Die Verbreitung von Kinderpornographie über Discord – § 184b StGB
Bei Discord handelt es sich um einen Onlinedienst, welcher es seinen Nutzern erlaubt miteinander zu chatten, ebenso wie Sprach- und Videokonferenzen durchzuführen, ergänzend besteht die Möglichkeit einer Übertragung des gesamten Bildschirms oder einzelner Fenster des benutzten Geräts auf Discord als eine Art Livestream. Während die Plattform ursprünglich zur parallelen Nutzung während des Spielens von Computerspielen gedacht war und sich damit vorrangig an Gamer richtete, wird sie inzwischen gleichermaßen in anderen legalen Bereichen genutzt. Daneben ließ sich letztlich auch die Verwendung von Discord zu missbräuchlichen Zwecken, darunter der Verbreitung von kinder- und jugendpornographischen Inhalten beobachten.
Um auf die durch Discord angebotenen Dienste zugreifen zu können bedarf es der Anmeldung mit einem Online-Konto, zu dessen Erstellung es wiederum einer gültigen E-Mail-Adresse bedarf. Die Kommunikation über Discord kann im Einzelnen per Direktnachricht, über selbst erstellte geschlossene Gruppenchats sowie über öffentliche Gruppen erfolgen. Die Einladung in geschlossene Gruppen erfolgt über einen individuellen Serverlink. Alle personenbezogenen Daten der Nutzer, laufen ebenso wie die diesen zuzuordnenden IP-Adressen zentral über den Server von Discord, sie entziehen sich anders als bei Peer-to-Peer Netzwerken mithin dem unberechtigten Zugriff Dritter.
Falls Sie Kinderpornographie oder Jugendpornographie über Discord versendet haben und Ihr Account gesperrt wurde, dann nehmen Sie mit mir Kontakt auf, da dies ein wichtiger Hinweis auf eine spätere Hausdurchsuchung ist.
Notfall: Mein Account wurde gesperrt oder ich hatte eine Hausdurchsuchung im Zusammenhang mit Jugendpornographie oder Kinderpornographie bei Discord
Als erfahrener Rechtsanwalt und Experte für die Verteidigung in Ermittlungsverfahren nach § 184b StGB und § 184c StGB stehe ich Ihnen bundesweit seit 2005 zur Seite. Sollten Sie eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung oder eine Hausdurchsuchung erhalten haben, ist schnelles Handeln entscheidend. Ich biete Ihnen eine professionelle und engagierte Vertretung in solchen Fällen.
Um mich umgehend zu kontaktieren, nutzen Sie bitte WhatsApp unter der Nummer 0176 24738167 oder senden Sie mir eine E-Mail an mail@rechtsanwalt-louis.de.
Bitte fügen Sie Ihrer Anfrage unverbindlich den Durchsuchungsbeschluss, das Sicherstellungsprotokoll oder die Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung bei, damit ich mir einen ersten Überblick verschaffen und Sie gezielt beraten kann.
Wie wird Discord auf strafbare Inhalte aufmerksam?
Bereits ein Blick in die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Onlinedienstes lässt erkennen, dass dieser es sich vorbehält das Handeln seiner Nutzer und deren aneinander übermittelte Inhalte auf die Einhaltung der Nutzungsbestimmungen hin zu überprüfen und im Zweifel den Strafverfolgungsbehörden offenzulegen. In den Nutzungsbedingungen wird es den Usern dabei explizit untersagt illegale Pornografie bzw. Materialien, die eine sexuelle Ausbeutung von Kindern oder anderweitig anstößig Inhalte zeigen, zu veröffentlichen, zu teilen oder herunterzuladen
Grundlage der expliziten Regelung des Filesharing Dienstes zum Upload von Dateien, die mit dem sexuellen Missbrauch von Kindern im Zusammenhang stehen, ist ein 2008 in Kraft getretenes US-Bundesgesetz, welches alle in den USA angesiedelten Provider dazu verpflichtet, strafrechtlich relevante Sachverhalte, die ihnen im Zuge automatisierter Kontrollen bekannt werden, an die halbstaatliche Organisation des National Center for Missing and Exploited Children (kurz NCMEC) zu übermitteln.
