Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie im sozialen Beruf – Auswirkungen und rechtliche Folgen laut § 184b StGB
Sie arbeiten in einem sozialen Beruf und sehen sich mit einem Ermittlungsverfahren wegen Besitz oder Verbreitung kinderpornographischer Inhalte konfrontiert? Dann stehen nicht nur strafrechtliche Konsequenzen im Raum – Ihre gesamte berufliche Existenz ist gefährdet. Als renommierter Verteidiger in Verfahren nach § 184b StGB helfe ich, Rechtsanwalt Clemens Louis, seit 2005 bundesweit Mandanten in sozialen Berufen, Ermittlungsverfahren erfolgreich zur Einstellung zu bringen – ohne Gerichtsverhandlung, Öffentlichkeit oder Eintragung im Führungszeugnis.
Besitz und Verbreitung kinderpornographischer Inhalte
Der § 184b StGB stellt den Besitz, Erwerb und die Verbreitung von Kinderpornografie unter schwere Strafe:
- Besitz: Mindestfreiheitsstrafe von 3 Monate bis 5 Jahre
- Verbreitung: Mindestfreiheitsstrafe von 6 Monate, bis zu 10 Jahren
Ein Verfahren nach § 184b ist immer ein Verbrechen – eine Einstellung ohne erfahrene Strafverteidigung ist selten.
Soziale Berufe besonders betroffen
Personen in sozialen, pädagogischen oder pflegerischen Berufen sind bei Ermittlungen wegen Kinderpornografie besonders stark gefährdet. Bereits ein Anfangsverdacht kann zur Suspendierung, Kündigung oder einem Berufsverbot führen.
Diese Berufsgruppen sind besonders gefährdet:
- Lehrer:innen, Erzieher:innen, Kinderpfleger:innen
- Sozialpädagog:innen, Sozialarbeiter:innen
- Mitarbeiter:innen in Kindergärten, Horten, Jugendämtern
- Pflegekräfte in der Kinder- und Jugendhilfe
- Psycholog:innen, Therapeut:innen
- Ehrenamtliche in Jugendarbeit oder Kirche
- Religionspädagog:innen, Pfarrer:innen, Diakone
Wichtig: Bei vielen dieser Tätigkeiten wird ein erweitertes Führungszeugnis verlangt.
Eintragung im Führungszeugnis und erweiterten Führungszeugnis
Eintrag im normalen Führungszeugnis
Bereits eine Verurteilung zu mehr als 90 Tagen Freiheitsstrafe (auch zur Bewährung) führt zu einem Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis. Für Arbeitgeber im sozialen Bereich kann dies das Ende Ihrer beruflichen Laufbahn bedeuten.
Erweitertes Führungszeugnis
Für alle, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, gilt das erweiterte Führungszeugnis (§ 30a BZRG). Hier werden auch geringere Strafen und insbesondere Straftaten nach § 184b StGB erfasst – mit unmittelbarer Wirkung auf Ihre berufliche Zulassung oder Einstellung.
Ihre Vorteile mit mir – Rechtsanwalt Clemens Louis
Ermittlungsverfahren wegen Kinderpornografie beginnen fast immer mit einer Hausdurchsuchung. Wenn Sie in einem sozialen Beruf tätig sind, ist jetzt schnelles und diskretes Handeln gefragt. Jeder Fehler – insbesondere eine vorschnelle Aussage gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft – kann nicht wieder gutzumachende Folgen haben.
Ich bin seit 2005 auf die bundesweite Strafverteidigung bei Ermittlungen nach § 184b StGB spezialisiert – insbesondere bei Personen in sozialen und pädagogischen Berufen.
Mein Ziel ist stets die Vermeidung von Gerichtsverfahren und Eintragungen im Führungszeugnis. Außerdem die Vermeidung negativer Presse oder Öffentlichkeitswirkung und die Berufssicherung durch frühzeitige außergerichtliche Erledigung.
In über 90 % der von mir betreuten Fälle konnte ich durch gezielte Verteidigung außergerichtliche Einstellungen erreichen.
Psychologische Begleitung & Verfahrenssicherheit
Gerade in sozialen Berufen führt der Vorwurf des Besitzes kinderpornographischer Inhalte oft zu Angst, Scham und Isolation. Ich begleite Sie nicht nur juristisch, sondern auch menschlich – mit Diskretion, Erfahrung und Empathie.