakte nach Verteidigungsanzeige bereits eingegangen sei.

Das ist natürlich verständlich, da Mandanten immer bedacht sind, den Status ihres Verfahrens zu erfragen, aber ist bei uns nicht erforderlich.

Grund hierfür ist, dass Sie zwei Fakten über das Ermittlungsverfahren verinnerlichen sollten.

Die Polizei und die Staatsanwaltschaft sind Behörden und arbeiten leider nicht – wie Ihre spezialisierten Rechtsanwälte – Tag und Nacht. Papier ist geduldig und somit kommt es, nach Anzeige der Verteidigung, dazu, dass die Ermittlungsakte erst in einem Zeitraum von bis zu 12 Wochen eintrifft.

Sollte diese später eintreffen, dann leiten Sie davon bitte nicht ab, dass Ihr Fall besonders „schlimm“ ist. Bedingt durch personelle Engpässe, Erkrankung und Urlaub ist bei Behörden das Zusammenspiel von Ermittlungen und Aktenversendungen von den vorgenannten Faktoren anhängig. 

Wir hingegen verfahren so, dass wenn Akteneinsicht gewährt wurde, wir diese kopieren und digitalisieren und Ihnen diese umgehend und unaufgefordert zusenden. Das ist ein Automatismus. Bei uns ist es so, dass wir eine komplett digitale Kanzlei sind und alles einen sehr genauen und geregelten Weg geht.

Legen Sie sich also zurück, wir haben alles im Blick und binden Sie automatisch an den Stellen ein, an welchen wir Sie als Mandant benötigen.

Im Gegenzug bitten wir Sie aber als Mandant, dass Sie ebenfalls schnell und zuverlässig auf unsere Anfragen reagieren. Hierbei stellen wir in der Praxis leider immer wieder fest, dass wir in einzelnen Mandanten regelrecht „nachstellen“ müssen, um das Mandat gewinnbringend zu bestreiten. Aber lieber so, als das Sie dem Rechtsanwalt erklären müssen, wie er seine Arbeit machen muss. 

Wir kennen unsere Mandanten alle persönlich, haben den aktuellen Aktenstand immer auf dem Schirm und werden selbst aktiv, wenn es etwas gibt, was im Verfahren proaktiv umzusetzen ist.

Wenn Sie nach Eingang der Ermittlungsakte „Hausaufgaben“ von uns erhalten, dann geben Sie sich bitte Mühe. Wir können nur so gut sein, wie Sie uns zuarbeiten. 

Eine gewinnbringende Zusammenarbeit ist eine Fusion, ist ein Zusammenspiel, welches auch auf Vertrauen basiert.

Nehmen Sie alle Leistungen in Anspruch, denn Sie haben dafür bezahlt, aber kommen Sie bitte auch Ihren Pflichten nach und überdenken Sie, ob bestimmen Mails und Anrufe nötig sind. In der Regel beantworten wir pro Rechtsanwalt ca. 50 – 100 E–Mails am Tag, neben Besprechungen, Gerichtsverhandlungen und Telefonaten. 

Wir versuchen hier, aber auch über unsere Internetseiten, die wir seit 2005 mit Liebe und Herzblut erstellt haben, Bestandsmandanten viele wertvolle Infos zu liefern.

Im Rahme des Ermittlungsverfahrens wird es neben der Akteneinsicht immer wieder zu Korrespondenz bezüglich Belangen von der Polizei und Staatsanwaltschaft kommen (ED – Behandlung, DNA – Entnahme, Herausgabe von Codes / Passwörtern) und ergänzende Ermittlungen. Es sollte selbstverständlich sein, dass wir jeden Mandanten individuell durch diese Schnittstelle lotsen und es hier keine allgemeine Anleitung gibt, sondern jeder Fall individuell und persönliche beraten wird um die richtige Entscheidung zu treffen. 

Ablauf eines Gerichtsverfahrens

Vorbereitung

Mandanten wählen, ob diese per Mail, telefonisch oder vor Ort auf eine Gerichtsverhandlung vor dem Amtsgericht oder Landgericht vorbereitet werden wollen.

Nach der Verteidigung von mehr als 10.000 Mandanten wissen wir, dass Mandanten hierbei selbst eine genaue Vorstellung haben, wie Sie selbst eine Vorbereitung wünschen. 

Wir bitten Sie, dass eine Vorbereitung auf einen anstehenden Gerichtstermin, nicht mehr als 2 Wochen vor dem Termin erfolgen sollte. Zwar besteht Verständnis, dass man sich direkt nach der Ladung zum Verhandlungstermin beraten und vorbereitet wissen will, aber die Praxis zeigt, dass leider bis zum Prozess, vieles wieder in Vergessenheit gerät.

Deshalb suchen wir eine bestimmte Nähe von Beratung und Vorbereitung zum Termin. Unsere Erfahrungswerte sprechen für diese Variante.

Treffen vor Gericht

Wir treffen unsere Mandanten ca. 15 Minuten vor Beginn der Verhandlung vor dem Sitzungssaal.

Es verbleibt genügend Zeit, dass wir Sie in einen etwas entspannteren Modus bringen und wir im Gerichtsaal unsere Akte, Laptop auspacken können. 

Sie sind an diesem Tag sehr nervös, das ist ein Ausnahmezustand, aber wir werden Sie, mit unserem Selbstwert, Esprit, Elan und etwas Humor sofort in unseren Bann ziehen. 

Denken Sie daran, dass wir Sie nicht zufällig verteidigen, sondern seit 2005 fast jeden Tag im Gerichtsaal für das Recht unserer Mandanten kämpfen.

Das Gericht und der Saal

Ob Sie am Landgericht oder Amtsgericht eine Gerichtsverhandlung haben: Jeder Saal ist anders, mal schön, mal hässlich, die Technik funktioniert oder nicht, mal groß mal klein. Manchmal sind sogar die Stühle unbequem.

Bei den Reisen durch ganz Deutschland geht es Ihnen wie uns: wir sind immer gespannt, was uns erwartet, aber in der Regel treten wir die Heimreise mit guten Erinnerungen an.

Wir sitzen immer zusammen, Sie zu unserer linken Seite. Nur im Fernsehen wird der Angeklagte in die Mitte gepackt. Das ist deshalb erwähnenswert, weil Gerichtsserien bei Mandanten den Eindruck von Prozessen prägen.
Eines haben die Rechtsanwälte der Kanzlei Louis & Michaelis gemeinsam: Wir verteidigen sogar noch besser als Ihre Stars aus den US – Serien oder Filmen. Lassen Sie sich überraschen bzw. genießen Sie die Bewertungen über unsere Kanzlei zu den Auftritten vor Ort.