Um möglichst effektiv gegen Straftaten an Kindern vorgehen zu können, verfügt dabei jeder Provider über eine durch das NCMEC erstellte Auflistung aller bislang bekanntgewordenen kinder- und jugendpornographischen Schriften, die er mit den durch seine Nutzer hochgeladenen Dateien abgleichen kann.Die Anbieter machen sich dabei insbesondere den MD5-HashWert zunutze, welcher sich als eine Art digitaler Fingerabdruck beschreiben lässt, der jedem Video und Bild individuell zugeordnet ist und auch bei einer Veränderung der Datei (bspw. Komprimierung/Vervielfältigung) nachvollziehbar bleibt.
Das NCMEC sichtet anknüpfend an die Überprüfung, alle durch die Provider eingehenden Hinweise und fertigt auf deren Grundlage standardisierte Berichte (sog. CyberTipline Reports) an. Diese übersendet die Organisation zur Einleitung der weiteren Verfahrensschritte an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden in den USA und im Ausland. In Deutschland ist die für den Empfang dieser Berichte zuständige nationale Zentralstelle das Bundeskriminalamt (BKA).
Die Mitarbeiter der Zentralstelle Kinderpornografie des BKA bewerten die den erhaltenen CyberTipline Reports beigefügten Beweismittel auf ihre strafrechtliche Relevanz hin. Nach Klärung der örtlichen Zuständigkeit, stellt das BKA den CyberTipline Report dem jeweils zuständigen Landeskriminalamt zur Verfügung, welches schließlich spezifische Ermittlungsmaßnahmen einleitet.
Welche Daten übermittelt Discord an das NCMEC?
Die durch Discord angefertigten und an das NCMEC übermittelten CyberTipline Reports enthalten standardgemäß neben dem Nutzernamen und der durch den Verdächtigen bei dem Provider hinterlegten E-Mail-Adresse, auch die ihm zugeordnete User-ID und eine Login-Historie aus der sich Datum, Uhrzeit, Zeitzone und IP-Adressen der letzten Nutzungen von Discord ergeben.
Des Weiteren dokumentiert Discord sachverhaltsspezifisch die Anzahl der festgestellten verdächtigen Dateien, deren Dateinamen, den Zeitpunkt des Uploads und die zum Upload eingesetzte IP-Adresse.
Die Dateien werden infolge einer Sichtung durch die Mitarbeiter des Cloud-Storage-Anbieters, zudem nach einem 2014 unter den hinweisgebenden Providern vereinheitlichtem System kategorisiert, welches danach differenziert ob die Dateien sexuelle Handlungen an (1) oder anzügliche Darstellungen von (2) Kinder (A) oder Jugendlichen (B) zeigen.
Während als Darstellungen sexueller Handlungen dabei alle Darstellungen verstanden werden, die sexuell explizite Handlungen tatsächlicher oder wirklichkeitsnaher Art zwischen Individuen des gleichen oder unterschiedlichen Geschlechtes zeigen, gelten Darstellungen als anzüglich, wenn sie Nacktheit und sexuell suggestive Posen enthalten (bspw. Fokus auf oder Spreizen des Genitalbereichs sowie altersunangemessene Berührungen an den primären und sekundären Geschlechtsteilen). Zur strafrechtlichen Relevanz muss es den Darstellungen zudem an jeder Art von künstlerischer, literarischer, politischer oder wissenschaftlicher Seriosität mangeln.
