Verbreitung von Kinderpornographie per E–Mail 

Der Verdacht, Sie hätten einer anderen Person mittels einer E–Mail kinderpornographische Bilddateien oder Videodateien zugeschickt, ist oft der Grund, warum bei Ihnen eine Hausdurchsuchung stattfindet.

Dieser Umstand reicht schon aus, um eine Hausdurchsuchung auszulösen. 

Nachstehend werden wir alle Ihre Fragen rund um das Thema beleuchten.
Sie können uns das Sicherstellungsprotokoll und den Durchsuchungbeschluss zusenden, wir werden Sie ausführlich beraten, die Verteidigung anzeigen und Akteneinsicht beantragen. Nach Vorlage des Auswertungsberichts werden wir uns umfangreich für Sie zur Sache schriftlich äußern.

Wir sind Experten aus diesem Gebiet und werden unser juristisches und technisches Know–How gewinnbringend für Sie einsetzen.

Wie entsteht ein Anfangsverdacht gegen mich, dass ich mittels einer E–Mail kindepornographisches Material verschickt habe?

In vielen Fällen, ergibt sich der Verdacht einer Straftat und das gegen Sie gerichtete Ermittlungsverfahren aus der Tatsache, dass bei einem Mitbeschuldigten mit dem Sie mutmaßlich Kontakt per E–Mail hatten, entsprechende Dateien gefunden wurden.

Im Zuge der Datenträger- und Nachrichtenauswertung bei diesem Beschuldigten wurden E–Mails mit Anhängen kinderpornographischer Natur gefunden.

Sollten Sie keinen sogenannten „Fake–Account“ bei einem E–Mail–Anbieter angelegt haben, so haben Sie dort wahrscheinlich Daten angegeben, die eine Identifizierung Ihrer Person ermöglichen. Zum Beispiel Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnort usw. dies führt zu einem Anfangsverdacht gegen Sie.

Hierbei werden wir natürlich im Zuge des Ermittlungsverfahrens prüfen, ob ggf. Ihr E-Mail Account gehackt wurde, denn das kann nicht ausgeschlossen werden. 

In anderen Fällen ist der erste Hinweis, das ein Ermittlungsverfahren auf Sie zukommt, der Umstand, dass Ihr Account durch den Anbieter gesperrt wurde.

Sollten Sie eine E–Mail mit Kindepornographie verschickt haben und in diesem Zusammenhang eine Sperrung Ihres E–Mail Accounts feststellen, dann lesen Sie unbedingt weiter.

Verbreiten von kinderpornographischen Dateien mittels „googlemail“ und „gmail“ 

Das amerikanische Unternehmen Google bietet Internetnutzern eine Vielzahl unterschiedlicher Dienste an. Neben der Google-Suchmaschine als wohl bekanntesten Dienst umfasst das Portfolio auch Online-Dienste wie z.B. Google Mail usw.

Bei Googlemail handelt es sich um den Freemail-Service. Der Aufbau der Adressen ist entweder xxx@gmail.com oder xxx@googlemail.com.

Google Drive ist der Cloudspeicherdienst von Google. Hier erhält jeder Nutzer kostenlosen Onlinespeicher und kann mittels Handy- oder Desktpp-App seine Dateien sichern bzw. mit anderen Geräten synchronisieren. In Google Drive enthaltene Dateien oder Ordner können für andere Nutzer freigegeben werden.

Sperrung des E–Mail Accounts beim Versand von kinderpornographischen Schriften per E-Mail

Bei Versendung von kinderpornographischem Material über E–Mails kann es dazu kommen, dass der Dateiinhalt erkannt wird und somit es so zu einer Meldung kommt. 

Es erfolgt dann eine Meldung an das BKA über NCMEC über den Verdacht einer Verbreitung kinderpornographischer Schriften. 

Auf Grund eines US-Bundesgesetzes (18 U.S.C. 2258A) sind US-amerikanische Provider verpflichtet, dort bekannt gewordene strafrechtlich relevante Sachverhalte an die halbstaatliche Organisation „National Center For Missing and Exploited Children“ (NCMEC) weiterzuleiten.

Das NCMEC nimmt darüber hinaus auch Hinweise von Privatpersonen im Zusammenhang mit Straftaten gegen Kinder entgegen.

Die beim NCMEC eingehenden Hinweise münden in standardisierten Berichten („CyberTipline Reports“), die an die für die weiteren Ermittlungen zuständigen Behörden in den USA und im Ausland weitergeleitet werden .

CyberTipline Reports mit Bezug zu Deutschland werden dem Bundeskriminalamt (BKA) tagesaktuell über eine gesicherte Datenverbindung bereitgestellt. Aus diesen CyberTipline Reports sowie den dazu gehörigen Beweismitteln ergeben sich alle für die Prüfung der strafrechtlichen Relevanz sowie für die weiteren Ermittlungen erforderlichen Informationen.

Nach Prüfung der strafrechtlichen Relevanz und der Feststellung einer örtlichen Zuständigkeit in Deutschland werden die Vorgänge durch das BKA den zuständigen Landeskriminalämtern über eine gesicherte Internetverbindung zur Verfügung gestellt. Diese leiten die Verfahren an die zuständige Staatsanwaltschaft weiter.

Mein Account wurde gesperrt und ich befürchte eine Hausdurchsuchung!

Mittlerweile wissen eventuelle zukünftige Mandanten, dass die Sperrung des E-Mail Accounts im Zusammenhang mit Kindepornographie oder Jugendpornographie steht und wende sich an unsere Kanzlei mit der Bitte um Hilfe.

Häufig wird die Frage gestellt, ob es überhaupt zu einer Hausdurchsuchung oder Vorladung als Beschuldigter kommt und wir lange es dauert, bis die Polizei vor der Türe steht.

Wir werden Sie individuell in Ihrem Verfahren beraten und betreuen.
Speichern Sie sich bereits jetzt unsere Notfallnummer: 0176 – 24738167 ab. Damit sind Sie jederzeit abgesichert. Im Falle eines Notfalls erreichen Sie uns immer per WhatsApp. 

Wir berate Sie auch, wenn noch kein Ermittungsverfahren gegen Sie anhängig ist. 

Auswertung der sichergestellten Datenträger

Der Datenbestand Ihres E–Mailaccounts wird in der Regel durch die Behörden in Deutschland bei dem Provider nicht eingeholt und ist auch in der Praxis nur schwer bis überhaupt nicht umsetzbar, da der Firmensitz der Anbieter im Ausland (USA) ist.

Das bedeutet, dass die Versendung von kinderpornographischem Material durch die Verteidigung auch auf den Prüfstand gestellt werden kann. 

Hier kommt es darauf an, welche Informationen sich aus dem NCMEC–Report ableiten lassen. Decken sich diese Informationen mit dem DV–Auswertungsbericht? Sind die Dateien, die vermeintlich versendet wurden, auch im Datenbestand des Handys, Computers oder Laptops zu finden?

Aufgrund des Umstandes, dass wir täglich Verfahren im ganzen Bundesgebiet verteidigen, können wir in genau diesen Verfahren häufig die Verbreitung angreifen und somit eine Einstellung des Verfahrens oder einen Freispruch erzielen.

Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf und wir werden Sie beraten.