Was passiert mit meiner Tätigkeit im Verein bei Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie?

Ein Ermittlungsverfahren wegen Besitz oder Verbreitung kinderpornografischer Inhalte (§ 184b StGB) hat nicht nur strafrechtliche Konsequenzen. Wenn Sie Trainer, Übungsleiter oder Vereinsmitglied sind, kann ein solches Verfahren Ihre ehrenamtliche oder sportliche Tätigkeit sofort gefährden – selbst ohne eine Verurteilung. In diesem Artikel klären wir auf, welche Folgen Sie erwarten müssen und warum eine frühzeitige Verteidigung entscheidend ist.

Rechtsanwalt Clemens Louis ist seit 2005 Experte bei der Verteidigung von Ermittlungsverfahren und Strafverfahren wegen § 184b StGB.

Was regelt § 184b StGB?

Der § 184b Strafgesetzbuch stellt den Besitz, Erwerb und die Verbreitung kinderpornographischer Inhalte unter Strafe. Die Strafandrohung ist hart:

  • Besitz: Freiheitsstrafe von mindestens 3 Monaten bis 5 Jahre
  • Verbreitung: Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 10 Jahren

Ein Ermittlungsverfahren nach § 184b StGB bedeutet immer, dass Ihnen ein sogenanntes Verbrechen zur Last gelegt wird – mit gravierenden Folgen für Beruf, Ehrenamt und gesellschaftliche Teilhabe.

Vereinsarbeit unter Druck – Ihre Rechte und Risiken

Viele Vereine in Deutschland engagieren sich in der Kinder- und Jugendarbeit. Sie sind daher gesetzlich verpflichtet, die persönliche Eignung von Personen zu prüfen, die mit Minderjährigen arbeiten. Im Verdachtsfall eines Sexualdelikts – insbesondere nach § 184b StGB – wird umgehend reagiert.

Häufige Konsequenzen im Verein bei § 184b-Ermittlungen:

  • Sofortige Suspendierung vom Training oder Ehrenamt
  • Verlangen eines erweiterten Führungszeugnisses
  • Meldung an übergeordnete Sport- oder Fachverbände
  • Rufschädigung innerhalb des Vereinsumfelds
  • Ausschluss aus dem Verein
  • Lizenzentzug bei DOSB/DFB/DLRG etc.

Besonders kritisch: Diese Maßnahmen erfolgen oft schon während des Ermittlungsverfahrens, also lange vor einer möglichen Verurteilung. Es genügt häufig ein Hinweis der Polizei oder eine Hausdurchsuchung.

Soweit die Polizei im Rahmen einer Hausdurchsuchung Erkenntnisse darüber hat, dass Sie in einem Verein sind bzw. diese Information im Nachhinein erlangt, wird diese Ihnen Sie vor die Wahl stellen, auszutreten bzw. die Polizei wird den Verein informieren. Sie sollten nach einer Hausdurchsuchung somit umgehend Kontakt mit mir Aufnehmen, so dass wir diese Problematik besprechen können.

Bedenken Sie, dass wenn Ihr Verfahren gegenüber dem Verein publik wird, zu besorgen ist, dass dies die Runde macht, mithin der Verein (im Gegensatz zu Ihrem Strafverteidiger) keine Schweigepflicht hat und eine öffentliche Stigmatisierung zur Folge haben kann.

Durch gute Taktik habe ich in vielen Fällen verhindern können, dass das Ermittlungsverfahren des Mandant im Sinn von § 184b StGB sein Verfahren durch seine Vereinstätigkeit publik wurde. 

Hier sollten Sie sich also gut durch mich beraten lassen und wir planen zusammen die weiteren strategischen Schritte. 

Führungszeugnis & Vereinsarbeit – was steht wann drin?

Erweitertes Führungszeugnis (§ 30a BZRG)
Vereine, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, fordern regelmäßig ein erweitertes Führungszeugnis. Bei einer Verurteilung nach § 184b StGB – selbst bei Bewährungsstrafen – erfolgt dort eine Eintragung, die Ihre Eignung für die Vereinsarbeit dauerhaft infrage stellt.

Reguläres Führungszeugnis
Eine Eintragung erfolgt in das normale Führungszeugnis bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten (auch auf Bewährung). Auch das kann Ihre Vereinsarbeit dauerhaft beenden – vor allem bei öffentlichen, gemeinnützigen oder kirchlichen Trägern.

Liste der häufigsten Vereine mit sensiblen Aufgaben in Deutschland

Folgende Organisationen und Vereine prüfen die persönliche Eignung ihrer Mitglieder besonders streng – oft im Rahmen gesetzlicher Schutzkonzepte für Kinder und Jugendliche:

Sportvereine

  • Deutscher Fußball-Bund (DFB)
  • Deutscher Turner-Bund (DTB)
  • Deutscher Handballbund (DHB)
  • Deutscher Schwimm-Verband (DSV)
  • Deutscher Leichtathletik-Verband (DLV)
  • Landessportbünde und Kreissportbünde
  • Judo-, Karate-, Taekwondo-Vereine

Kirchliche Jugendgruppen

  • Evangelische und katholische Kirchengemeinden
  • Ministrantenarbeit, Katechetenkreise
  • CVJM (Christlicher Verein Junger Menschen)
  • Kolpingjugend, KJG, Pfadfindergruppen

Musik- und Kulturvereine

  • Musikschulen, Jugendblasorchester
  • Kirchenchöre, Theatergruppen
  • Tanzvereine mit Jugendarbeit

Pfadfinder- und Jugendbewegungen

  • Deutsche Pfadfinderschaft St. Georg (DPSG)
  • Bund der Pfadfinderinnen und Pfadfinder (BdP)
  • Naturfreundejugend

Hilfsorganisationen / Ehrenamt

  • Deutsches Rotes Kreuz (DRK-Jugend, Wasserwacht)
  • Johanniter Jugend / Malteser Jugend
  • Jugendfeuerwehr / Freiwillige Feuerwehr
  • Technisches Hilfswerk (THW-Jugend)

Rechtsanwalt Clemens Louis – Ihr erfahrener Verteidiger bei § 184b StGB

Ich bin Rechtsanwalt Clemens Louis, seit 2005 bundesweit spezialisiert auf die Verteidigung bei Ermittlungsverfahren nach § 184b StGB – insbesondere für Trainer, Vereinsmitglieder und Ehrenamtliche. Ich habe Hunderte solcher Verfahren erfolgreich zur Einstellung gebracht, ohne öffentliche Gerichtsverhandlung oder Eintrag im Führungszeugnis.

Warum Sie mich frühzeitig beauftragen sollten:

  • Ich verhindere voreilige Aussagen bei Polizei oder Staatsanwaltschaft
  • Ich beantrage Akteneinsicht und entwickle eine präzise Verteidigungsstrategie
  • Ich schütze Ihre ehrenamtliche Tätigkeit durch diskrete und effektive Kommunikation mit Behörden
  • Ich verhindere Eintragungen im erweiterten Führungszeugnis