Kombiniert man die Untergruppen, werden die Darstellungen damit wie folgt kategorisiert:
- A1: Vornahme sexueller Handlungen an/durch Kinder
- A2: anzügliche Abbildung von Kindern
- B1: Vornahme sexueller Handlungen an/durch Jugendliche
- B2: anzügliche Abbildung von Jugendlichen
Für die deutschen Strafverfolgungsbehörden ist diese vorgelagerte Bewertung der Darstellungen durch die hinweisgebenden Provider als kinder-/jugendpornographisch unter anderem deshalb interessant, weil auch das Strafgesetzbuch in den Straftatbeständen der § 184b und § 184c StGB eine entsprechende Differenzierung vornimmt.
Als Kinder werden im Zuge der vorgenannten Einteilung Individuen unter 14 Jahren, als Jugendliche dagegen Individuen zwischen 14 und 18 Jahren verstanden.
Aufgrund der besonderen Bedeutung für die spätere strafrechtliche Bewertung des Sachverhalts findet auch der Umstand, ob die durch den Nutzer hoch- oder heruntergeladene Datei öffentlich oder nur beschränkt zugänglich war, in dem Report Erwähnung. Sollte der Anbieter auf die Datei deshalb aufmerksam geworden sein, weile deren MD5-Hashwert mit dem einer der bereits bekanntgewordenen und beim NCMEC registrierten kinderpornographischen Darstellungen übereinstimmt, wird auch dies vermerkt.
Aus den CyberTipline Reports und den diesen beigefügten Beweismitteln ergeben sich für die Strafverfolgungsbehörden damit alle Informationen, die sie zur anfänglichen Bewertung der strafrechtlichen Relevanz des Sachverhalts benötigen.
Der Übermittlung des CyberTipline Reports an die zuständige Staatsanwaltschaft Der ist regelmäßig eine Bestandsabfrage der enthaltenen IP-Adresse bei dem zugehörigen Provider nachgelagert. Dieser teilt den Ermittlungsbehörden dann die für die IP-Adresse hinterlegten personenbezogenen Daten (darunter idR. Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Adresse) mit, welcher ihrerseits die Grundlage für eine solche im polizeilichen Auskunftssystem durchgeführte Suche nach Vorstrafen und anhängigen Strafverfahren bildet.
Anschließend an die Feststellung der Person des Tatverdächtigen wird ohne vorherige Anhörung regelmäßig die Durchsuchung seiner Wohnung, seiner Geschäftsräume ebenso wie seines Fahrzeugs angeordnet. Ziel ist hierbei die Auffindung elektronischer Datenträger aller Art (bes. Handys, Laptops, USB-Sticks), Passwörter und Cloud-Zugangsdaten. Im Zuge der entsprechenden Durchsuchung wird der Betroffene schließlich über den gegen ihn bestehenden Tatverdacht und seine damit einhergehende Stellung als Beschuldigter informiert. Konnten im Zuge der Durchsuchung stichhaltige Beweise erlangt werden und wurde dem Betroffenen die Möglichkeit der Stellungnahme eingeräumt folgt schließlich die Erhebung der öffentlichen Anklage.
Wonach machen sich Discord-Nutzer beim Zugriff auf Kinderpornographie strafbar?
Lädt ein Nutzer von Discord in einen öffentlichen Channel kinder- bzw. jugenpornographische Dateien hoch, macht er sich gem. §§ §§ 184b Abs.1, 184c Abs.1 StGB wegen der Veröffentlichung von Kinder-/Jugendpornographie strafbar.
Gleiches gilt dann, wenn er entsprechende Darstellungen in einen geschlossenen Gruppenchat lädt, auf den durch die Versendung eines individuellen Serverlinks ein nur eingeschränkter Personenkreis Zugriff hat oder aber einem anderen Nutzer per Direktnachricht den Zugriff auf die vorgenannten Inhalte verschafft. Sowohl auf die Verbreitung als auch auf das öffentliche Zugänglichmachen von Kinder- bzw. Jugendpornographie entfällt eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Daneben tritt ergänzend eine Strafbarkeit des Nutzers wegen des Besitzes von kinder-/jugendpornographischen Darstellungen nach §§ 184b Abs.3, 184c Abs.3 StGB, auf diese entfällt eine Strafandrohung von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
Wie lange kann das Verbreiten von Kinderpornographie strafrechtlich verfolgt werden und welche Straftaten werden mitunter gleichzeitig verwirklicht?
