FAQ – DeepFakes, Strafbarkeit und Hausdurchsuchung
Was sind DeepFakes und warum können sie strafbar sein?
DeepFakes sind Videos, Bilder oder Audiodateien, die mithilfe von Künstlicher Intelligenz manipuliert wurden, um Personen Szenen oder Aussagen zuzuordnen, die so nie stattgefunden haben.
Sie können strafbar sein, wenn sie sexualisierte Inhalte Minderjähriger enthalten (§ 184b StGB), nicht einvernehmliche Darstellungen von Erwachsenen zeigen (§ 201a StGB, § 126a StGB) oder Persönlichkeitsrechte verletzen. Selbst der bloße Besitz solcher Dateien kann strafbar sein, nicht nur das Hochladen oder Teilen.
Wie gelangen DeepFakes auf Plattformen oder in Ermittlungen?
DeepFakes tauchen oft auf Social-Media-Plattformen, Streaming-Diensten oder in Cloud-Speichern auf. Plattformen erkennen problematische Inhalte durch:
- KI-gestützte Analyse von Videos und Bildern
- Meldungen anderer Nutzer
- Abgleich mit bekannten illegalen Dateien (Hashes)
Bei Verdacht auf sexualisierte Darstellungen Minderjähriger wird der Hinweis an das National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC) weitergeleitet, das die Informationen an deutsche Strafverfolgungsbehörden weitergibt.
Kann ich beschuldigt werden, wenn ich DeepFakes nur besitze?
Ja. Auch der Besitz, das Herunterladen oder die Weiterleitung kann bereits als strafbare Handlung gelten. Ermittlungen entstehen oft ohne bewusste Handlung des Nutzers, z. B. durch Cloud-Backups, gemeinsame Konten oder fremde Uploads.
Welche Schritte folgen nach einer Meldung?
Sobald NCMEC den Hinweis an deutsche Behörden weiterleitet, prüft die Staatsanwaltschaft:
- Liegt ein hinreichender Tatverdacht vor?
- Kann der Account, die IP-Adresse oder das Gerät einer Person zugeordnet werden?
- Sind die Inhalte der beschuldigten Person zurechenbar?
Auf dieser Grundlage können Ermittlungen, Vorladungen, Beschlagnahmen digitaler Geräte oder Hausdurchsuchungen erfolgen.
Warum erfolgt oft sofort eine Hausdurchsuchung?
Gerichte ordnen Hausdurchsuchungen häufig früh an, um:
- digitale Beweismittel zu sichern
- Manipulation oder Löschung zu verhindern
- Geräte forensisch auszuwerten
Gerade bei Cloud- und DeepFake-Fällen sind digitale Spuren flüchtig, daher erfolgt die Maßnahme oft kurzfristig.
Kann ein Strafverfahren wegen DeepFakes eingestellt werden?
Ja. Viele Verfahren werden eingestellt, insbesondere bei:
- fehlendem Vorsatz
- fehlendem Besitz oder Verfügungsgewalt
- technischer Fehlzuordnung
- mangelnder Beweisbarkeit
Eine frühzeitige Verteidigung erhöht die Chancen deutlich.
Welche Unterlagen sollte ich sofort sichern?
- Benachrichtigungen von Plattformen (Sperrungen, Meldungen)
- E-Mails, Upload- und Änderungsprotokolle
- Beschlüsse der Polizei oder Staatsanwaltschaft
- Links zu geteilten Dateien oder Ordnern
Alle Unterlagen sollten unverzüglich Ihrem Anwalt übergeben werden.
Was kann ich präventiv tun?
- Accounts sichern (starke Passwörter, Zwei-Faktor-Authentifizierung)
- Regelmäßig überprüfen, welche Dateien geteilt werden
- Alte oder unbekannte Dateien nur nach anwaltlicher Beratung löschen
- Keine unbekannten Links oder Dateien herunterladen
Was sollte ich jetzt tun, wenn ich von Ermittlungen betroffen bin?
- Ruhe bewahren
- Keine Aussagen machen
- Unterlagen sichern
- Mich unverzüglich kontaktieren
- Keine Dateien eigenmächtig löschen oder ändern
