Schöffengericht Schwelm
Sexualstrafrecht
Die Kanzlei Louis & Michaelis übernahm die Verteidigung eines Mandanten, der bereits mehrere Wochen in Untersuchungshaft saß. Zuvor war er von einem wenig erfahrenen Rechtsbeistand vertreten worden, sodass die Ausgangslage besonders schwierig war.
Der Mandant war beschuldigt, ein Kind sexuell missbraucht und gleichzeitig Bildaufnahmen zur Herstellung von Kinderpornographie angefertigt zu haben. Die Vorwürfe waren schwerwiegend und drohten eine lange Haftstrafe nach sich zu ziehen. Durch eine präzise Verteidigungsstrategie gelang es jedoch, die Zusammenhänge der Anschuldigungen zu entkräften.
In der Hauptverhandlung wurde der Mandant vom Vorwurf freigesprochen, Fotos vom Intimbereich eines Kindes angefertigt zu haben. Dies geschah trotz eines aussagepsychologischen Gutachtens, das die Tat als angeblich erlebnisfundiert interpretierte. Das Gericht folgte der Verteidigung und erkannte die Unzulänglichkeiten des Gutachtens an.
Seit 2005 verteidigt die Kanzlei Louis & Michaelis Mandanten im gesamten Bundesgebiet bei Vorwürfen des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornographie sowie bei Anschuldigungen des sexuellen Missbrauchs an Kindern. Ziel ist es, Justizirrtümer zu verhindern und eine faire rechtliche Würdigung zu erreichen, selbst in komplexen und medial heiklen Fällen.
