Verschlüsselte Datenträger, Verschlüsselungssoftware Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie

Kanzlei Louis & Michaelis verteidigt Mandanten bundesweit bei Ermittlungsverfahren und Strafverfahren wegen § 184b StGB. Im Rahmen der DV – Auswertung stoßen die Polizeibeamten immer wieder auf Datenträger oder Container, die verschlüsselt sind.

Die Polizei oder Staatsanwaltschaft fordert sodann die Herausgabe der Passwörter, Codes und Schlüsseln für die Verschlüsselung an.

Kanzlei Louis & Michaelis erklärt ausführlich, wie in der Praxis bei verschlüsselten Datenträgern im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens umzugehen ist.

Keine Mitwirkung bei Ihrer eigenen Überführung / Recht zu Schweigen

Elementares Recht im Strafverfahren ist Ihr Auskunftsverweigerungsrecht, also das Recht keine Angaben zur Sache zu tätigen bzw. von Ihrem Schweigerecht Gebrach zu machen. Ferner müssen Sie auch nicht bei Ihrer eigenen Überführung einer Straftat mitwirken. 

Sie müssen also keine Passwörter oder Codes herausgeben, da nach § 55 StPO Ihnen dieses Recht eindeutig zusteht.

Unsere Kanzlei wird Ihre Rechte im Rahmen des Ermittlungsverfahrens und Strafverfahrens gegenüber den Ermittlungsbehörden (Polizei und Staatsanwaltschaft) ausüben. 

Falls Sie einen Rechtsanwalt oder Strafverteidiger haben, der sich nicht auskennt, dann wechseln Sie unbedingt die Kanzlei, da es hier um sehr viel geht und bei einer Verteidigung von § 184b StGB – Verfahren fundiertes Wissen vorhanden sein sollte.

Hinweis der Polizei und Staatsanwaltschaft sich kooperativ zu verhalten!

Die Behörden versuchen immer wieder, unter Hinweis, der Beschuldige möge oder solle sich kooperativ im Ermittlungsverfahren verhalten, Passwords und Codes zu erlangen. Hierin steckt die latente Drohung, dass im Falle, man würde bei der Entschlüsselung nicht mitwirken, sich die eigene Verfahrensposition verschlechtern.

Dies lässt sich kaum mit den Prinzipien der StPO, die auch zum Schutze des Beschuldigten gelten, vereinbaren und würde bspw. auch dem Umstand nicht gerecht, dass viele Mandanten, mit Zeitablauf, schlichtweg die Passwörter selbst nicht mehr wissen, zumal die Auswertungszeiten lang sind und die Auswertungen (und Abfrage von Passwörtern) nicht direkt bei der Hausdurchsuchung, sondern Monate später erfolgt.

Sollten verschlüsselte Datenträger jedenfalls keine Daten im Sinne von § 184b und § 184b StGB beinhalten, dann ermöglicht die Offenbarung des Passworts oder des Codes in der Regel eine schnelle Auswertung und Rückgabe des Asservats. 

Hier sollte eine Einzelfallentscheidung erfolgen und wir sprechen die Herausgabe von Schlüsseln genau mit dem Mandanten ab.

Hinweis der Polizei & Staatsanwaltschaft: Kostenintensive Entschlüsselung von Datenträgern durch das LKA !

In einigen Fällen in der Praxis werden Mandanten ermuntert, das Passwort, den Code oder Schlüssel der Verschlüsselung herauszugeben, ansonsten würde man das Asservat „einschicken“ und dann mit erheblichem Aufwand knacken. Man werde sodann die Kosten hierfür dem Mandanten in Rechnung stellen.

Realität ist, dass die meisten Verschlüsselungen auch mit sog. „Brute Force Hacking“ nicht entschlüsselt werden können und diese Aussage somit entweder aus Unkenntnis getroffen wird, bzw. man sich durch die Androhung der Kosten sich eine Mitwirkung des Beschuldigten erhofft.

