Berufung / Revision bei Verurteilung wegen des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornographie

In der Regel kommen Mandanten aus dem Bundesgebiet auf unsere Kanzlei mit der Bitte, ihr Verfahren im Wege der Berufung oder Revision zu übernehmen. Vor allem wenn sie zu einer vollstreckbaren Freiheitsstrafe bzw. zu Unrecht verurteilt wurden und auf einen Freispruch gehofft haben.

Mandanten setzen ihr Vertrauen ins uns, weil wir als Spezialisten Verfahren nach § 184b StGB und 184c StGB seit fast 20 Jahren in ganz Deutschland verteidigen. Sie vertrauen zurecht darauf, dass wir alles unternehmen werden, um Schaden von ihnen fern zu halten und das erwünschte Ergebnis zu erzielen.

In der Regel sind Mandanten zu diesem Zeitpunkt bereits durch einen Anwalt oder Anwältin enttäuscht worden bzw. haben das Vertrauen in Gerichte verloren. 

Unser Ziel ist es, Struktur und Ordnung in das Verfahren zu bekommen und den perfekten Fahrplan für die Berufung oder die Revision zu entwerfen. Wir können zwar nicht die erste Instanz wiederholen, aber durchaus im Berufungs- oder Revisionsverfahren Wunder bewirken. Wunder fallen nicht vom Himmel, sondern sind auf Arbeitserfolg und jahrelange Erfahrung zurückzuführen.

Was für Fristen muss ich bei einer Berufung beachten?

Wichtig ist, dass die Berufung binnen einer Woche nach der Verkündung durch das Amtsgericht bzw. Schöffengericht eingelegt wird.

Um Fehlerquellen auszuschließen werden wir diese Berufung für Sie einlegen. Dann brennt auch nichts an.

Muss eine Berufung schriftlich begründet werden?

Nein, eine Pflicht, die Berufung zu begründen besteht nicht.

Hier sollte aber beachtet werden, dass wir in vielen Fällen schon deshalb eine Berufung schriftlich begründen, da man hier das Berufungsgericht auf die Argumentation in der Berufungsverhandlung vorbereiten kann. Außerdem kann das Berufungsziel formuliert und Nachweise über Veränderungen in Ihrem Leben beifügt werden.

Wir wägen in jedem Verfahren ab, welchen Weg wir gehen. In der Regel verhält es sich aber so, dass wir das Berufungsgericht bereits mit Schreiben und Nachweisen anfüttern. Das ist ein positiver Anker, der nicht unterschätzt werden sollte.

Die Fehlersuche auf dem Weg zum Erfolg

Wenn Sie nicht das erwünschte Ziel vor dem Amtsgericht erzielt haben, dann führen wir eine Fehleranalyse durch um zu eruieren, woran dies lag.

In den meisten Fällen stellen wir fest, dass eine Niederlage nicht einmal an Ihnen lag, sondern Ihr bisheriger Rechtsanwalt bzw. Ihre bisherige Rechtsanwältin nicht mit dem erforderlichen Elan verteidigt hat oder Sie sogar unvorbereitet in die Verhandlung gingen und Ihr Verfahren dadurch eher einer Beerdigung, als einer Verurteilung gleich kam.

Wir hören hier immer wieder Horrorgeschichten von Verfahren, in denen der Rechtsbeistand kaum den Mund aufbekommen hat, das Gericht und die Staatsanwaltschaft Sie unangespitzt in den Boden gerammt hat und Sie außer Geld nur noch mehr Probleme und Sorgen erfahren haben. Diese Gerichtsverhandlungen haben den faden Beigeschmack, dass Sie unterverteidigt waren und das Gericht mit Ihnen und ihrem Rechtsbeistand Achterbahn gefahren ist. 

Das Rad können wir nicht zurückdrehen, aber Ihnen versichern, dass Sie jetzt eine Kanzlei beauftragen, die mit vollem Elan, Selbstbewusstsein und Freude an der Verteidigung Ihr Verfahren übernehmen und den Karren aus dem Dreck ziehen wird. Wir mögen Herausforderungen und Menschen aus ganz Deutschland kommen zu uns, wenn eigentlich bereits alles verloren erscheint. Wir geben nicht auf, sondern kämpfen.

