Amtsgericht Bielefeld
Besitz von Kinderpornographie / Jugendpornographie und Verstoß gegen § 201a StGB
Die private Beziehung eines Lehrers zu einer Schülerin führte zu einer Hausdurchsuchung, nachdem der Verdacht auf heimliche Nacktaufnahmen bestand. Bei der Auswertung der beschlagnahmten Datenträger bestätigte sich der Verdacht. Neben intimen Aufnahmen fanden die Ermittler rund 40.000 Dateien mit kinderpornographischen und jugendpornographischen Bildern und Videos auf dem Gerät des Lehrers.
Dank einer sorgfältig vorbereiteten Verteidigung konnte eine Haftstrafe verhindert werden. Das Gericht verurteilte den Lehrer zu acht Monaten auf Bewährung. Die Verteidigung nutzte umfassende technische und rechtliche Expertise, um die Schwere der Vorwürfe differenziert darzustellen und die persönliche Situation des Angeklagten zu berücksichtigen.
Die Kanzlei Louis & Michaelis, unter der Leitung von Rechtsanwalt Clemens Louis, ist seit 2005 auf Sexualstrafrecht spezialisiert. Sie unterstützt Mandanten im gesamten Bundesgebiet bei Verfahren nach §§ 184b und 184c StGB und hat in diesem Fall erneut gezeigt, wie entscheidend eine strategische und fundierte Verteidigung sein kann.
