Schöffengericht Hameln
Tatvorwurf: Besitz und Verbreitung von Kinder- und Jugendpornographie (§ 184b StGB)
Ein Mandant stand bereits unter laufender Bewährung, als erneut eine Hausdurchsuchung erfolgte – ausgelöst durch einen NCMEC-Report aus den USA. Die Auswertung der beschlagnahmten Datenträger offenbarte erneut den Besitz kinderpornographischer und jugendpornographischer Bilddateien. Angesichts der seit dem 1. Juli 2021 verschärften Gesetzeslage (§ 184b StGB: Besitz von Kinderpornos als Verbrechen mit 1–5 Jahren Freiheitsstrafe) war die Situation extrem ernst.
Die Kanzlei Louis & Michaelis übernahm umgehend die Verteidigung. Durch eine präzise juristische Strategie, fundierte Argumentation und gezielte Darstellung der persönlichen Entwicklung des Mandanten gelang es, die Situation zu entschärfen. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Haftstrafe – doch das Gericht folgte der Verteidigung und erkannte die besonderen Umstände an: Trotz der einschlägigen Vorstrafe und der verschärften Rechtslage sprach das Schöffengericht Hameln eine Freiheitsstrafe aus, die vollständig zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Dieses Urteil zeigt eindrucksvoll, wie entscheidend eine erfahrene und strategisch arbeitende Verteidigung ist. Selbst unter erschwerten Bedingungen kann eine sorgfältige Prüfung der Beweise, die Einbindung der persönlichen Umstände des Mandanten und eine klare Argumentation vor Gericht dazu führen, dass eine zweite Chance erhalten bleibt – auch in besonders sensiblen und schweren Fällen.