Keine Therapie

Der häufigste Grund, warum Angeklagte in der ersten Instanz regelrecht versenkt werden ist der Umstand, dass im Rahmen des Ermittlungsverfahren keine therapeutische Hilfe in Anspruch genommen wurde.

Hierbei beraten wir Mandanten bereits bei Übernahme eines Ermittlungsverfahrens und Strafverfahrens bezüglich diverser Therapiemöglichkeiten und nutzen dabei unser exzellentes, bundesweites Netzwerk an Therapeuten, Therapeutinnen und Einrichtungen mit denen wir vertrauensvoll zusammenarbeiten.

Diese Lücke können wir zwischen der Verurteilung durch das Amtsgericht und dem Landgericht problemlos schließen und Ihnen somit die erwünschte Bewährungsstrafe herausarbeiten.

Falsche Verteidigungsstrategie

Leider stellen wir immer wieder fest, dass Kollegen und Kolleginnen, selbst, die sich als Experte auf diesem Gebiet im Internet bezeichnen, ihre Mandanten nicht gut vorbereiten. Offensichtlich steht hier das Honorar an erster Stelle, dass sich aber nicht mit der erwünschten Erwartung an die Leistung verknüpfen lässt. So schreiben wir bereits im Ermittlungsverfahren umfangreiche Verteidigungsschriften für unsere Mandanten, sind sogar am Wochenende für sie erreichbar und bereiten akribisch unsere Verteidigung vor. Unsere Mandanten müssen nicht selbst vor Gericht sprechen, sondern das erledigen wir für sie.

So ist auch nicht verwunderlich, dass Mandanten sich trotz Rechtsbeistand häufig in einer Verhandlung dem Gericht und der Staatsanwaltschaft ausgeliefert sehen und der Anwalt – wie bei einem Autounfall – nur zusieht. Sie haben das Gefühl, dass sie sich auch komplett selbst verteidigen hätten können. Das sollte nicht sein. Es geht natürlich auch anders, wenn man auf die richtige Kanzlei setzt. Das erspart viel Ärger, Geld und Nerven. Wenn Sie dies hier lesen, dann werden Sie wissen, was ich damit meine.

Strategie bedeutet auch, dass man weiß, was man in einem Verfahren vorträgt und was nicht. Dieses Wissen haben wir, weil wir unzählige Verfahren, in allen Bundesländern der BRD seit Jahren verteidigen und wissen, was Richter und Staatsanwälte erwarten und fragen.

Die richtige Strategie kann man nur haben, wenn man über Berufserfahrung verfügt und man viele Pfade ausgetrampelt hat und Jahr für Jahr seine Strategie perfektioniert. 

Unsere Strategie führt in der Regel zu Einstellungen von Verfahren, zu Freisprüchen und Strafen, die mit einer Bewährung enden und nicht zu einer Inhaftierung des Mandanten. Das kommt fast nie vor und ist somit auch kein Zufall, sondern ein Arbeitserfolg.

Falsche Einlassung

Es gibt gute Geschichten und es gibt schlechte Geschichten und eine Hauptaufgabe in unserem Beruf ist, den Mandanten zu beraten, ob das was er gerne vorgetragen haben will, auch sinnvoll ist.

Ein Anwalt kann einen Mandanten nur gut beraten, wenn er nicht nur über das rechtliche Wissen, sondern vor allem über das erforderliche IT–Wissen verfügt, um den Mandanten zu beraten.

Es kommt in der Praxis immer wieder vor, dass Anwälte blanken Unsinn vor Gericht vortragen, da sie diesen ungefiltert und ungeprüft übernehmen und sich dann vor Gericht blamieren. Die Blamage ist eine Sache, aber es kann Ihnen die Freiheit kosten. 

Eine undurchdachte Einlassung zur Sache kann Ihnen das Genick brechen.

Hierbei ist es aber nicht Ihre Aufgabe, den DV–Auswertungsbericht zu analysieren oder die Strategie zu entwerfen. Dies ist unsere Aufgabe! Dafür bezahlen Sie ja. Sie gehen ja auch nicht zum Arzt und behandeln sich dann selbst.

Sie sehen also, dass es hier im wesentlich auf Wissen und Erfahrung ankommt. Das fachlich richtige Wissen ist Macht, aber eine Geschichte, die keiner glaubt, wird sich am Ende rächen. Richter reagieren in der Regel recht allergisch auf Einlassungen, die nicht stimmig sind. Wobei diese in der Regel nicht über ein übersteigertes Computerwissen verfügen, aber auch – berufsbedingt – Nebelkerzen, die schlecht gezündet wurden, erkennen.

