Bewährung bei 15.000 kinderpornographischen und jugendpornographischen Bilddateien

Amtsgericht Neuss

Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie

Dem Mandanten wurde vorgeworfen, über umfangreiche Sammlungen kinderpornographischer und jugendpornographischer Dateien zu verfügen, diese zu verbreiten und Dritten zugänglich gemacht zu haben (§§ 184b, 184c StGB). Die Ermittlungen wurden durch einen NCMEC-Report aus den USA ausgelöst, der eine Hausdurchsuchung nach sich zog.

Bei der Auswertung der Datenträger fanden die Ermittler etwa 15.000 Bild- und Videodateien, die sowohl sexuelle Handlungen an Kindern als auch Posingbilder dokumentierten. Trotz der Schwere der Vorwürfe gelang es der Verteidigung, den Mandanten in eine qualifizierte Therapie zu vermitteln.

Das Amtsgericht Neuss berücksichtigte die bereits eingeleiteten Rehabilitationsmaßnahmen sowie die kooperative Haltung des Mandanten. Unter diesen Umständen wurde eine Bewährungsstrafe verhängt, die eine Haftstrafe verhinderte und dem Mandanten die Chance zur Resozialisierung eröffnete.

Seit 2005 verteidigt die Kanzlei Louis & Michaelis bundesweit Mandanten in Verfahren wegen Besitzes und Verbreitung kinderpornographischer Inhalte. Strategische Planung, fundierte juristische Expertise und die Integration therapeutischer Maßnahmen sichern dabei regelmäßig humane und verhältnismäßige Urteile.