NCMEC, MEGA und § 184b StGB. Wie ein Cloud-Hinweis zu Ermittlungen und Hausdurchsuchung führen kann
MEGA ist ein international genutzter Cloud-Speicherdienst mit Fokus auf clientseitige Verschlüsselung. Nutzer können Dateien hochladen, speichern, synchronisieren und über Links oder Ordnerfreigaben teilen. Wie bei allen Cloud-Anbietern gilt auch hier: sexualisierte Darstellungen Minderjähriger sind strikt verboten.
Werden entsprechende Inhalte erkannt oder Hinweise darauf bekannt, kann dies — auch ohne Vorsatz oder Kenntnis des Nutzers — strafrechtliche Ermittlungen nach § 184b StGB auslösen.
Wie wird MEGA auf strafbare Inhalte aufmerksam?
MEGA wirbt mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, unterliegt jedoch ebenfalls gesetzlichen Meldepflichten. Hinweise auf strafbare Inhalte entstehen insbesondere dann, wenn Dateien geteilt, öffentlich verlinkt oder gemeldet werden. In solchen Fällen kann MEGA den Zugriff sperren, Links deaktivieren oder Konten einschränken. Bei konkretem Verdacht erfolgt eine Meldung an das National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC).
Hinweise entstehen typischerweise durch Meldungen Dritter, etwa bei öffentlich zugänglichen Download-Links, Abgleich bekannter Hash-Werte, soweit Dateien entschlüsselt vorliegen und manueller Prüfungen gemeldeter Inhalte.
Vom NCMEC-Hinweis zur deutschen Strafverfolgung
Nach Prüfung leitet NCMEC relevante Berichte über internationale Rechtshilfe an deutsche Strafverfolgungsbehörden weiter.
Die Staatsanwaltschaft prüft insbesondere ob ein hinreichender Tatverdacht nach § 184b StGB vorliegt, ob das MEGA-Konto oder die IP-Adresse einer Person zugeordnet werden kann und ob Freigaben oder Uploads dem Beschuldigten zurechenbar sind.
Auf dieser Grundlage können weitere Ermittlungsmaßnahmen folgen, darunter Vorladungen, Beschlagnahmen digitaler Geräte oder Hausdurchsuchungen.
Typische Risikokonstellationen bei MEGA
Ermittlungen entstehen nicht ausschließlich durch vorsätzliches Handeln. Häufig auftretende Konstellationen entstehen in diesem Zusammenhang etwa durch Weiterleitung oder Speicherung fremder Inhalte über MEGA-Links oder gemeinsam genutzte Ordner mit Dritten.
Auch öffentliche Freigabelinks ohne ausreichende Zugriffsbeschränkung oder ein unbemerkter Fremdzugriff auf das MEGA-Konto können hier zu Problemen führen.
Diese Aspekte sind rechtlich relevant, werden jedoch oft erst im Rahmen einer Verteidigung vollständig aufgeklärt.
Sofortmaßnahmen bei Kontosperrung, Vorladung oder Hausdurchsuchung
1. Keine Aussagen ohne Anwalt. Nutzen Sie Ihr Schweigerecht. Keine spontanen Erklärungen oder Selbstanzeigen.
2. Sofort anwaltlichen Beistand suchen. Nur durch Akteneinsicht lässt sich klären, welche Daten genau gemeldet wurden und wie belastend die technische Beweislage ist.
3. Verhalten bei Hausdurchsuchung: Lassen Sie sich den Beschluss zeigen, notieren Sie die Beamten und übersenden Sie den Beschluss unverzüglich an Ihren Anwalt. Wehren Sie sich nicht, machen Sie aber Ihr Schweigerecht deutlich.
3. Sicherung von Kontodaten: Screenshots, Benachrichtigungen von Mega und Support-Mails sammeln.
Verteidigungsstrategie von Rechtsanwalt Clemens Louis
Als bundesweit tätiger Spezialist für Verfahren nach § 184b StGB verfolgt Clemens Louis ein strukturiertes Vorgehen:
- Schnelle Akteneinsicht zur Klärung der technischen Vorwürfe (Hash, IP, Upload-Zeit)
- Technisch-forensische Prüfung der Dateien und Accounts: Oft liegen falsche Zuordnungen, Sync-Fehler oder fremder Zugriff vor
- Kommunikation mit Ermittlungsbehörden: Minimierung weiterer Eingriffe, Rückgabe nicht relevanter Geräte, außergerichtliche Einstellungen, Erstellung von Verteidigungs- und Entlastungsschreiben
Clemens Louis betreut Mandanten juristisch, organisatorisch und psychologisch, um Verfahren schnell, diskret und ohne öffentliche Aufmerksamkeit zu beenden.
Mega ermöglicht einfachen Upload von Inhalten, birgt aber das Risiko, dass ein Hinweis auf illegalen Content eine internationale Meldung auslöst. Nicht jeder Hinweis endet mit einer Anklage, aber er kann Ermittlungen bis zur Hausdurchsuchung auslösen. Ruhe bewahren, keine Aussagen ohne Anwalt, sofort spezialisierten Rechtsbeistand einschalten.
Übersenden Sie, falls vorhanden, den Durchsuchungsbeschluss oder die Kontosperrungs-Benachrichtigung. Clemens Louis übernimmt bundesweit Ihre Verteidigung, beantragt kurzfristig Akteneinsicht und veranlasst die nächsten Schritte.
