Sperrung des Meta / Facebook Accounts wegen dem Hochladen von Kinderpornographie & Jugendpornographie

Wenn Sie ein Bild oder eine Videodatei mit Jugend- / Kinderpornografie über das Internetportal Meta (vormals Facebook) hochladen, dann wir Ihr Account gesperrt. Die Sperrung Ihres Accounts in den USA ist das erste Indiz dafür, dass es einige Monate später zur einer Hausdurchsuchung bei Ihnen in Deutschland kommen wird.

Kanzlei Louis & Michaelis verteidigt seit 2005 Mandanten aus dem ganzen Bundesgebiet bei einem Ermittlungsverfahren wegen Besitz und Verbreitung von kinderpornographischen Schriften. Wenn Ihr Profil bei Meta / Facebook gesperrt wurde, nachdem Sie eine Datei im Sinne von § 184b StGB oder § 184c StGB eingestellt haben, dann nehmen Sie umgehend Kontakt mit uns auf. Spätestens, wenn im Durchsuchungsbeschluss eine solche Annahme steht, ist es Zeit Experten für die Verteidigung von Kinderpornographie zu kontaktieren.

Übersenden Sie uns unverbindlich den Beschluss des Amtsgerichts und das Sicherstellungsprotokoll per E–Mail und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden. Gerne werden wir Ihnen ein persönliches Angebot über eine Verteidigung unterbreiten: mail@rechtsanwalt-louis.de oder per WhatsApp: 017624738167.

Wir erklären Ihnen hier, wie die das BKA und LKA an Ihre Daten von Facebook / Meta kommt und wie wir Sie gewinnbringend in Ihrem Ermittlungsverfahren und Strafverfahren verteidigen werden.

NCMEC und Facebook / Meta

Wenn Sie eine kinderpornographische oder jugendpornographische Videodatei über Facebook / Meta hochladen, dann wird ein automatischer NCMEC Report in den USA generiert.

Erkannt werden vor allem bekannte Bilder und Videos mit kinderpornographischem und jugendpornographischen Inhalt aufgrund des „Hashwerts“. 

Automatisch wird ein Report generiert, welcher Ihre Nutzerdaten und die IP Adresse sowie die Zeit des Verstoßes dokumentieren. 

Aufgrund der IP Adresse ist eine Zuordnung zum Land des Verstoßes möglich und somit den Behörden in Deutschland der Report zugestellt. Diese machen eine Anfrage über den Internetprovider, wer sich hinter der IP Adresse verbirgt (Name und Anschrift des Anschlussinhabers). Hierdurch ergibt sich dann die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft (in der Regel der Wohnort des Beschuldigten). Diese beantragt beim zuständigen Amtsgericht einen Durchsuchungsbeschluss, der binnen 6 Monaten durch die Polizei vollstreckt werden muss.

So kommt es, dass die Polizei eine Wohnungsdurchsuchung durchführt und Asservate (Laptop / Computer / iPad / Mobiltelefon) sicherstellt. Diese werden dann im Zuge des Ermittlungsverfahrens ausgewertet. In dem sog. „DV Auswertungsbericht“ wird dokumentiert, ob Sie im Besitz von Kipos oder Jupos waren und ob eine Hochladen einer Datei über Meta / Facebook nachgewiesen werden kann.

Als Strafrechtsexperten und IT – Experten sind wir seit 2005 eine der Top Kanzleien in Deutschland für die Verteidigung von Kinderpornographie und Jugendpornographie. Wir verfügen über erhebliches Wissen auf dem Gebiet um den maximalen Erfolg für Ihr Verfahren zu erzielen. Deshalb nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Sie können problemlos zu unserer Expertenkanzlei wechseln, falls Sie zunächst eine Anwaltskanzlei beauftragt haben, die sich mit der Materie nicht hauptberuflich beschäftigt oder kein Expertenwissen aufweisen kann.

Was mache ich, wenn mein Meta / Facebook – Account wegen Kinderpornographie oder Jugendpornographie gesperrt wurde?

Wenn Sie sich nicht mehr in Ihrem Account einloggen können bzw. der Hinweis auf einen Verstoß gegen die Richtlinien oder eine Sperrung des Accounts erfolgt, dann nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit uns auf.

Wir werden dann mit Ihnen einen Notfallplan entwickeln und Sie genau über das weitere Vorgehen instruieren.

Notieren Sie sich unsere Notfallnummer im Falle einer Hausdurchsuchung: 017624738167 und nehmen Sie sofort Kontakt mit uns auf, wenn eine Durchsuchung Ihres Hauses oder Wohnräume stattfindet bzw. direkt im Anschluss an die Durchsuchung.

Machen Sie vor Ort keine Angaben gegenüber den Polizeibeamten (auch keine Spontanäußerungen) und geben Sie keine Passwörter, PINs oder Schlüssel heraus. Sie sind weder zur Mitwirkung verpflichtet, noch müssen Sie Angaben zur Sache machen.

