§ 184b StGB – Selbstanzeige bei Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie

Kann ich eine Sebstanzeige wegen des Verdachts des Sicherverschaffens oder des Besitzes von kinderpornographischen schriften erstatten?
Sie können eine Selbstanzeige bei der Polizei oder über unsere Kanzlei erstatten.
Im Falle eine Erstattung einer Selbstanzeige über unsere Kanzlei nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, schildern Sie den Sachverhalt ausführlich per E – Mail und wir werden Sie sodann ausführlich beraten, bevor wir die Selbstanzeige bei der Staatsanwaltschaft, die für Ihren Wohnort zuständig ist, einreichen.
Nicht anraten können wir, dass Sie ohne anwaltliche Begleitung eine Selbstanzeige (Onlineanzeige oder Anzeige bei der Polizeistation vor Ort) erstatten, da hierdurch erhebliche Nachteile entstehen können, die Sie nicht überblicken können.

Soll ich eine Selbstanzeige erstatten, wenn ich eine Seite mir kinderpornographischem Inhalt besucht habe?

Seit 2005, seit dieser Zeit beraten und verteidigen wir Mandanten im Bundesgebiet, haben und hunderte von E – Mails von Mandanten erreicht, die verunsichert waren, tagelang nicht mehr schlafen konnten und fast den Verstand verloren hatten, da Sie im Zuge der Suche nach legaler Pornograhpie auf eine Seite, die sie als kinderpornographisch oder jugendpornographisch eingestuften, geraten sind.
Getrieben durch die Angst vor einem Ermittlungsverfahren und einer Hausdurchsuchung haben sie sodann den sicheren Hafen unserer Kanzlei gesucht und wir haben diese ausgiebig beraten und unseren Mandanten wieder den Schlaf, die Nahrungszunahme und die Lebensfreude zurückgegeben.
Wir haben in diesen Fällen eine Analyse des Surfverhaltens vorgenommen, uns die Besuchte Seite oder Seiten im Internet genau beschreiben lassen und sodann eine fundierte Beratung vorgenommen, die im Übrigen auch immer zutreffend war.
Aufgrund der erheblichen Erfahrungen und unzähligen Beratungen, die wir über die Jahre vorgenommen habe, ist es uns möglich, Ihren Fall genau aufzuklären und Ihenn alle Fragen rund um Ihr Problem zu erkären und Sie durch fundiertes IT – Wissen auf den Boden der Tatsachen zu bringen.
Die Frage nach einer Selbstanzeige ist meist eine Verzweifelung, die aus Ihnen spricht, aber gut durchdacht werden sollte.
Sie erhoffen sich durch eine Selbstanzeige eine offensive Klärung des Problems und dass Ihnen die Polizei und Staatsanwaltschaft hilft. Das wird aber in der Praxis leider nicht der Fall sein.
Wir werden Ihnen nicht anraten, eine Selbstanzeige zu erstatten, sondern sich zunächst durch uns beraten zu lassen, denn zum einen müssen Sie sich selbst nicht ans Messer liefern und zum anderen wird mal hier im Einzelfall das volle Programm (Sicherstellung Ihrer Datenträger, Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung, ggf. eine Verurteilung) vornehmen.
Bevor Sie vollends den Verstand verlieren, sollten Sie mit uns Kontakt aufnehmen und wir werden Ihr Problem lösen und Sie werden sich wieder entspannen können.

Trügerische Seiten im Internet

Wenn Sie sich mit legaler Pornographie im Internet beschäftigen, was die meisten Männer machen, dann werden Sie auch auf Seiten stoßen, bei welchen Sie „Teens“ sehen, von denen Sie sich im Nachgang fragen, ob diese wirklich bereits 18 Jahre alt sind und auch Bilder, die den Schluss zulassen könnten, es könnte sich um Kinderpornographie handeln.
Dies führt zu erheblichen Unsicherheiten bei Menschen, die ohnehin bereits unter einem angespannten Nervenkostüm leiden und steigern sich förmlich in eine Spirale, dass mit dem Besuch der Seite oder eine solchen, die sich ungewollt geöffnet hat, ihr Leben beenden wird.
Diese Angst ist derart real, dass man nicht mehr schlafen und essen kann man sich wild durchs Netz „googelt“, um Antworten zu finden.
Wenn Sie genau dieses Gefühl haben und kurz davor sind, Ihren Verstand zu verlieren, dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf, denn wir wissen genau, wie Sie sich fühlen und werden Struktur und Ordnung in das Verfahren bringen.
Sie sind nicht alleine und Sie werden sehen, dass Pornoseiten immer den Nachteil haben, dass diese auch trügerisch sein können und Sie hier einem Trug unerliegen, welcher im Einzelfall nicht strafbar ist.
Eine Beratung durch unsere Kanzlei ist in diesem Zusammenhang unbezahlbar, denn diese gibt Ihnen ihr Leben wieder zurück.

Was geschieht, wenn ich mich selbst wegen des Besitzes von kinderpornographischen Schriften anzeige?

Es muss von Amts wegen ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet werden und in vielen Fällen wird man Sie auffordern, sämtliche Asservate abzugeben, so dass diese ausgewertet werden. Sie gelten als Beschuldigter und setzen sich einer harten Bestrafung aus.

Was ist der Vorteil eine Selbstanzeige bei § 184b StGB?

Juristisch gesehen keiner, denn § 184b StGB sieht keine Milderung der Strafe oder Absehen von Strafe im Falle einer Selbstanzeige vor.

Mein Account wurde gesperrt. Ist es nicht sinnvoller eine Selbstanzeige zu erstatten?

Mandanten, die besonders IT – versiert sind, werden erkennen, dass, wenn sie kinderpornographische Schriften über bspw. Facebook, Instgram, Twitter, Snapchat oder der Dropbox hochgeladen haben, der Account gesperrt wurde und diese nunmehr in Erklärungsnot geraten.
Schnell wird Ihnen das Internet verraten, dass die Sperre des Accounts mit einem NCMEC – Report aus den USA einhergeht und Sie die Uhr danach stellen können, bis die Polizei vor Ihrer Türe steht.
Wäre es dann nicht pfiffig die Flucht nach vorne anzutreten und eine Selbstanzeige zu erstatten mit dem Hinweis, dass der Account gehackt wurde?
Ich rate Ihnen dringend an, dieses Vorgehen zunächst mit unserer Kanzlei zu besprechen, da Ihr Vorgehen strafrechtlich relevant ist und Sie sich um Kopf und Kragen reden werden.
Der Weg, den wir bei einigen Klienten, die sich leider viel zu spät in unsere Hände begeben haben, hat sich bitter gerächt.
Sie sind auf der sicheren Seite, wenn Sie sich durch uns beraten lassen und wir werden dann eine juristisch saubere Lösung finden, die zum Erfolg führt.
Speichern Sie gerne unsere Notfallnummer in Ihr Handy, da wir hierüber 24/7 per WhatsApp in einem Notfall erreichbar sind.