Diesen Kardinalfehler kann man durch eine 180 Grad – Wende im Rahmen des Berufungsverfahren beheben und mit einer geständigen oder an der Realität gebauten Einlassung das Ruder rumreißen. Das kann eine erhebliche Sogwirkung entfalten.

Auf was kommt es einem Berufungsgericht besonders an?

Richter und Richterinnen an Berufungsgerichten betonen immer, dass Sie nicht nur die Urteile der Kollegen und Kolleginnen aus erster Instanz auf formelle und materielle Fehler hin prüfen, sondern sich fragen, was zwischen der ersten und zweiten Instanz im Leben des Berufungsführers getan hat.

Hat dieser einen Job angetreten, hat er eine Therapie aufgenommen, haben sich die persönlichen Verhältnisse geändert? Das sind Beispiele die durchaus eine Wende im Verfahren bringen können.

Zwischen erster und zweiter Instanz liegen in der Regel Monate, also haben wir genügend Zeit das Urteil zu analysieren und mit Ihnen einen perfekten Plan auszuhecken, der zum Erfolg führt.

Durch die jahrelange Erfahrung wissen wir natürlich genau, nach was die Gerichte suchen und füllen diese Lücken eindrucksvoll aus. Richter kennen dies bereits schon und wir haben den ein oder anderen Richter am Landgericht zum Schmunzeln gebracht, wenn wir eine ganze Traube an kreativen Veränderungen aus dem Hut ziehen. Die wissen genau, dass wir immer sehr gut vorbereitet sind und nichts dem Zufall überlassen. 

Berufung als Arbeitserfolg

Wenn Sie darüber nachdenken, dann ist eine Berufungsverhandlung ein Arbeitserfolg, den wir erzielen und hat mit der Verliebtheit in Details und Kampf um Ihr Recht zu tun.

Berufungen sind in der Regel bei uns erfolgreich, da wir immer etwas am Urteil drehen können. Sie sind hier natürlich in der Pflicht uns zu unterstützen. Es macht nur Sinn uns zu beauftragen, wenn Sie bedingungslos an unserer Seit für Ihren Freispruch oder Ihre Bewährungsstrafe kämpfen und Ihren Anteil an Arbeit leisten, den wir nicht in der Hand haben.

Wir werden hier natürlich nicht alle Tricks verraten, da dies Ihrer individuellen Verteidigung vorbehalten bleibt. Die Bewertungen, die uns unsere Mandanten bundesweit geben, sprechen für sich und spiegeln die Arbeit wieder, die wir täglich mit viel Herzblut bestreiten.

Nehmen Sie am heutigen Tage unverbindlich Kontakt mit uns auf und wir werden Ihr Verfahren dann unter unsere Fittiche nehmen.

Letzte Chance: Revision zum OLG oder BGH

Ungeachtet von dem Umstand, dass Sie auch gegen ein Urteil des Amtsgerichts Revision einlegen können (Sprungrevision) geht es hier um das Thema der Revision gegen Urteile des Landgerichts. 

Wir sind Experten bei der Verteidigung von Sexualstrafverfahren und der Verteidigung von Verfahren nach § 184b und 184c StGB im Bundesgebiet und führen seit 2005 Revisionen im Bundesgebiet für unsere Mandanten durch.

Revisionen kann man nicht nebenbei schreiben und sind sogar für Strafrechtler eine Herausforderung, aber ist für uns Routine. Wir haben eine nicht mehr zählbare Anzahl von Revisionen erfolgreich begründet. Sie können also auf diese Erfahrungswerte bauen, anstatt hier auf Lücke zu setzen. Es gibt nur wenige Kanzlei in Deutschland, die den Anspruch erheben können, auf diesem Gebiet und in einer solchen Intensität Verfahren verteidigt und betreut zu haben. Sie haben die Möglichkeit von unseren intensiven Erfahrungen Profit für Ihr Verfahren zu schlagen.

Wir übernehmen nur eine selektierte Anzahl von Revisionen pro Jahr im Bundesgebiet, da wir dadurch eine hohe Qualität und eine sehr engmaschige Betreuung gewährleisten können. Bei uns sind Sie nicht ein Fall, sondern ein Mensch mit Sorgen und Ängsten den wir perfekt betreuen wollen.

