Wann kommt es zu einer Anklage wegen des Verdachts des Besitzes und der Verbreitung von kinderpornographischen Schriften?

Nach Abschluss der Ermittlungen und Vorlage des sogenannten „DV–Auswertungsberichts“ schreiben wir eine umfassende Verteidigungsschrift zur Person und zur Sache, um die Möglichkeit einer Einstellung des Verfahrens zu erwirken.

Wenn die Staatsanwaltschaft einen hinreichenden Tatverdacht sieht, dann entwirft sie eine Anklageschrift und stellt diese dem Amtsgericht bzw. Landgericht zu.

Um eine Anklagschrift zu vermeiden, sollten Sie sich bereits im Ermittlungsverfahren stark verteidigen lassen und auf unserer Kanzlei setzen. Dafür gibt es gute Gründe, so verteidigen wir als Experten seit 2005 in ganz Deutschland Mandanten bei dem Vorwurf von § 184b StGB.

Leider kommt es immer wieder vor, dass Mandanten durch andere Kanzlei unterverteidigt wurden und es dadurch unnötig zur Anklage kommt. Wir müssen immer wieder erfahren, dass Kanzleien im Rahmen des Ermittlungsverfahrens auch keine Anträge oder eine Verteidigungsschrift abgeben und bis auf das Honorar, das üppig ausfällt, wenig an Substanz für die Verteidigung zu bieten haben.

Wenn Sie also eine Anklage verhindern wollen, dann sollten Sie sich bei uns in gute Hände begeben, denn wir sind dafür bekannt, dass wir Prozesse vermeiden und somit Ihnen Nerven, Kosten und ein Gang in die Öffentlichkeit ersparen.

Eine Anklage verhindern Sie vor allem, wenn Sie DV–technisches Wissen haben und somit einem DV–Gutachten oder den Arbeitshypothesen der Polizei und der Staatsanwaltschaft die Stirn bieten können.

Wir stellen immer wieder fest, dass wir weit mehr Wissen über die DV–Forensik besitzen, als die Polizei, LKA, BKA und die Staatsanwaltschaften und dort oft Feststellungen getroffen werden, die in der Praxis keinen Bestand haben.

Auch nach dem Ermittlungsverfahren und Zustellung der Anklage habe wir weiterhin gute Möglichkeiten das Verfahren anzugreifen. 

Die Frist, Einwände gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens vorzubringen

Zuerst einmal, die Frist kann problemlos verlängert werden!

Sind Sie bereits Mandant? Dann werden wir nach Zustellung der Anklage ergänzende Akteneinsicht beantragen, da sich aus der Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft wertvolle Informationen ergeben können und ohnehin unsere Mandanten zu jedem Stadium im Verfahren automatisch auf den neusten Stand gebracht werden. Es brennt also hier nie etwas an.

Sollten Sie Neumandant sein oder zu unserer Kanzlei wechseln wollen, dann übersenden Sie uns gerne das Anschreiben des Gerichts und die Anklageschrift zur Prüfung und Besprechung. 

Wir werden dann Akteneinsicht und angemessene Fristverlängerung beantragen.

Wir haben großes Verständnis, dass Fristen aus juristischen Schreiben oftmals viel Angst bei Mandanten auslösen.

In der Praxis wird ohnehin nicht punktgenau nach dem Ablauf der Frist zur Zulassung der Anlage diese tatsächlich zugelassen, da eine Behörde das in der Praxis nicht umsetzen kann. Eine Zulassung der Anklage erfolgt in der Prexis meist mit der Terminierung der Sache.

Es sollte jedoch selbstverständlich sein, dass ein Anwalt alle Fristen im Blick hat. Unsere Kanzlei ist voll digitalisiert. Es werden alle Informationen zu Ihrem Verfahren streng durch das Personal, dem Anwalt und der Software „RA Mirco“ überwacht. Dadurch gewähren wir eine 100 % Sicherheit für unserer Mandanten.

Vornahme einzelner Beweiserhebungen vor der Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens oder Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens vorbringen

Wir prüfen nach Eingang der Anklage, ob diese formell und materiell richtig ist. Anklageschriften können Fehler beinhalten, die zu einer Rücknahme der Anklage oder einer Nichtzulassung durch das Gericht führen können. Gegen die Nichtzulassung der Anklage hat die Staatsanwaltschaft dann eine Beschwerdemöglichkeit.

Wenig ermunternd ist der Umstand, dass in Deutschland Anklagen in vielen Fällen zugelassen werden, wobei die Quote sicherlich auch damit zusammenhängt, dass Strafverteidiger diesem Verfahrensabschnitt wenig Beachtung schenken und bereits kapitulieren nach dem Motto „die Anklage wird ja ohnehin zugelassen“. 

Wenn man die Anzahl der Anklage anschaut, die zugelassen werden, dann wird man diese Haltung sicherlich nachvollziehen können. Allerdings schneidet man dem Mandanten hierdurch eine gute Möglichkeit, einen Prozess zu vermeiden ab.

Wenn die Anklagschrift nämlich Anklagepunkte beinhaltet, die Sie bestreiten, so ist hier genau der richtige Zeitpunkt dieses anzubringen. Das Argument, die Verteidigung lasse sich hierdurch in die Karten sehen und man wolle sich einen solchen Vortrag für die Gerichtsverhandlung aufsparen ist meist ein deutlicher Hinweis, dass sich hier ein Anwalt die nötige Mühe sparen will.

Vielmehr kann an dieser Stelle nochmal deutlich die Knackpunkte im Verfahren herausgearbeitet werden, welche in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht keinen Bestand haben.

An dieser Stelle sollte bereits ein Antrag erfolgen, welche Entlastungszeugen in einer Gerichtsverhandlung geladen werden sollen.

Im Einzelfall sollte hier geprüft werden, ob ein weiteres Gutachten eingeholt wird bzw. Nachermittlungen erforderlich sind und entsprechende Anträge zur Akte gereicht werden.

Der Vorteil im Strafprozess ist, dass solche Handlungen auch noch im Rahmen einer Gerichtsverhandlung erfolgen können, aber im Zwischenverfahren sollten die Weichen gestellt werden bzw. das Ziel nicht aus den Augen gelassen werden, dass die Sache ohne eine Verhandlung abgeschlossen wird.

In der Praxis ist immer wieder zu erfahren, dass es Richter und Richterinnen gibt, die sich sehr wohl mit Computern und DV–forensischen Abläufen auskennen und hier auch zugänglich sind, wenn es um eine solide Argumentation der Verteidigung geht. 

Sie sollten also auch hier auf Erfahrung setzen und das Zwischenverfahren nicht verstreichen lassen.