Rechtsanwalt Clemens Louis – Verteidigung in Mainz bei Ermittlungen wegen Besitz oder Verbreitung kinderpornografischer Inhalte (§ 184b StGB)
Eine Hausdurchsuchung wegen Kinderpornografie ist für Betroffene oft völlig unerwartet – und meist der Beginn eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens, das gravierende Konsequenzen haben kann. Wenn Ihnen in Mainz der Besitz oder die Verbreitung kinderpornografischer Dateien vorgeworfen wird, ist rasches und besonnenes Handeln gefragt.
Rechtsanwalt Clemens Louis, erfahrener Strafverteidiger seit 2005, übernimmt Ihre Verteidigung bundesweit – mit dem Ziel, das Verfahren möglichst frühzeitig ohne Gerichtsverhandlung zu beenden.
Wie beginnt ein Strafverfahren in Mainz? Der Weg über das NCMEC
Viele Verfahren in Deutschland haben ihren Ursprung in automatisierten Hinweissystemen großer Internetplattformen. Diese melden verdächtige Inhalte an das US-amerikanische NCMEC (National Center for Missing and Exploited Children). Zu den typischen Meldeplattformen gehören unter anderem Facebook / Meta, WhatsApp, Google / Gmail / YouTube, Dropbox, Snapchat, TikTok, Discord und Telegram.
Vom NCMEC gelangen die Daten über das Bundeskriminalamt (BKA) an das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz, das den Fall an die Kriminalpolizei in Mainz weiterleitet. Die Konsequenzen sind oft eine Durchsuchung Ihrer Wohnung. Dabei werden dann Computer, Handys, USB-Sticks beschlagnahmt.
Außerdem kann es zu einer erkennungsdienstlichen Behandlung (ED) kommen und einer Vorladung zur Vernehmung als Beschuldigter.
Wie Rechtsanwalt Louis Sie in Mainz verteidigt – strukturiert und effektiv
Unmittelbar nach Ihrer Kontaktaufnahme zeigt Herr Louis Ihre Verteidigung bei der Staatsanwaltschaft Mainz an. Von diesem Moment an erfolgt jede Kommunikation nur noch über den Anwalt.
Sobald verfügbar, wird die Akteneinsicht beantragt, um genau zu prüfen, welche Informationen und technischen Daten gegen Sie vorliegen.
Tägliche Begleitung durch das Ermittlungsverfahren. Sie werden während des gesamten Verfahrens eng betreut – per Telefon, E-Mail oder auf Wunsch auch über sichere WhatsApp-Kommunikation.
Die sichergestellten Datenträger werden durch Spezialisten des LKA Rheinland-Pfalz ausgewertet. Nach Vorlage des DV-Berichts erfolgt eine umfassende Prüfung durch Rechtsanwalt Louis.
Im Anschluss wird eine ausführliche Verteidigungsschrift erstellt – zielgerichtet auf eine Verfahrenseinstellung nach § 153 oder § 170 Abs. 2 StPO.
Gesetzliche Mindeststrafen bei § 184b StGB
- Besitz kinderpornografischer Inhalte: Mindeststrafe 3 Monate Freiheitsstrafe
- Verbreitung: Freiheitsstrafe ab 6 Monaten
Selbst geringe Datenmengen oder unbewusster Download können zu einem Ermittlungsverfahren führen. In solchen Fällen ist es entscheidend, dass frühzeitig eine juristische Strategie entwickelt wird, um eine Anklage zu verhindern.
Beratung zu Therapie, Jugendamt und Berufsfolgen
Rechtsanwalt Louis bietet über die rein strafrechtliche Verteidigung hinaus auch Unterstützung in sensiblen Begleitfragen:
- Empfehlungen zu freiwilligen Therapieangeboten, z. B. zur Prävention weiterer Schritte
- Einschätzung der Rolle des Jugendamts, falls Kinder im Haushalt leben
- Beratung zu beruflichen Konsequenzen, etwa im Beamtenverhältnis, Gesundheitswesen oder Schuldienst
Senden Sie jetzt Ihre Unterlagen – vertraulich und unverbindlich
Zur Ersteinschätzung benötigt Herr Louis den Durchsuchungsbeschluss und das Sicherstellungsprotokoll. Ihre Anfrage wird streng vertraulich behandelt. Eine qualifizierte Rückmeldung erhalten Sie meist innerhalb von 24 Stunden.