Ihre letzte Chance sollten Sie in erfahrene Hände geben und nicht auf Versprechungen, die im Internet gerne gemacht werden, hereinfallen. Vertrauen Sie auf Arbeit, die man erleben und anfassen kann Ein Experte ist man nur dann, wenn man die erforderliche Berufserfahrung hat und nicht eine schicke Internetseite.

Maßgeschneiderte Revision

Für Ihr Geld bekommen Sie eine umfangreiche und auf Ihren Fall zugeschnittene Revision, die vor allem auch unser IT–Wissen inkludiert, welches über Sieg und Niederlagen im Verfahren entscheiden kann. In der Praxis müssen wir immer wieder feststellen, dass Gericht die Rechtslage bzw. IT–Forensischen Abläufe nicht durchblicken und sich dadurch angreifbar machen.

In eine Revision prüfen wir formelle und materielle Rechtsfehler. Für Sie übersetzt bedeutet dies, dass wir auf Fehlersuche gehen, ob das Landgericht das Recht richtig angewendet hat. Es is kein Geheimnis, dass Gericht immer wieder gravierende Fehler machen, die zu einer Aufhebung durch das Oberlandesgericht und dem Bundesgerichtshof führen.

Sie können uns bei der Anfertigung der Revision nicht helfen, denn es handelt sich hier um eine Disziplin, die nicht nur ein Jurastudium, sondern Spezialkenntnisse im Verfahrensrecht und Anwendung der Normen der § 184b und § 184c StGB voraussetzt. 

Immer wieder stellen wir fest, dass Revisionen, die wir von Kollegen und Kolleginnen lesen am Rande der Zulässigkeit sind und auch nicht den Umfang haben, der erforderlich ist, um eine Aufhebung und Neuverhandlung zu erzielen.

Sie sollten hier also auf Qualität bauen und sich in Hände begeben, die nicht an Ihrem Verfahren üben bzw. routiniert Verfahrensfehler erkennen.

Unsere Mandanten sind mit der hochwertigen Arbeit unserer Revisionen immer zufrieden gewesen und dies spiegelt sich auch in den zahlreichen Bewertungen unserer Kanzlei wieder!

Wie ist der Ablauf einer Revision?

Gegen das mündliche Urteil muss binnen einer Woche das Rechtsmittel der Revision eingelegt werden.

Nach Zustellung des schriftlichen Urteils prüfen wir, ob das Gericht sich auch an die hierfür normierten Fristen gehalten hat, das Urteil zur Akte zu reichen. Wir stellen hier bereits bei einigen Verfahren Fehler fest, die dann zur Aufhebung des Urteils führen.

Nach Zustellung des Urteils haben wir einen Monat Zeit, die Revision zu begründen. Diese Frist werden wir auch ausschöpfen, da wir Revisionen außerhalb der üblichen Geschäftszeiten und an Wochenenden schreiben. 

Wir begründen umfassend, welche formellen und materiellen Fehler vorliegen.

Bevor der Bundesgerichtshof bzw. das Oberlandesgericht entscheiden, gibt der Generalbundesanwalt (BGH) bzw. der Generalstaatsanwalt (OLG) eine Stellungnahme ab.

Erst dann entscheidet der BGH bzw. das OLG.

Da wir den Anspruch haben, die Abläufe für den Leser verständlich zu machen, verzichten wir auf Pirouetten, die das Verständnis trüben könnten. Es ist alles – wie immer bei Juristen – komplex und wir wollen hier aber keine juristische Fortbildung betreiben, sondern Ihnen die groben Abläufe zum Verständnis skizzieren.

Wie lange dauert das ganze Verfahren?

Das OLG entscheidet in der Regel schneller als der BGH. Schneller ist bei Gerichten immer relativ, aber wenn man nach Abgabe der Revision 4 – 6 Monate beim Oberlandesgericht und 8 – 12 Monate beim Bundesgerichtshof für die Bearbeitung der Revision zu Grunde legt, dann wird man eine ungefähre Vorstellung vom Zeitablauf haben.

Hierbei sind Verfahren im Sinne von §§ 184b und 184c StGB in der Regel nicht so umfangreich. Deswegen kann es auch zu zeitlichen Abweichungen zu Ihren Gunsten kommen.