Rechtsanwalt Clemens Louis – Verteidigung bei Besitz & Verbreitung von Kinderpornografie in Freiburg
Wer in Freiburg im Breisgau mit dem Vorwurf des Besitzes oder der Verbreitung von kinderpornografischem Material (§ 184b StGB) konfrontiert wird, sieht sich oft plötzlich mit einer Hausdurchsuchung, Beschlagnahme von Geräten, einer erkennungsdienstlichen Behandlung (ED) und möglicherweise einer polizeilichen Vorladung konfrontiert.
Rechtsanwalt Clemens Louis, erfahrener Strafverteidiger seit 2005, übernimmt Ihre Verteidigung diskret, entschlossen und kompetent. Er ist bundesweit tätig – und besonders erfahren im Umgang mit den technischen, psychologischen und strafrechtlichen Besonderheiten solcher Ermittlungsverfahren.
NCMEC, Internetplattformen & Ermittlungsstart in Deutschland
Zahlreiche Verfahren in Deutschland beginnen mit einer automatisierten Mitteilung durch das NCMEC (National Center for Missing and Exploited Children) aus den USA. Das NCMEC erhält Hinweise von großen US-Unternehmen wie z.B. Facebook / Meta, Google (Gmail, YouTube), WhatsApp, Snapchat, Dropbox, Discord, Telegram oder TikTok.
Diese Plattformen melden verdächtige Uploads automatisch. Das NCMEC leitet die Informationen an das BKA weiter. In Baden-Württemberg übernimmt die Cybercrime-Abteilung des LKA, das die Daten an die zuständige Polizei in Freiburg übermittelt.
In vielen Fällen folgt daraus eine Hausdurchsuchung mit der Beschlagnahme von Smartphones, Computern, USB-Sticks usw. Außerdem möglicherweise eine ED-Behandlung und eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung.
Was Rechtsanwalt Clemens Louis sofort für Sie in Freiburg tut
Verteidigung wird offiziell angezeigt
Sobald Sie Kontakt aufnehmen, zeigt Rechtsanwalt Louis Ihre Verteidigung bei der Staatsanwaltschaft Freiburg an – Sie müssen keine Aussagen machen, bevor die Akte geprüft wurde.
Antrag auf vollständige Akteneinsicht
Er beantragt umgehend Akteneinsicht, um zu prüfen, worauf sich der Tatvorwurf konkret stützt.
Laufende rechtliche Begleitung
Sie erhalten eine persönliche, tägliche Begleitung während des gesamten Ermittlungsverfahrens – per Telefon, E-Mail oder auf Wunsch über WhatsApp.
Prüfung des DV-Berichts
Nach der forensischen Auswertung der sichergestellten Geräte durch das LKA erstellt Herr Louis eine maßgeschneiderte Verteidigungsschrift, die auf die Ergebnisse der sogenannten digitalen Beweismittelauswertung (DV) eingeht.
Zielgerichtete Verfahrensbeendigung
Ziel ist in jedem Stadium:
- Einstellung des Verfahrens nach § 153 oder § 170 Abs. 2 StPO
- Keine öffentliche Hauptverhandlung
- Keine Eintragung im Führungszeugnis
Mindestfreiheitsstrafen laut § 184b StGB
Die gesetzlichen Strafen für kinderpornografische Delikte sind verschärft:
- Besitz: mindestens 3 Monate Freiheitsstrafe
- Verbreitung: mindestens 6 Monate Freiheitsstrafe
Bereits eine einzige Datei kann zur Strafverfolgung führen – unabhängig von der Menge oder Absicht. Frühe anwaltliche Hilfe ist daher entscheidend für das weitere Verfahren.
Zusätzliche Beratung: Therapie, berufliche Perspektive, Jugendamt
Rechtsanwalt Clemens Louis berät Sie auch über mögliche strafmildernde Maßnahmen und soziale Auswirkungen, z. B.:
- Freiwillige Therapieangebote bei sexuellen Verhaltensauffälligkeiten
- Umgang mit dem Jugendamt, wenn Kinder im Haushalt leben
- Auswirkungen auf den Beruf, besonders bei Tätigkeiten im öffentlichen Dienst oder mit Kindern
Rechtsanwalt Louis – erste Hilfe auch per WhatsApp
Bitte senden Sie mir für eine erste Einschätzung den Durchsuchungsbeschluss und das Sicherstellungsprotokoll per E-Mail oder WhatsApp zu. Ihre Anfrage wird streng vertraulich behandelt. In der Regel erhalten Sie innerhalb weniger Stunden eine erste Einschätzung. Natürlich kostenlos.