Rechtsanwalt Clemens Louis, Ihr Spezialist in Dresden bei Hausdurchsuchung oder Ermittlungsverfahren wegen § 184b StGB (Kinderpornografie)

Wenn die Polizei am frühen Morgen mit einem Durchsuchungsbeschluss vor der Tür steht, beginnt für Betroffene meist der schlimmste Albtraum ihres Lebens. Der Vorwurf: Besitz oder Verbreitung von kinderpornografischen Inhalten (§ 184b StGB). Die Wohnung wird durchsucht, Computer, Handys und Datenträger werden beschlagnahmt, in manchen Fällen erfolgt noch am selben Tag eine erkennungsdienstliche Behandlung oder sogar eine Festnahme.
Gerade in solchen Extremsituationen brauchen Sie einen erfahrenen, diskreten und hoch spezialisierten Strafverteidiger an Ihrer Seite – Rechtsanwalt Clemens Louis. Als bundesweit tätiger Strafverteidiger mit besonderer Expertise im Bereich des Sexualstrafrechts verteidigt er seit 20 Jahren auch Mandanten in Dresden, die mit einem solchen Ermittlungsverfahren konfrontiert sind.
Warum Sie bei Ermittlungen wegen Kinderpornografie schnell handeln müssen
Ein Ermittlungsverfahren wegen § 184b StGB kann gravierende Folgen haben:
- Berufliche Konsequenzen (z. B. Suspendierung bei Beamten, Kündigung bei Angestellten)
- Rufschädigung in Familie und sozialem Umfeld
- Jugendamt, wenn Sie Kinder haben
- Möglichkeit einer Untersuchungshaft, wenn Verdunkelungs- oder Fluchtgefahr gesehen wird
- Langfristige Einträge im Führungszeugnis
- Gefahr einer öffentlichen Gerichtsverhandlung und Presseberichterstattung
Schon der Anfangsverdacht reicht aus, um massive staatliche Maßnahmen wie Hausdurchsuchung, Sicherstellung Ihrer Geräte oder auch die Sperrung Ihrer Online-Accounts zu rechtfertigen. Umso wichtiger ist es, bereits beim ersten Verdacht einen erfahrenen Verteidiger zu beauftragen, bevor durch unüberlegte Aussagen oder passives Verhalten wichtige Verteidigungschancen verloren gehen.
Wie beginnen solche Ermittlungen? – Der NCMEC-Report
Viele Verfahren beginnen mit einem sogenannten NCMEC-Report. Dabei handelt es sich um eine Mitteilung des US-amerikanischen „National Center for Missing and Exploited Children“, die regelmäßig bei Uploads verdächtiger Inhalte durch große Plattformen wie:
- Google / Gmail
- Dropbox
- Facebook / Messenger
- Snapchat
- TikTok
- Telegram
an deutsche Strafverfolgungsbehörden übermittelt wird. Häufig handelt es sich um automatisierte Upload-Erkennungen, die anschließend vom Bundeskriminalamt (BKA) geprüft und an die zuständigen Staatsanwaltschaften – etwa in Dresden – weitergegeben werden. Dabei können auch ältere Inhalte aus Cloud-Speichern oder Messenger-Verläufen zur Anzeige gebracht werden.
Unterschätzte Gefahr, private Chatgruppen und Messenger-Nutzung
Viele Betroffene berichten, sie hätten „nur“ weitergeleitet, was ihnen jemand geschickt hat. Doch Vorsicht: Bereits der Besitz eines einzigen kinderpornografischen Bildes erfüllt den Straftatbestand (§ 184b Abs. 3 StGB) – auch, wenn es sich nur um einen Cache-Speicher oder eine unbewusste Zwischenspeicherung handelt.
Ein weiteres Risiko: Messenger-Dienste wie WhatsApp oder Telegram speichern Inhalte in der Cloud. Auch Jahre später kann das zu einer Anzeige führen.
Ihre spezialisierte Verteidigung bei Ermittlungsverfahren wegen Kinderpornografie
Rechtsanwalt Clemens Louis ist seit 2005 auf die Verteidigung in Ermittlungsverfahren wegen Besitzes und Verbreitung kinderpornografischer Inhalte (§ 184b StGB) spezialisiert. Er hat bundesweit Hunderte solcher Verfahren betreut – darunter auch zahlreiche Fälle mit Ausgangspunkt in Dresden und Umgebung. Seine Verteidigungsstrategie ist klar, erprobt und effektiv:
- Keine Aussagen ohne Akteneinsicht: Er verhindert voreilige Geständnisse und schützt seine Mandanten vor Selbstbelastung.
- Antrag auf vollständige Akteneinsicht: Nur mit Kenntnis der Beweislage lässt sich gezielt argumentieren.
- Detaillierte Verteidigungsschrift: In vielen Fällen gelingt es ihm, Verfahren ohne Gerichtsverhandlung und ohne öffentliche Bekanntmachung zur Einstellung zu bringen.
- Diskretion und Schutz der Privatsphäre: Er weiß, wie sensibel und belastend der Vorwurf ist – und handelt entsprechend empathisch und diskret.
- Vermeidung von Eintragungen ins Führungszeugnis und beruflichen Nachteilen.
Jetzt Kontakt aufnehmen – Soforthilfe in Dresden
Wenn Sie von einer Hausdurchsuchung betroffen sind, eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung erhalten haben oder einen Beschluss oder ein Sicherstellungsprotokoll vorliegen haben, dann handeln Sie jetzt – nicht später.
Rechtsanwalt Louis prüft Ihre Unterlagen kurzfristig und gibt eine erste Einschätzung. Die Kontaktaufnahme ist vertraulich, diskret und unverbindlich.
Ein Ermittlungsverfahren wegen Kinderpornografie ist keine Bagatelle. Es kann Ihre Existenz zerstören – wenn Sie sich nicht sofort professionell verteidigen lassen. Rechtsanwalt Clemens Louis steht Ihnen bundesweit und in Dresden mit seiner jahrzehntelangen Erfahrung zur Seite.