Amtsgericht Hannover
Tatvorwurf: Besitz kinderpornographischer Inhalte
Vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Hannover wurde ein Strafverfahren verhandelt, das die Auswirkungen der verschärften Gesetzgebung im Bereich des § 184b StGB deutlich machte. Der Angeklagte war bereits zuvor wegen des Besitzes kinderpornographischer Inhalte verurteilt worden. Damals war gegen ihn ein Strafbefehl über eine Freiheitsstrafe von neun Monaten ergangen, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden war.
Kurz nach dieser Verurteilung kam es erneut zu einem einschlägigen Vorwurf. Die Situation war insbesondere deshalb besonders kritisch, weil zwischenzeitlich eine gesetzliche Neuregelung in Kraft getreten war, durch die der Besitz entsprechender Inhalte als Verbrechen eingestuft wird. Nach der erneuten Auswertung digitaler Datenträger erhob die Staatsanwaltschaft Anklage vor dem Schöffengericht Hannover. Dem Angeklagten drohte damit erstmals eine Freiheitsstrafe, die nicht mehr zwingend bewährungsfähig war.
In dieser angespannten Lage setzte die Verteidigung durch Rechtsanwalt Clemens Louis gezielt auf eine prognoseorientierte Strategie. Der Mandant hatte bereits vor der Hauptverhandlung begonnen, sich intensiv mit den Ursachen seines Verhaltens auseinanderzusetzen. Er begab sich in eine spezialisierte Sexualtherapie, zeigte sich einsichtig und arbeitete aktiv an einer nachhaltigen Verhaltensänderung. Parallel dazu gelang es ihm, seine persönlichen und beruflichen Lebensverhältnisse zu stabilisieren.
Diese Entwicklung stellte einen zentralen Aspekt der Verteidigung dar. In der Hauptverhandlung wurde herausgearbeitet, dass trotz der erneuten Tat besondere Umstände vorlagen, die eine günstige Sozialprognose rechtfertigten. Das Gericht folgte dieser Einschätzung und erkannte an, dass die therapeutischen Maßnahmen sowie die erkennbare Stabilisierung des Angeklagten eine positive Zukunftsprognose zuließen.
Das Amtsgericht Hannover verhängte schließlich eine Freiheitsstrafe, setzte deren Vollstreckung jedoch erneut zur Bewährung aus. Damit wurde dem Angeklagten trotz der erheblich verschärften strafrechtlichen Rahmenbedingungen eine zweite Chance eingeräumt.
Der Fall verdeutlicht, dass auch im Anwendungsbereich des heutigen § 184b StGB individuelle Entwicklungen und ernsthafte therapeutische Bemühungen strafmildernd berücksichtigt werden können. Zugleich zeigt das Verfahren, wie entscheidend eine frühzeitige, strategisch ausgerichtete Verteidigung ist, um selbst in rechtlich hochriskanten Konstellationen bewährungsfähige Lösungen zu erreichen.
