Datensicherung von privaten Dateien beim Besitz und der Verbreitung von Kinderpornographie

Leider gibt es in der Strafprozessordnung keine Regelung, dass Sie einen Anspruch auf eine Datensicherung von privaten Dateien erhalten müssen.

Bilder Ihrer Kinder, Bilder aus dem Urlaub und Bilder von Ihrer Hochzeit und Familie drohen vernichtet zu werden.

Da wir seit 2005 Mandanten täglich in ganz Deutschland verteidigen, wissen wir genau wie wir eine Datensicherung als wahrscheinlich erreichen können.

Sollten Ihnen ein Anwalt mitgeteilt haben, dass das nicht möglich sei. Das ist nur die halbe Wahrheit und ein guter Grund schon alleine deshalb über einen Wechsel zu einer Kanzlei nachzudenken, die seit Jahren für Mandanten nicht nur das Beste juristische Ergebnis erzielt, sondern auch Ihre persönlichen Anliegen im Blick hat.

In jedem Verfahren, das wir bundesweit verteidigen, gehen wir auf die Belange und die Gefühle des Einzelfalls ein. Wir verstehen gut, dass Erinnerungsstücke in Form von Videos und Bildern bei einer Einziehung eines beschlagnahmten Datenträgers oder Gerätes für immer verloren gehen.

Wir melden deshalb die Datensicherungen bereits am Anfang – nach Übernahme des Mandats – an und beantragen diese. Grund hierfür ist, dass eine frühzeitige Anmeldung die Umsetzung begünstigt und der Mandant dann noch weiß, auf welchem Gerät / Datenträger und unter welchem Pfad Bilder und Videos gesichert sind.

Zum Beispiel unter Desktop/Hochzeitsbilder 

Wir bitten dann um eine Datensicherung mit dem Hinweis auf den genauen Pfad. Je genauer Sie wissen wo sich die Daten befinden desto größer ist die Aussicht auf Erfolg, da eine allgemeine Datensicherung unter Hinweis von Sicherung von Privaten Dateien in der Regel nie Aussicht auf Erfolg hat.

Sollten Sie sich durch eine Kanzlei vertreten lassen, die den Aufwand scheut, dann sind Sie dort schlecht aufgehoben. Das gehört zu unserer täglichen Aufgabe und wir machen uns die Arbeit gerne, denn wer will schon Bilder und Videos aus der Vergangenheit aufgeben?

Sollten sich Daten, die Sie für den persönlichen Gebrauch behalten wollen, auf Datenträgern (Handy, Laptop, Computer oder Tablet) befinden, die wahrscheinlich keine kinderpornographischen oder jugendpornographischen Dateien (Bilddateien oder Videodateien) beinhalten, dann müssen wir den Antrag nicht stellen, denn diese Asservate, die im Rahmen der Hausdurchsuchung sichergestellt wurden, werden wir zurückfordern. 

Hüten sich davor, dass Ihr Anwalt oder Rechtsanwalt einer außergerichtlichen Einziehung aller Asservate zustimmt. Das müssen Sie nicht und zeigt nur, dass Sie nicht optimal vertreten werden.

Mit uns können Sie eine Datensicherung durchsetzen und dies haben wir oft auch unter Aufsicht eines Polizeibeamten durchgesetzt. Sie stimmen einen Termin mit der Polizei ab, bringen einen externen Datenträger mit und dann wird konkret gesichert.

Datensicherung von beruflichen Daten

Weitaus einfacher ist es, wenn es auch zeitlich nicht so schnell umsetzbar ist, wenn beruflich benötigte Daten gesichert werden sollen.

Art. 12 GG schützt Ihre berufliche Ausübung und insoweit haben wir hier gute Karten, Daten, die Sie für Ihren Arbeitsplatz benötigen vom

  • Diensthandy
  • Dienstlaptop
  • Dienstcomputer

kurzfristig sichergestellt zu bekommen, so dass Sie Ihrer Arbeit nachgehen können.

Allerdings müssen Sie „Kurzfristig“ bitte im Behördensinne verstehen.

Unsere Kanzlei ist 7 Tage die Woche zu erreichen und wenn wir versprechen, dass wir einen Antrag auf Datensicherung stellen dann können Sie sich sicher sein, dass wir diesen sofort stellen.

Polizei und Staatsanwaltschaft sind leider nicht so schnell und flexibel und es dauert manchmal Tage und Wochen, bis der Antrag umgesetzt wird.

Hier gilt das, was wir in der Praxis immer gerne machen: Wir nerven die Behörden, bis unsere Mandanten die Datensicherung haben. 

Für viele Mandanten steht die berufliche Existenz auf dem Spiel.

In der Praxis haben wir immer wieder die Erfahrung gemacht, dass Arbeitgeber eine unberechtigte Verdachtskündigung bei § 184b StGB ausgesprochen haben. Deshalb arbeitet unsere Kanzlei mit einem bundesweit bekannten Fachanwalt für Arbeitsrecht zusammen, um Kündigungen abzuwehren, wenn der Arbeitgeber eines Verfahrens wegen des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornographie erfährt. 

Sie sollten sich einer renommierten Kanzlei anschließen, die seit Jahren bundesweite Erfahrung hat, da es hier um ihre berufliche Zukunft geht und Sie sich keine Eintragung im Bundeszentralregister oder Führungszeugnis erlauben können.

Die Auswirkung einer Vorstrafe besprechen wir individuell mit Ihnen.

Bevorzugte Auswertung von Datenträgern

Im Einzelfall sorgen wir dafür, dass Ihr Arbeitsgerät bevorzugt ausgewertet wird. Das ist insbesondere dann der Fall, wen das Gerät im Eigentum des Arbeitgebers ist und Sie somit lediglich Besitzer im Rahmen des Arbeitsverhältnisses sind und Ihnen das Handy oder Laptop nur beruflich überlassen wurde.

Aus der Praxis wissen wir, dass Mandanten selten bis nie auf beruflich überlassenen Arbeitsgeräten Dateien im Sinne von §§ 184b und 184c StGB gespeichert haben.

Aus diesem Grund stellen wir auch den Antrag, genau diese Geräte bevorzugt auszuwerten, um eine Rückgabe zu ermöglichen. Dann müssen diese nicht später ausgewertet werden und bekommen Sie bereits vor dem Auswertungsbericht zurück.

Wie kann ich mich verteidigen lassen oder zu einer Kanzlei für Strafrecht wechseln?

Täglich wechseln Mandanten zu unserer Kanzlei, da diese in der Not zunächst Soforthilfe bei einem lokalen Fachanwalt für Strafrecht oder einem Strafverteidiger Schutz gesucht haben und mit Recherche und Abstand uns gefunden haben. 

Übersenden Sie uns gerne Ihre Unterlagen und Daten und wir melden uns umgehend bei Ihnen.

Überzeugen Sie sich vorab in unseren sehr guten Bewertungen von unserer Kanzlei und dem Umstand, dass wir 7 Tage die Woche für unsere Mandanten im Einsatz sind.

Wir verfügen nicht nur über IT – Wissen und sind rechtlich mit allen Wassern gewaschen, sondern wir betreuen unsere Mandanten auch mit Liebe und Herzblut.

Schicken Sie uns eine E–Mail mit dem Beschluss und das Sicherstellungsprotokoll aus der Hausdurchsuchung und wir werden und unverzüglich mit einem Angebot bei Ihnen melden.

In Notfällen schreiben Sie bitte eine WhatsApp oder SMS.