NCMEC-Meldungen: Welche US-Dienste zur Weitergabe von Daten verpflichtet sind
Die gesetzliche Grundlage für Meldungen an das National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) in den USA ist 18 U.S.C. § 2258A. Dieses Gesetz verpflichtet alle in den USA ansässigen Anbieter von elektronischen Kommunikationsdiensten (Electronic Communication Service Providers – ECS) und von Remote-Computing-Diensten (Remote Computing Service Providers – RCS) dazu, verdächtige Inhalte im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch von Kindern an das NCMEC zu melden.
Das bedeutet: US-Provider müssen aktiv Meldung erstatten, wenn sie in E-Mails, Chats, Cloud-Speichern oder anderen Diensten auf entsprechendes Material stoßen. NCMEC sammelt diese Meldungen über die sogenannte CyberTipline und leitet sie an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden weltweit weiter – in Deutschland insbesondere an das Bundeskriminalamt (BKA).
Rechtsanwalt Clemens Louis ist seit 2005 bundesweit tätiger Strafverteidiger und ausgewiesener Experte für Verfahren wegen Besitzes und Verbreitung von Kinderpornographie und Jugendpornographie (§§ 184b, 184c StGB) . Mit jahrzehntelanger Erfahrung, hoher Spezialisierung und einer bundesweit anerkannten Verteidigungsstrategie hat er Hunderte Mandanten erfolgreich vertreten – insbesondere nach Hausdurchsuchungen, Account-Sperrungen und Vorladungen. Sein Ziel ist stets, Verfahren diskret, außergerichtlich und ohne öffentliche Hauptverhandlung zu beenden.
Welche Anbieter sind betroffen?
Da die Regelung sehr weit gefasst ist, betrifft sie praktisch alle großen US-Plattformen. Dazu gehören insbesondere:
1. E-Mail- und Kommunikationsdienste
- Google (Gmail)
- Microsoft (Outlook, Hotmail, MSN Mail)
- Yahoo Mail
- Apple iCloud Mail
- AOL Mail
2. Cloud- und Speicherdienste
- Google Drive
- Microsoft OneDrive
- Dropbox
- Apple iCloud
- Box.com
3. Social-Media- und Messenger-Dienste
- Meta (Facebook, Instagram, WhatsApp, Messenger)
- Snapchat (Snap Inc.)
- TikTok (US-Teil über TikTok Inc.)
- Discord
- Twitter/X
4. Videoplattformen & Streaming
- YouTube (Google LLC)
- Twitch (Amazon Inc.)
5. Gaming-Dienste & Netzwerke
- Xbox Live (Microsoft)
- PlayStation Network (Sony Interactive Entertainment LLC – US-Zweig)
- Steam (Valve Corp., USA)
6. Hosting & Online-Dienste
- Amazon Web Services (AWS)
- Google Cloud
- Microsoft Azure
Was bedeutet das für Nutzer?
Für Nutzer in Deutschland und Europa ist wichtig zu verstehen:
- NCMEC überwacht keine Accounts direkt.
- Die Meldungen erfolgen durch die Anbieter, die gesetzlich dazu verpflichtet sind.
- Sobald ein Verdacht gemeldet wird, gelangt der Vorgang an die Strafverfolgungsbehörden – auch in Europa.
Ein Sperrung Ihres Accounts ist der erste Hinweis, dass später durchsucht wird. Nehmen Sie dann umgehend Kontakt mit mir auf.
Rechtsanwalt Clemens Louis – Ihr bundesweiter Experte für Verteidigung bei Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie (§ 184b StGB) und Jugendpornographie (§ 184c StGB)
Seit 2005 ist Rechtsanwalt Clemens Louis bundesweit als Strafverteidiger tätig und hat sich frühzeitig auf die Verteidigung in Ermittlungsverfahren wegen Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie (§ 184b StGB) und Jugendpornographie (§ 184c StGB) spezialisiert. In den vergangenen zwei Jahrzehnten hat er Hunderte Mandanten erfolgreich verteidigt – insbesondere in Fällen, in denen bereits eine Hausdurchsuchung stattgefunden hat oder ein Account durch internationale Meldungen (z. B. NCMEC) gesperrt wurde.
Unsere Kanzlei begleitet Sie von Beginn an mit Erfahrung, Diskretion und einer klaren Verteidigungsstrategie.
Unser Verteidigungsablauf im Überblick
- Anzeige der Verteidigung & Akteneinsicht
Wir zeigen Ihre Verteidigung bei Polizei und Staatsanwaltschaft an und beantragen umgehend Akteneinsicht.- Eine persönliche Vernehmung durch die Polizei wird von Ihnen nicht wahrgenommen.
- Die gesamte Korrespondenz mit Polizei und Staatsanwaltschaft läuft ausschließlich über unsere Kanzlei.
- Sobald uns die Akte vorliegt, erhalten Sie eine vollständige Kopie.
- Verteidigungsschrift
Nach Eingang der Ermittlungsakte verfassen wir eine umfangreiche Verteidigungsschrift, in der wir:
- sämtliche tatsächlichen und rechtlichen Aspekte des Verfahrens beleuchten,
- Ihre persönlichen Lebensumstände einbeziehen,
- und eine Grundlage dafür schaffen, dass das Verfahren nach Möglichkeit ohne Haftstrafe und im besten Fall außergerichtlich eingestellt wird.
- Zeitplan der Ermittlungen
- Erste Akteneinsicht wird in der Regel nach 4–12 Wochen gewährt.
- Anschließend geht die Akte zur Auswertung der Datenträger zurück an die Staatsanwaltschaft.
- Sobald der sog. DV-Auswertungsbericht (digitale Auswertung) vorliegt, erhalten wir ergänzende Akteneinsicht und reichen unsere endgültige Verteidigungsschrift ein.
- Die Auswertungszeiten betragen bundesweit derzeit etwa 12–24 Monate.
- Das gesamte Verfahren kann sich in der Regel auf 2 Jahre oder mehr erstrecken.
Während dieser Zeit halten wir Sie selbstverständlich stets auf dem Laufenden und informieren Sie über jeden neuen Verfahrensstand.
Notwendige Unterlagen zur Mandatsübernahme
Um für Sie tätig zu werden, benötigen wir folgende Unterlagen:
- Vollmacht (erhalten Sie von uns nach Kontaktaufnahme)
- Fragebogen Neumandant (ebenfalls von uns bereitgestellt)
- Durchsuchungsbeschluss (sofern bereits erfolgt)
- Sicherstellungsprotokoll der Polizei
Bitte senden Sie uns die Unterlagen per Fax oder eingescannt per E-Mail zurück.
Erkennungsdienstliche Behandlung (ED-Behandlung)
In Verfahren nach § 184b StGB wird von der Polizei regelmäßig eine sogenannte erkennungsdienstliche Behandlung angeordnet. Dazu gehören:
- Anfertigung von Lichtbildern
- Fingerabdrücke
- häufig auch eine (freiwillige) Speichelprobe
Die Vorladung hierzu geht in der Regel direkt an Sie. Bitte nehmen Sie vor einem Termin unbedingt Rücksprache mit uns, damit wir die Maßnahme gemeinsam abstimmen können.
Psychische Belastung und unsere Unterstützung
Wir wissen aus jahrelanger Erfahrung, dass eine Hausdurchsuchung, eine Kontosperrung oder die lange Dauer des Verfahrens für Betroffene eine erhebliche psychische Belastung darstellen. Daher ist es uns ein besonderes Anliegen, Sie nicht nur juristisch, sondern auch menschlich in dieser schwierigen Zeit zu begleiten und zu stabilisieren.
