Rechtsanwalt Clemens Louis, Ihr Strafverteidiger bei Besitz & Verbreitung von Kinderpornografie in Chemnitz

Seit 2005 verteidigt Rechtsanwalt Clemens Louis bundesweit Mandanten in besonders sensiblen Ermittlungsverfahren – mit besonderem Schwerpunkt auf Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie. Insbesondere in Chemnitz berät und begleitet er Sie diskret, erfahren und mit der notwendigen juristischen Tiefe durch das gesamte Strafverfahren, vom ersten Schock der Hausdurchsuchung bis zur möglichen Einstellung ohne öffentliche Gerichtsverhandlung.

Das Ermittlungsverfahren – was passiert?

In vielen Fällen beginnt das Verfahren mit einer Hausdurchsuchung, ausgelöst durch eine Meldung des NCMEC (National Center for Missing and Exploited Children) aus den USA. Diese Organisation arbeitet mit großen Plattformen wie:

  • Facebook (Meta)
  • Google (YouTube, Gmail)
  • Dropbox
  • Snapchat
  • WhatsApp
  • Discord
  • TikTok
  • Instagram

zusammen. Bei einem automatisierten Fund eines verdächtigen Inhalts erfolgt eine Meldung an das NCMEC. Diese gibt die Information an das Bundeskriminalamt (BKA) weiter, das wiederum die Ermittlungen an die Polizei in Chemnitz oder Sachsen übergibt.

Was Clemens Louis sofort für Sie tut

Verteidigung anzeigen:
Sofort nach Beauftragung zeigt Rechtsanwalt Louis Ihre Verteidigung gegenüber der Polizei und Staatsanwaltschaft an – dies bedeutet, dass keine Aussagen ohne anwaltliche Rücksprache erfolgen sollten.

Akteneinsicht beantragen:
Die wichtigste Grundlage für Ihre Verteidigung ist die Akteneinsicht. Nur wenn man genau weiß, was die Ermittlungsbehörden vorwerfen, kann gezielt verteidigt werden. Die erste Einsicht erfolgt in der Regel einige Wochen nach der Durchsuchung.

Laufende Betreuung während des gesamten Ermittlungsverfahrens:
Während des Verfahrens bleibt Rechtsanwalt Louis in engem Kontakt mit Ihnen. Sie werden über jeden Entwicklungsschritt informiert – täglich, wenn nötig.

Auswertung des sogenannten DV-Berichts:
Sobald das BKA oder das LKA Sachsen die Inhalte der sichergestellten Datenträger (Smartphone, Laptop, Cloud-Dienste etc.) forensisch untersucht hat, liegt der sogenannte DV-Bericht (digitale Auswertung) vor.

Verteidigungsschrift:
Nach Sichtung der vollständigen Akte erstellt Herr Louis eine umfangreiche Verteidigungsschrift, die juristisch und menschlich überzeugt. Ziel: Einstellung des Verfahrens oder ein Urteil ohne Gerichtsverhandlung.

Strafrahmen laut § 184b StGB:

  • Besitz von Kinderpornografie: Mindestfreiheitsstrafe 3 Monate
  • Verbreitung kinderpornografischer Inhalte: Freiheitsstrafe mindestens 6 Monate

Bereits der Besitz von nur einer Datei kann strafbar sein – und die Gerichte werten bereits kleinste Mengen mitunter sehr streng.

Ziel: Keine Eintragung im Führungszeugnis

Rechtsanwalt Louis ist bestrebt, das Verfahren möglichst frühzeitig durch eine Einstellung zu beenden – idealerweise nach § 153 oder § 170 Abs. 2 StPO. Das bedeutet:

  • Kein öffentliches Strafverfahren
  • Kein Eintrag im Führungszeugnis
  • Kein Verlust Ihrer beruflichen Existenz

Beratung zu Therapie, Jugendamt & beruflichen Folgen

Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den psychologischen und sozialen Umständen kann entscheidend sein für den weiteren Verfahrensverlauf.

Rechtsanwalt Clemens Louis berät Sie auch zu:

  • Therapie während des Ermittlungsverfahrens (kann sich strafmildernd auswirken)
  • Kontaktaufnahme mit dem Jugendamt, wenn Kinder im Haushalt leben
  • Beruflichen Folgen, insbesondere für Lehrer, Erzieher, Mediziner, Beamte und IT-Fachkräfte

Was Sie jetzt tun können – Erste Hilfe vom Strafverteidiger

Bitte senden Sie mir unverbindlich:

  • den Durchsuchungsbeschluss
  • das Sicherstellungsprotokoll

per E-Mail oder WhatsApp zu.

Ihre Daten und Anfragen werden streng vertraulich behandelt. Auch per WhatsApp oder E-Mail erfolgt keine Weitergabe an Dritte. Mandatsübernahmen sind auch kurzfristig möglich – bundesweit und vor allem in Chemnitz.