Entsprechend der in § 184b Abs.1 S.1 StGB für die Verbreitung ebenso wie die Herstellung von Kinderpornographie niedergelegten Strafandrohung von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe, tritt die Verjährung wegen einer solchen Tat gem. § 78 Abs.3 Nr.3 StGB nach zehn Jahren ein. Der Staat kann den Täter nach Ablauf der vorgenannten Verjährungsfrist nicht mehr strafrechtlich verfolgen, etwaige bereits eingeleitete Ermittlungen müssen eingestellt werden.
Für den der Verbreitung notwendigerweise vorausgehenden Besitz von kinderpornorgaphischen Schriften, ist entsprechend dem aus § 184b Abs.3 StGB hervorgehenden Strafrahmen von einem bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe gem. § 78 Abs.3 Nr.4 StGB eine Verjährungsfrist von fünf Jahren vorgesehen, welche aufgrund der Einordnung des Besitzes als sog. Dauerdelikt allerdings erst mit der Beendigung des Besitzes der kinderpornographischen Inhalte zu laufen beginnt. Dafür müssen die betreffenden Dateien dergestalt von den Speichermedien gelöscht werden, dass sie nicht ohne weiteres wiederhergestellt oder auf anderem Wege zur erneuten Ansicht geöffnet werden können.
Erfolgt die Verbreitung der kinderpornographischen Inhalte wiederholt und dient sie der Schaffung einer fortlaufenden Haupt- oder Nebeneinnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang, handelt der Täter gewerbsmäßig iSd. § 184b Abs.2 StGB. Die Strafverfolgungsverjährung tritt aufgrund der erhöhten Strafandrohung von zwei bis zu zehn Jahren gem. § 78 Abs.3 Nr.3 StGB ebenfalls mit dem Ablauf von 10 Jahren ein. Gleiches gilt für das in der Praxis weniger relevante, über § 184b Abs.2 StGB gleichermaßen unter Strafe gestellte, bandenmäßige Verbreiten von Kinderpornographie.
So werden Sie von Rechtsanwalt Clemens Louis verteidigt – Der Ablauf:
Als erfahrener Strafverteidiger stehe ich Ihnen im Falle einer Hausdurchsuchung zur Seite und zeige sofort Ihre Verteidigung an. Meine erste Maßnahme ist die Beantragung der Akteneinsicht, um die Vorwürfe gegen Sie im Detail zu überprüfen. Ich berate Sie umfassend zu den möglichen privaten und beruflichen Folgen, die ein solches Verfahren nach sich ziehen kann. Sollten Sie Kinder haben, bespreche ich mit Ihnen auch die möglichen Auswirkungen auf das Jugendamt.
Sobald die Ermittlungsakte bei mir eingegangen ist, erhalten Sie eine Kopie davon, um sich einen Überblick zu verschaffen. Nach Abschluss der Datenträgerauswertung, die zwischen 12 und 24 Monaten dauern kann, übermittelt mir die Staatsanwaltschaft den digitalen Auswertungsbericht (DV-Auswertungsbericht). Anschließend verfasse ich eine umfassende Verteidigungsschrift, die darauf abzielt, das Verfahren einzustellen oder eine außergerichtliche Klärung zu erreichen.
Für diese hervorragende Dienstleistung biete ich transparente Pauschalen an, die bei Bedarf auch in Raten bezahlt werden können. Sie haben die Möglichkeit, unverbindlich ein Angebot für Ihre Verteidigung einzuholen – auch, wenn Sie zu mir als Experte wechseln möchten.
Kontaktieren Sie mich gerne unter 0176 24738167 via WhatsApp oder per E-Mail an mail@rechtsanwalt-louis.de für eine erste Beratung.