Jugendschöffengericht Rosenheim
Tatvorwurf: Besitz von Kinderpornographie (§ 184b StGB)
In einem komplexen Verfahren vor dem Jugendschöffengericht Rosenheim standen hunderte kinderpornographische Dateien im Zentrum der Anklage – von tausenden weiteren, die der Angeklagte auf seinen Datenträgern gespeichert hatte, konnte kein strafbarer Missbrauch oder eine gezielte Verbreitung nachgewiesen werden.
Die Verteidigung setzte von Anfang an auf eine Kombination aus juristischer Expertise und therapeutischer Unterstützung. Durch die Vernetzung des Mandanten mit einem erfahrenen Psychotherapeuten in München, spezialisiert auf Tätertherapie, konnte die Einsichtsfähigkeit und die Bereitschaft zur Resozialisierung überzeugend nachgewiesen werden.
Das Gericht folgte den Argumenten der Verteidigung: Es wurde eine Jugendstrafe abgewendet und der Mandant erhielt eine Vorbewährung – ohne Eintrag ins Führungszeugnis. Damit konnte er seine berufliche und persönliche Zukunft unbeschadet fortsetzen.
Dieser Fall verdeutlicht, wie entscheidend eine spezialisierte Verteidigung bei Verfahren wegen Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie ist. Nur durch die gezielte Kombination aus juristischer Präzision, psychologischer Begleitung und strategischer Prozessführung lassen sich faire und verhältnismäßige Ergebnisse erzielen – selbst bei sensiblen Delikten mit hoher gesellschaftlicher Brisanz.
Weitere Informationen zum Themenbereich und unseren Erfahrungen finden Sie auf hier.