Hier beraten wir – je nach eingesetzter Verschlüsselungstechnik – unsere Mandanten. 

Hierbei bitten wir ausdrücklich zu verstehen, dass Strafverteidiger Parteienvertreter sind und die Rechte des Mandanten wahren und dies nach den zulässigen Mitteln, die die Strafprozessordnung zum Schutz des Betroffenen gewährt. Dies mag dem ein oder anderen nicht „schmecken“, aber diese Rechte sind zu wahren und hierüber wird auch nicht diskutiert. 

Welche gängige Verschlüsselungssoftware gibt es?

Verschlüsselungssoftware dient dazu, sensible Informationen vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Hier werfen wir einen Blick auf verschiedene herausragende Verschlüsselungssoftware-Optionen und Tools, die eine breite Palette von Anwendungen abdecken.

Veracrypt: Veracrypt ist eine quelloffene Verschlüsselungssoftware, die eine starke und vielseitige Verschlüsselung für Dateien, Ordner und sogar ganze Festplatten bietet. Sie ist plattformübergreifend kompatibel und eignet sich besonders für Nutzer, die eine flexible und erweiterbare Lösung suchen.

BitLocker: BitLocker ist eine in Windows integrierte Verschlüsselungslösung, die es Benutzern ermöglicht, ihre gesamte Festplatte zu schützen. Mit einer nahtlosen Integration in das Windows-Betriebssystem bietet BitLocker eine benutzerfreundliche Möglichkeit, Daten auf Microsoft-Geräten zu verschlüsseln.

FileVault: Für Mac-Nutzer ist FileVault die integrierte Verschlüsselungsoption. Sie ermöglicht die sichere Verschlüsselung des gesamten Startvolumes und bietet eine transparente Benutzererfahrung für den Datenschutz auf Apple-Computern.

PGP (Pretty Good Privacy): PGP ist ein bewährtes Verschlüsselungssystem, das häufig für die sichere Kommunikation über E-Mails verwendet wird. Mit seinem Einsatz von asymmetrischer Verschlüsselung ermöglicht PGP den Benutzern, vertrauliche Informationen zu schützen und digitale Signaturen zu erstellen.

AES Crypt: AES Crypt ist eine einfache, plattformübergreifende Verschlüsselungssoftware, die sich auf die sichere Verschlüsselung von Dateien konzentriert. Diese nutzerfreundliche Lösung ermöglicht es Anwendern, ihre sensiblen Daten schnell und zuverlässig zu schützen.

GnuPG (GNU Privacy Guard): GnuPG ist eine quelloffene Implementierung von PGP und bietet eine umfassende Suite von Verschlüsselungstools. Mit seiner Flexibilität und Unterstützung verschiedener Algorithmen ist GnuPG eine beliebte Wahl für Nutzer, die ihre digitale Kommunikation absichern wollen.

Die Vielfalt der Verschlüsselungssoftware (hier nur ein Auszug von vielen Möglichkeiten) ermöglicht es den Nutzern, eine Lösung zu wählen, die ihren spezifischen Anforderungen entspricht. Ob für den Schutz von Dateien, der gesamten Festplatte oder der Kommunikation, Verschlüsselungssoftware spielt eine entscheidende Rolle bei der Wahrung der Privatsphäre und der Sicherheit digitaler Informationen. Bei der Auswahl eines Tools ist es wichtig, die individuellen Bedürfnisse und die Benutzerfreundlichkeit im Auge zu behalten, um eine wirksame Sicherheitslösung zu gewährleisten.

In vielen Fällen, die Kanzlei Louis & Michaelis im Rahmen von Ermittlungsverfahren bei Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie im gesamten Bundesgebiet verteidigt, spielt die Frage von Verschlüsselung eine zentrale Rolle. Grund genug, die Spezialisten unserer Kanzlei zu beauftragen, so dass Sie eine perfekte Verteidigung erfahren.