Therapie bei Kinderpornographie
Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Kinderpornographie beginnen häufig so:
Um 6:00 Uhr morgens werden Sie durch Polizeibeamte geweckt. Ihnen wird mitgeteilt, dass man ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Verbreitung, Erwerbs und Besitzes von Kinderpornographie gegen Sie führt. Anschließend wird Ihre Wohnung durchsucht. Es werden alle elektronischen Geräte beschlagnahmt. Es geht Ihnen nicht gut und Sie spüren, dass man Ihnen nichts Gutes will. Die Nachbarn sehen noch, wie die Polizei Ihre Geräte aus der Wohnung trägt. Man teilt Ihrer Frau mit, dass Sie sich von Ihnen trennen soll, anderenfalls werde das Jugendamt Ihnen die Kinder entziehen. Jetzt haben Sie Angst, dass die Polizei auch noch auf Ihrer Arbeitsstelle erscheinen wird. Auf dem Weg nach draußen teilt man Ihnen noch mit, dass Sie für eine erkennungsdienstliche Behandlung mitkommen sollen.
Ein ziemliches Albtraumszenario. Leider finden sich viele Beschuldigte in solch einer Situation wieder und sind zurecht überfordert.
Kaum ein anderer Tatvorwurf wirkt psychisch ähnlich belastend wie ein Verfahren im Zusammenhang mit Kinderpornographie. Neben den strafrechtlichen Folgen durch die Justiz ist der Verlust des Lebenspartners, des familiären Umfeldes oder des Arbeitsplatzes zu befürchten, sollte der Tatvorwurf bekannt werden. Das wiederum verleitet Mandanten zur Geheimhaltung des Tatvorwurfs. Der psychische Druck steigt. Summierend dazu wirkt sich eine lange Verfahrensdauer negativ auf das Wohlbefinden aus.
In dieser persönlichen Lebenskrise brauchen Sie Hilfe.
Mit über hunderten von Verfahren dieser Art pro Jahr, verstehen wir uns als Experten Sie optimal aufzufangen. Nachdem Sie uns Ihr Anliegen geschildert haben, werden wir sofort aktiv. Wir beantragen Einsicht in Ihre Ermittlungsakte und werden uns fortan um Ihr Strafverfahren kümmern. Zunächst werden wir Ihre gegenwärtige Lebenssituation besprechen. Einen Großteil Ihrer Befürchtungen können wir Ihnen im individuellen und persönlichen Gespräch nehmen. Regelhaft erleben wir an dieser Stelle, wie ein enormer Ballast von unseren Mandanten abfällt. Ein wichtiges Thema des Gesprächs mit Ihnen ist stets die Frage, ob eine Therapie für Sie sinnvoll ist.
Als spezialisierte Rechtsanwälte und Strafverteidiger wissen wir, dass ein Großteil unserer Mandanten keine sexuellen Neigungen in Bezug auf Kinder und Jugendliche haben. In diesem Fall gibt es aus therapeutischer Sicht keinen Therapiebedarf.
Allerdings bietet die Therapie eine Möglichkeit für Sie, das Verfahren gut begleitet und gestärkt zu „überstehen“. Sie kann eine optimale Hilfestellung darstellen, um ihrer psychologischen Belastung einen Raum zu geben.
Daneben ist eine Therapie ein wichtiges Mittel einer modernen Strafverteidigung.
Kinderpornographie: Ihre Chance auf Bewährung durch Therapie
Zu häufig erfahren wir, dass Richter dem Mandanten eigentlich eine Bewährung hätten geben wollen, wenn diese bis zur Hauptverhandlung eine Therapie begonnen hätten. Manche Richter schütteln mit dem Kopf und verstehen nicht, wieso Mandanten nicht alles für eine Bewährung tun.
Unsere Überzeugung ist, dass dies nicht mit Faulheit oder Sturheit der Mandanten zusammenhängt, sondern mit fehlender Information durch deren Anwälte. Das Gericht erörtert die Lage vor der Hauptverhandlung nicht mit Ihnen und es fordert Sie niemand auf, etwas für Ihr Strafverfahren zu tun. Von allein kommen die wenigsten darauf, dass Sie aktiv auf das Wunschergebnis hinarbeiten müssen.
