Geldstrafe statt Haft – Erfolgreiche Verteidigung bei Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie

Amtsgericht München

Tatvorwurf: Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie (§ 184b StGB)

Vor dem Amtsgericht München stand ein Mandant unter schwerwiegenden Vorwürfen: Neben dem Besitz einer Vielzahl kinderpornographischer Dateien wurde ihm vorgeworfen, diese auch an Dritte weitergegeben zu haben. Die Ausgangslage war angespannt und die Drohung einer Haftstrafe real.

Die Entscheidung, sich frühzeitig an die Kanzlei Louis & Michaelis zu wenden, erwies sich als entscheidend. Die Kanzlei, seit 2005 auf Verfahren im Bereich Kinder- und Jugendpornographie spezialisiert, setzte auf eine umfassende Verteidigungsstrategie, die juristische Präzision und therapeutische Maßnahmen kombinierte. Aus dem eigenen Netzwerk wurde dem Mandanten eine spezialisierte Therapie vermittelt, die seine Einsicht und Bereitschaft zur Rehabilitation unterstrich.

Im Verlauf der Hauptverhandlung gelang es der Verteidigung, die Umstände des Mandanten überzeugend darzustellen und die Schwere der Vorwürfe zu relativieren. Die Kombination aus professioneller juristischer Argumentation und der belegbaren Rehabilitation führte dazu, dass das Gericht den Mandanten nicht in Haft nahm, sondern lediglich zu einer Geldstrafe verurteilte.

Dieses Ergebnis zeigt exemplarisch, warum Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet auf die Expertise der Kanzlei Louis & Michaelis vertrauen: Eine fundierte Vorbereitung, ein exzellentes Netzwerk von Fachtherapeuten und gezielte juristische Strategien ermöglichen auch in schwierigen Fällen ein respektvolles und gerechtes Verfahren.