Gewerbsmäßiges Verbreiten von kinderpornographischen Schriften

Der Verkauf von kinderpornographischen und jugendpornographischen Schriften im Internet

Das Herunterladen von kinderpornographischen Dateien im Internet und Darknet ist in der Regel kostenlos und steht nicht im Zusammenhang mit der weitläufigen Annahme, dass Konsumenten für Kinderpornographie und Jugendpornographie im Internet bezahlen müssen. 

Unsere Kanzlei verteidigt Mandanten, denen im Rahmen des Ermittlungsverfahrens zur Last gelegt wurde, kinderpornographische Schriften verkauft zu haben und sich damit dem Vorwurf des gewerbsmäßigen Verbreitens konfrontiert sahen. 

In früheren Zeiten waren Verfahren keine Seltenheit bei denen der Zugang oder eine Mitgliedschaften zu Seiten mit kinderpornographischem Inhalt mittels Kreditkartenzahlung erworben wurde. Mittlerweile ist diese Zahlungsart durch die Zahlung mit Bitcoins abgelöst worden. Anbieter und Abnehmer habe die Kryptowährung als ein sicheres Zahlungsmittel auf diesem Gebiet entdeckt.

Wir sind Darknet Experten und Mandanten vertrauen unserer Kanzlei, wenn sie in Kontakt mit Cybercrime in Bezug auf den An- und Verkauf von BtM, Kinderpornographie und Waffen kommen. Diese Erfahrungswerte nutzen wir für Ihr Verfahren.

Wann liegt eine gewerbsmäßige Verbreitung von Bild und Videodateien im Internet vor?

Gewerbsmäßig handeln Sie dann, wenn Sie sich durch wiederholte Tatbegehung eine Haupt- oder Nebeneinnahmequelle verschaffen, also schlichtweg durch den Verkauf von kinderpornographischen Inhalten Geld verdienen.

In der Regel werden solche Seiten nicht im öffentlichen Internet (Clearnet) betrieben, sondern werden nur im Darkent zu finden sein. Denn im regulären Internet ist die Gefahr einfach zu groß aufzufliegen.

Betreiber solcher Seiten werden das mieten eines Servers und so weiter im höchsten Maße verschleiern und selbst Fakedaten verwenden, um eine Identifikation durch das LKA und BKA zu erschweren.

Verfahren die wir verteidigt haben, zeigen auf, dass unsere Mandanten über ein erhebliches IT–Wissen verfügen und sich sehr gut im Bereich des Darknets und der Programmierung und Verschleierung auskennen. Da wird ebenfalls auf diesem Niveau über Wissen verfügen, sprechen wir die gleiche Sprache der Klienten.

Strafe beim Vorwurf der gewerbsmäßigen Verbreitung von Dateien im Sinne von § 184b StGB.

Pro Tat sieht das Gesetz einer Freiheitsstrafe nicht unter 2 Jahren vor.

Freiheitsstrafen bis 2 Jahre können zur Bewährung ausgesetzt werden, also laufen Sie bei dem Vorwurf Gefahr, zu einer vollstreckbaren Freiheitsstrafe verurteilt zu werden, sprich tatsächlich ins Gefängnis zu müssen!

Der Vorwurf ist gravierend und Sie müssen im Falle einer Hausdurchsuchung damit rechnen, dass die Beamten einen Antrag auf Erlass eines Haftbefehls bei der zuständigen Staatsanwaltschaft beantragen werden, wenn dieser Haftbefehl nicht direkt mitgebracht wird.

Vorsorglich sollten Sie sich unsere Notfallnummer: 0176 – 24738167 notieren, um im Ernstfall eine WhatsApp oder SMS an unsere Kanzlei senden zu können.

Wir zeigen Ihre Verteidigung an, beantragen Akteneinsicht und werden uns, wenn wir die Akte erhalten, schriftlich für Sie zur Sache äußern.

In vielen Verfahren konnten wir den Vorwurf entkräften und somit auch eine langjährige Haftstrafe verhindern. Dies hing damit zusammen, dass wir das erforderliche IT–Wissen haben, das Verfahren und die Ermittlungsergebnisse zu durchdenken und zu durchkreuzen. Zum Beispiel ob Bitcoins in einem Wallet tatsächlich dem Mandanten zuzuordnen waren.

Wir verteidigen Mandanten vor dem Schöffengericht und Landgericht in ganz Deutschland. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf und wir planen Ihr Verfahren. 

Betrugsmasche: Verkauf von Kinderpornographie im Darknet

Im Darknet gibt es Seiten auf denen dem Interessenten vorgespielt wird, dass sie nach der Zahlung einer bestimmten Anzahl von Bitcoins Zugang zu Bilddateien und Videodateien mit kinderpornographischem Inhalt erhalten

Sie erhalten aber nach Zahlung keinen Zugang zu der Seite oder den versprochenen Link.

Dieser Betrug funktioniert nur deshalb in der Praxis, da die Betrüger davon ausgehen, dass Sie sich natürlich nicht an die Polizei wenden und zugeben, dass Sie gegen Bezahlung versucht haben, sich eine Mitgliedschaft auf einer kinderpornographischen Internetseite zu kaufen. 

In diesen Fällen werden Sie weder Kinderpornographie noch Ihr Geld wiedersehen, sondern allenfalls um eine Erfahrung reicher sein.