Die Therapie ist ein hervorragendes Mittel, um bei der Justiz erheblich Pluspunkte zu sammeln. Sie kann in Grenzfällen wie bei Wiederholungstätern sogar das einzige Mittel sein, um noch einmal eine Bewährung zu bekommen. Durch die Therapie zeigen Sie dem Gericht, dass sie ein Problembewusstsein entwickelt haben, sich mit den eigenen Taten auseinandergesetzt haben und daran arbeiten, dass es in der Zukunft nicht zu weiteren Taten kommt. Die Justiz nimmt diese freiwillige Leistung sehr positiv auf, selbst wenn die Therapie zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung noch nicht abgeschlossen ist. Der oft befürchtete Gedanke, dass die Aufnahme einer Therapie von der Justiz so gedeutet wird, dass Mandanten die Therapie doch nur aus Angst vor dem Gefängnis begonnen haben, trifft in der Praxis schlichtweg nicht zu.
Und selbst wenn die Motivation eines Therapiebeginns einzig die Vermeidung einer Haftstrafe ist, ist dies aus Strafverteidigersicht unbedenklich. Wir vertreten die Auffassung, dass Sie der Gesellschaft im Gefängnis nicht dienlich sind und es für alle Seiten besser ist, wenn Sie die Problematik tatsächlich aufarbeiten – ob freiwillig oder aus taktischen Gründen.
Therapie ist nicht gleich Therapie
Die Justiz bewertet nicht jede Therapie gleich. In den meisten Fällen wird der Therapeut nicht als Zeuge geladen und kann dem Gericht somit nicht mitteilen, ob ein Behandlungserfolg eingetreten ist. Maßgeblich ist dann, welche Unterlagen der Mandant beim Gericht einreicht.
Leider verstehen die meisten Therapeuten nicht, worauf es dem Richter ankommt, oder sie wollen schlichtweg nicht viel Zeit in eine schriftliche Darstellung des Therapieverlaufs investieren.
Das Ergebnis ist ein Zweizeiler: „Herr Mustermann hat an insgesamt 8 Therapiestunden teilgenommen.“
Für die Gerichte ist das wenig aussagekräftig. Stellen Sie sich vor, Sie wären Richter und müssten beurteilen, wie sich ein Ihnen bis dato völlig fremder Mensch entwickelt hat. Würden Sie dann nicht Folgendes wissen wollen:
- Liegt eine therapiebedürftige Erkrankung beim Mandanten vor (Diagnose)?
- Um welche Art von Therapie handelt es sich?
- Konnte der Therapeut einen Zugang zum Patienten finden?
- Hat der Mandant an der Therapie mitgewirkt?
- Wie hat sich der Mandant im Laufe der Therapie entwickelt?
- Hat der Mandant eine Strategie entwickeln können, um sich zukünftig anders zu verhalten / keine Straftaten zu begehen?
- War die Therapie insgesamt erfolgreich?
- Wie beurteilt der Therapeut die Rückfallwahrscheinlichkeit?
- Besteht weiterhin Therapiebedarf?
Richter interessieren sich für diese Dinge und wollen verstehen, ob die Therapie etwas „gebracht“ hat. Auch die Art der Therapie ist entscheidend: Eine Sexualtherapie, die die Delinquenz thematisch behandelt und der Mandant die Taten im Rahmen der Therapie aufarbeitet ist naturgemäß wertvoller als eine beliebige Psychotherapie ohne Deliktsbezug.
Wir lassen Sie nicht allein – Therapievermittlung durch Ihren Rechtsanwalt an ausgewählte Experten
Viele etablierte Therapiestelle wie zum Beispiel „Kein Täter werden“ nehmen Sie nicht auf, wenn Sie bereits ein anhängiges Ermittlungsverfahren haben. Niedergelassene Therapeuten verfügen häufig nicht über ausreichend Erfahrung im Umgang mit einer deliktsorientierten Therapie. Leider nehmen wir in dem Zusammenhang auch wahr, dass solche Therapeuten oft nicht in der Lage sind, für den Mandanten gerichtsverwertbare Berichte zu verfassen.
Wir arbeiten aus den vorstehenden Gründen nur mit erfahrenen Therapeuten zusammen und können Sie gerne an einen passenden Therapeuten vermitteln.
Der Vorteil hieran ist nicht nur, dass Sie an einen ausgewiesenen Experten geraten. Unsere Kontakte sind darüber hinaus auch gerichtserfahren und werden Ihnen einen maßgeschneiderten Bericht zur Vorlage beim Gericht erstellen. In dem Bericht werden gerade die Punkte erörtert, die für eine positive Bewertung durch das Gericht relevant sind. Sie sollen schließlich von der Therapie auch juristisch profitieren und ein verständlicher Bericht des Therapeuten kann hier Wunder bewirken.
Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie an weiteren Informationen interessiert sind.