Verbreitung, Erwerb und Besitz von kinderpornographischen Inhalten im Zusammenhang mit Kryptowährung / Bitcoins
In letzter Zeit ist die Verbreitung, der Erwerb und der Besitz von Kinderpornographie im Zusammenhang mit dem Darknet vermehrt in das Zentrum polizeilicher Ermittlungsmaßnahmen gerückt.
Hierbei werden im Darknet Webseiten angeboten, mit denen sich die User mittels Zahlung eines Geldbetrages via Kryptowährungen (häufig Bitcoin) Zugang zu Material über sexuellen Kindesmissbrauch (CSAM=Child Sexual Abuse Material) verschaffen können bzw. diese erwerben können.
Für die Betreiber solcher Darknet Webseiten, die die kinderpornographischen Inhalte verbreiten, stehen dann gemäß § 184b I Nr.1 StGB mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren empfindliche Strafen in Rede.
Den Nutzern, die sich den Zugang zu diesen Inhalten verschafft haben bzw. diesen erworben haben, müssen gemäß § 184b III StGB ebenfalls mit einer beträchtlichen Strafe (Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahre) rechnen.
Wenn der Nutzer diese Inhalte dann auch noch weiterverkauft, liegt ein Verbreiten vor, und es gilt der oben genannte Strafrahmen.
Wir wollen nachfolgend erläutern, was das Darknet ist und wie der „Handel“ in diesem erfolgt. Anschließend wollen wir noch darauf eingehen, wie es den Strafverfolgungsbehörden trotz der vermeintlichen Sicherheit und der vermeintlichen Anonymität im Darknet und bei der Zahlung via Kryptowährungen gelingt, die Identität der Beschuldigten herauszufinden.
Was ist das Darknet?
Das Internet besteht aus einem Deep Web, was ca. 90 % des World Wide Webs ausmacht, und dem vermutlich jedem bekannten Clear Net, welches über allseits bekannte Suchmaschinen wie Google oder Bing genutzt werden kann. Das Darknet ist ein kleiner versteckter Teil des Deep Webs, der gerade nicht über herkömmliche Suchmaschinen zugänglich ist. Es nutzt spezielle Software wie Tor, um Anonymität zu gewährleisten. Während es für den Schutz der Privatsphäre und die Umgehung von Zensur genutzt wird, ist es auch bekannt für illegale Aktivitäten wie Drogen- und Waffenhandel. Die Nutzung des Darknets birgt Risiken, da es schwierig sein kann, zwischen legalen und illegalen Inhalten zu unterscheiden.
Wie erfolgt der „Handel“ im Darknet?
Der Handel im Darknet erfolgt häufig über Kryptowährungen, da diese eine gewisse Anonymität und Sicherheit bieten.
Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum etc. sind digitale Währungen. Sie können wie jede andere herkömmliche- oder Papierwährung getauscht und gehandelt werden, befinden sich jedoch außerhalb der Kontrolle finanzieller Institutionen und Regierungen. Dabei wird kein echtes Geld ausgetauscht, sondern es erfolgen digitale Einträge in Online-Datenbanken, wobei die digitalen Währungen, auch Kryptos genannt, sehr komplex verschlüsselt sind. Kryptos werden in sogenannten Wallets verwahrt.
Eine Wallet ist eine digitale Geldbörse, die es dem Benutzer ermöglicht, die Kryptowährung zu speichern, zu senden und zu empfangen. Bei dem Handel (Zugang zu kinderpornographischen Inhalten gegen einen Geldbetrag in z.B. Bitcoin) wird dann der entsprechende Betrag in Bitcoin von der Wallet des Absenders an die Wallet des Empfängers gesendet.
Hierbei werden zwecks einfacher Handhabung häufig auch Dienste von Kryptowährungsbörsen wie z.B. „Kraken“, Coinbase etc. verwendet. Die Funktionsweise von Kraken besteht z.B. darin, dass ein Nutzer eine Auszahlung anfordert und Kraken dann das Geld über seine Hot Wallets zusammen mit den Transaktionen anderer Kraken-Nutzer gleichzeitig versendet.
Wie gelingt es den Strafverfolgungsbehörden die Identität der Beschuldigten herauszufinden?
Die Ermittlungs-/Strafverfolgungsbehörden durchsuchen regelmäßig das Darknet nach Webseiten, die den Zugang zu CSAM verkaufen und führen, nachdem sie eine solche Webseite gefunden haben, eine Kryptowährungsanalyse durch, um potenzielle Ziele (Beschuldigte) zu finden.
Hierbei wird untersucht von welchen Bitcoin Wallets Bitcoins an die Bitcoin-Adresse gesendet werden, die mit einer CSAM-Darknet-Webseite verbunden ist.
Dabei kann festgestellt werden, dass die mit der CSAM-Darknet-Webseite verbundene Bitcoin-Adresse Gelder von den Kryptobörsen wie z.B. „Kraken“ erhalten hat. Da der Absender als Nutzer der Kryptobörse bei dieser auch ein entsprechendes Nutzer-Konto hat, können die in der Absender-Wallet hinterlegten Daten wie z.B. die E-Mail-Adresse oder die Telefonnummer abgefragt werden und entsprechend einem Beschuldigten zugeordnet werden.
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