In vielen Fällen werden Mandanten, wenn Sie diesen Artikel lesen, bereits im Vorfeld eine Verteidigung in unsere Kanzlei für Strafrecht für § 184b StGB sichern und somit am Tag der Hausdurchsuchung genau wissen, wie sie sich verhalten müssen. Es ist wichtig, dass Sie hier nicht den Kopf in den Sand stecken und die Hoffnung haben, dass schon alles gut wird und der Kelch an Ihnen vorübergeht. Das würden wir Ihnen gerne in Aussicht stellen, aber die Wahrscheinlichkeit, dass eine Durchsuchung nach Hochladen und Sperrung eines Accounts erfolgt ist sehr hoch. Deswegen ist es besser, sich frühzeitig in professionelle Hände zu begeben.

Wie lange dauert es von einer Sperrung des Facebook / Meta – Accounts bis zu einer Hausdurchsuchung?

Die Berichte aus den USA (NCMEC) werden ohne Verzug und automatisiert an die Strafverfolgungsbehörden in Deutschland versendet. Aufgrund der Masse von NCMEC – Reports dauert es in der Regel Monate, bis diese in einer Durchsuchung Ihrer Wohnräumlichkeiten münden, zumal Staatsanwaltschaft, Amtsgericht und Polizei involviert sind und die Polizei Zeit finden muss, bei Ihnen zu durchsuchen.

Es gibt also hier keine Timeline, die wir vorgeben können, wobei es manchmal auch zu Hausdurchsuchungen nach 12 Monaten nach der Sperrung des Accounts kommen kann.

Hier eine Selbstanzeige, um einer Strafverfolgung zu entgehen zu stellen, ist ein stumpfes Schwert und wird zu keinem Erfolg führen.

Wichtig ist, dass Sie frühzeitig mit uns Kontakt aufnehmen, sich beraten lassen, sodass wir Ihr individuelles Verfahren vorbereiten können und wir eine gute Chance haben, Ihr Verfahren zu einer Einstellung zu bekommen.

Alleine das Löschen der Dateien (im Übrigen wird auch der gelöschte Bereich der Datenträger untersucht) führt nicht zwangsläufig zu einer späteren Einstellung des Verfahrens. Da Ihre IP Adresse und Ihre Daten des Facebook / Meta – Accounts in dem NCEMC Report gespeichert sind. Auch hier bedarf es Erklärungen, die wir via Verteidigungsschrift nach Akteneinsicht für Sie abgeben werden.

Mein Meta / Facebook – Account wurde gehackt: Missbrauch meiner Daten beim Upload von kinderpornographischen Schriften

Wir prüfen in jedem Ermittlungsverfahren und Strafverfahren, ob Ihre Daten bzw. Ihr W-Lan gehackt wurde. 

In vielen Verfahren übernehmen wir Mandate, in denen Mandanten uns mitteilen, dass diese unschuldig sind und Ihr Facebook Account oder Meta Account gehackt wurden und ihre Daten für Straftaten missbraucht wurden.

Nur durch uns als Experten, werden Sie dies gegenüber der Staatsanwaltschaft nach Akteneinsicht kommuniziert bekommen.

Das ist auch der Grund, warum wir genau der richtige Partner für Ihr Verfahren sind, da wir die Ermittlungsbehörden auf die Schwachstellen des Systems aufmerksam machen und gute Argumente haben, warum Sie keine kinderpornographischen oder jugendpornographischen Dateien (Videos oder Bilder) hochgeladen haben.

Verteidigung durch Kanzlei Louis & Michaelis bei § 184b StGB

Wir zeigen Ihre Verteidigung an, beantragen Akteneinsicht und nach ca. 12 Wochen erhalten wir die Akte, inklusive des NCMEC Reports und des Durchsuchungsberichts.

Die Auswertungszeiten dauern derzeit bundesweit zwischen 12 – 24 Monate und nach Auswertung der Datenträger erhalten wir erneut Akteneinsicht und werden eine sehr ausführliche Verteidigungsschrift erstellen. Hierdurch wahren wir die Möglichkeit, dass das Verfahren gegen Sie eingestellt wird und Sie gerade nicht in eine öffentliche Verhandlung müssen. Vor Gericht ist mit einer Vorstrafe, gar Haftstrafe zu rechnen. Bedenken Sie dass unsere Kanzlei seit 2005 mehr als 20.000 Ermittlungsverfahren und Strafverfahren im Strafrecht verteidigt hat und wir genau wissen, wie wir Ihre Verteidigung planen und gewinnbringend zu Ende führen. Sollten Sie eine Therapie wünschen, dann sind wir bundesweit mit den besten Therapeuten bei § 184b StGB vernetzt.

Unser Ziel ist es, Ihr Verfahren zu einer Einstellung und einem Freispruch zu bekommen, eine Vorstrafe bzw. eine Eintragung im Führungszeugnis bzw. Bundeszentralregister bei der Verbreitung von Kinderpornographie über Facebook / Meta zu verhindern, wobei wir auch im Blick haben, dass eine Eintragung im erweiterten Führungszeugnis verhindert werden sollte.