Verschiebung des Strafrahmens bei Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte
Kanzlei Louis & Michaelis verteidigt seit 2005 Mandanten im ganzen Bundesgebiet erfolgreich bei Ermittlungsverfahren & Strafverfahren bei dem Vorwurf Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie.
Die verabschiedete Neuregelung des § 184b StGB bringt erhebliche Veränderungen mit sich. Bis dato konnten Verfahren häufig nicht außergerichtlich geklärt werden.
Mit der Gesetzänderung wird es offensichtlich nicht nur primäre Aufgabe unsere Kanzlei sein, unsere Mandanten vor einer vollstreckbaren Haftstrafe zu schützen und Sie in einer öffentlichen Verhandlung vor Medien und anderen Interessierten zu schützen, sondern es möglichst gar nicht erst zu einer öffentlichen Verhandlung kommen zu lassen.
Da wir seit 2005 bereits mehr als 10.000 Ermittlungsverfahren und Strafverfahren verteidigt haben, sehen wir dieser Aufgabe mit Gelassenheit entgegen und werden unsere Mandanten weiterhin schützen.
Sollten Sie sich nach dem Erlass des Gesetzes mit einer Vorladung zu einer Beschuldigtenvernehmung oder einer Hausdurchsuchung konfrontiert sehen, dann nehmen Sie umgehend Kontakt unter: 0201 3104600 auf bzw. schicken Sie uns eine E – Mail unter: mail@rechtsanwalt-louis.de
Bitte inkludieren Sie bei der unverbindlichen Anfrage das Sicherstellungsprotokoll und den Beschluss, die im Zusammenhang mit der Durchsuchung stehen.
Am 16. Mai 2024 wurde im Bundestag eine bedeutende Änderung des § 184b StGB verabschiedet, die sich auf die Verbreitung, den Erwerb und den Besitz kinderpornografischer Inhalte bezieht. Diese Gesetzesänderung bringt wesentliche Verschiebungen im Strafrahmen mit sich und zielt darauf ab, die bisherige rechtliche Handhabung dieser Straftaten zu modifizieren.
Hintergrund der Gesetzesänderung
Der § 184b StGB stellt seit langem den strafrechtlichen Kernbereich zur Bekämpfung von Kinderpornografie dar. Die bisherigen Strafrahmen sahen für die Verbreitung und den Erwerb von kinderpornografischen Inhalten eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bis zu zehn Jahren vor. Der Besitz solcher Inhalte wurde mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft, wobei die Mindeststrafe bislang bei einem Jahr lag.
Der neue 184b Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte
Verschiebung des Strafrahmens
Mit der neuen Gesetzesänderung haben sich die Strafrahmen für diese Delikte signifikant verschoben. Ziel dieser Anpassungen war es, eine differenziertere Strafzumessung zu ermöglichen und den Gerichten mehr Spielraum bei der Urteilsfindung zu geben.
Verbreitung und Erwerb kinderpornografischer Inhalte
Die Verbreitung und der Erwerb kinderpornografischer Inhalte waren bislang mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe belegt, was sie als Verbrechen klassifizierte. Mit der neuen Gesetzesänderung wird die Mindeststrafe auf sechs Monate Freiheitsstrafe herabgesetzt. Die Höchststrafe bleibt weiterhin bei zehn Jahren Freiheitsstrafe.
Diese Änderung ermöglicht es den Gerichten, in Fällen mit geringerem Unrechtsgehalt oder mildernden Umständen eine weniger strenge Strafe zu verhängen, während weiterhin die Möglichkeit besteht, in besonders schweren Fällen eine langjährige Freiheitsstrafe zu verhängen.
Besitz kinderpornografischer Inhalte
Auch beim Besitz kinderpornografischer Inhalte wurde der Strafrahmen angepasst. Bisher war eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren. Die neue Gesetzesänderung reduziert die Mindeststrafe auf drei Monate Freiheitsstrafe, während die Höchststrafe von fünf Jahren bestehen bleibt.
Diese Anpassung zielt darauf ab, eine angemessenere Sanktionierung von Besitzdelikten zu ermöglichen, die nicht notwendigerweise mit einer Verbreitungsabsicht einhergehen. Gleichzeitig bleibt die Möglichkeit bestehen, in schwerwiegenden Fällen harte Strafen zu verhängen.
Begründung und Auswirkungen
Die Absenkung der Mindeststrafen für diese Delikte soll insbesondere in Fällen mit geringerem Unrechtsgehalt oder bei jugendlichen Straftätern eine verhältnismäßigere Strafzumessung ermöglichen. Kritiker hatten argumentiert, dass die bisherigen Mindeststrafen zu starr und in vielen Fällen unverhältnismäßig hart seien, insbesondere wenn keine unmittelbare Gefährdung von Kindern vorliegt.
Befürworter der Änderung betonen, dass die Anpassung des Strafrahmens nicht bedeutet, dass die Gesellschaft den Schutz von Kindern weniger ernst nimmt. Vielmehr geht es darum, die Strafjustiz flexibler zu gestalten und sicherzustellen, dass Strafen im Verhältnis zur Schwere der Tat stehen.
Was bedeuten die Strafrahmenverschiebungen für mein Verfahren?
Durch die Herabsetzung des Strafrahmens auf unter ein Jahr Freiheitsstrafe ändert sich die rechtliche Einordnung der Delikte von Verbrechen zu Vergehen im Sinne des Strafgesetzbuches. Diese Umstellung hat wichtige Konsequenzen für das Strafverfahren. Gemäß den Voraussetzungen des § 153ff. der Strafprozessordnung (StPO) können Verfahren wegen Vergehen unter bestimmten Bedingungen eingestellt werden. Dies ermöglicht den Staatsanwaltschaften eine flexiblere Handhabung und erlaubt es, solche Fälle ohne öffentliches Gerichtsverfahren zu beenden. Diese Einstellungsmöglichkeit kann sowohl den Beschuldigten als auch den Opfern zugutekommen, indem belastende öffentliche Verhandlungen vermieden und schnellere Lösungen gefunden werden. Zusätzlich können Verfahren nun auch ohne öffentlichen Gerichtstermin im Strafbefehlsverfahren beendet werden, was den Prozess weiter beschleunigt und den Beteiligten Zeit und aufwendige Gerichtsverhandlungen erspart.
Gültigkeit der Neuregelung für alle laufenden Verfahren
Es ist wichtig zu betonen, dass die Neuregelung des Strafrahmens für Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte nicht nur für zukünftige Fälle gilt, sondern auch für alle laufenden Verfahren anwendbar ist. Das bedeutet, dass auch in bereits anhängigen Verfahren, bei denen die Tatzeit vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung liegt, die neuen Strafrahmen berücksichtigt werden müssen. Diese Rückwirkung gewährleistet eine einheitliche und gerechte Anwendung der Gesetzesänderung auf alle betroffenen Fälle. Betroffene Beschuldigte und Opfer können somit gleichermaßen von den neuen Regelungen profitieren, indem sie auf eine gerechtere und angemessenere Strafverfolgung hoffen können.
Mehr denn je wird es für Beschuldigte des Vorwurfs einer Straftat nach den § 184b StGB neue Fassung angezeigt sein, einen Spezialisten als Verteidiger zu beauftragen, um ein mögliches Strafverfahren bereits vor einem öffentlichen Gerichtsverfahren zu beenden. Wenn Sie eine polizeiliche Vorladung erhalten oder bei Ihnen durchsucht wird, wenden Sie sich bitte an unsere Kanzlei.