Hausdurchsuchung in Karlsruhe wegen Kinderpornografie (§ 184b StGB)?
Jetzt zählt jede Minute – erfahrene Strafverteidigung vom Spezialisten für Sexualstrafrecht
Eine Hausdurchsuchung in Karlsruhe wegen des Verdachts auf Kinderpornografie stellt eine existentielle Ausnahmesituation dar:
Plötzliche Durchsuchung durch Polizei oder LKA Baden-Württemberg
Sicherstellung von Datenträgern, Smartphones, Laptops, Cloud-Zugängen
Vorladung oder Anklage durch die Staatsanwaltschaft Karlsruhe
Gefährdung von Job, Familie, Ruf und Zukunft
In dieser Lage ist es entscheidend, sofort einen spezialisierten Verteidiger einzuschalten, der auf § 184b StGB (Kinderpornografie) fokussiert ist und genau weiß, wie in Karlsruhe solche Ermittlungen ablaufen.
Rechtsanwalt & Strafverteidiger für Sexualstrafrecht, erfahren in Verfahren der Staatsanwaltschaft Karlsruhe
Rechtsanwalt Clemens Louis verteidigt bundesweit seit 2005 Mandanten in Ermittlungsverfahren wegen des Besitzes oder der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte – professionell, diskret und konsequent.
- Langjährige Erfahrung mit Ermittlungen in Karlsruhe und Baden-Württemberg
- Schwerpunkt auf digitaler Spurensicherung & NCMEC-Meldungen
- Individuelle Betreuung – keine Übergabe an Kanzleipersonal
Hausdurchsuchung in Karlsruhe – was tun?
Wurden Ihre Räume durchsucht? Dann handeln Sie richtig:
Sagen Sie nichts gegenüber der Polizei – kein Gespräch ohne Verteidiger!
Senden Sie uns zur Ersteinschätzung den Durchsuchungsbeschluss, die Sicherstellungsliste und eventuelle Schreiben von Polizei oder Staatsanwaltschaft Karlsruhe zu. Sie erhalten eine schnelle, fundierte Einschätzung und ein persönliches Verteidigungsangebot.
Welche Strafen drohen bei § 184b StGB?
- Besitz von Kinderpornografie: Freiheitsstrafe zwischen 3 Monaten und 5 Jahren
- Verbreitung: mindestens 6 Monate bis zu 10 Jahren
- Eintrag im Führungszeugnis
- Meldung an das Jugendamt bei Kindern im Haushalt
- Berufsrechtliche Konsequenzen für Beamte, Lehrer, Mediziner, etc.
Keine öffentliche Gerichtsverhandlung in Karlsruhe
Rechtsanwalt Louis arbeitet gezielt auf eine außergerichtliche Lösung hin. Zum Beispiel durch Einstellung mangels Tatnachweis (§ 170 Abs. 2 StPO), Einstellung gegen Auflagen (§ 153a StPO) sowie durch technische Widerlegung digitaler Beweise und freiwillige therapeutische Frühintervention.
Warum kommt es zur Durchsuchung in Karlsruhe?
Oft erfolgt die Einleitung des Ermittlungsverfahrens durch automatische Meldungen von US-Diensten, z. B. Instagram, WhatsApp, Facebook, Telegram, iCloud, Google Drive, Dropbox, OneDrive usw. an das NCMEC (USA).
Dieses leitet die Informationen an das BKA weiter. Dieses wiederum an die zuständige Staatsanwaltschaft. Eine Durchsuchung erfolgt daher oft erst viele Monate später.
Die Betroffenen ahnen in der Regel nichts vom Ermittlungsverfahren – bis die Polizei morgens klingelt.
Diskrete Verteidigung für besondere Berufsgruppen in Karlsruhe
Gerade für Berufstätige im öffentlichen Dienst oder Gesundheitswesen ist Diskretion entscheidend:
- Keine Mitteilung an Arbeitgeber ohne rechtliche Verpflichtung
- Abwehr von Suspendierung und Disziplinarmaßnahmen
- Psychologische Begleitung und Therapiemöglichkeiten
Verteidigung bundesweit – auch vollständig digital aus Karlsruhe möglich
Unsere Kommunikation ist verschlüsselt und ortsunabhängig:
- Sichere Datenübermittlung über Upload-Link
- Videoberatung auch kurzfristig möglich
- Verteidigungsschrift nach Akteneinsicht – präzise und individuell
- Komplette Verteidigung ohne Anreise aus Karlsruhe möglich
Warum Mandanten aus Karlsruhe Rechtsanwalt Louis vertrauen
- Seit 2005 ausschließlich Sexual- und Internetstrafrecht (§ 184b StGB)
- Hohe Quote außergerichtliche Verfahrensbeendigungen
- Spezialisierte Auswertung digitaler Beweise (IP-Adressen, Metadaten)
- Persönlicher Kontakt – keine Übergabe an Kanzleimitarbeiter
- Top-Bewertungen bei Google und anwalt.de
Schnell. Diskret. Effektiv. – Ihre Verteidigung bei Kinderpornografie-Vorwürfen in Karlsruhe.