Rechtsanwalt mit 8 Terabyte Kinderpornographie – Bewährung statt Haft

Schöffengericht Münster

Ein Rechtsanwalt stand vor dem Schöffengericht Münster, nachdem auf seinen Datenträgern über acht Terabyte kinderpornographischer Bilder und Videos gefunden worden waren. Die enorme Menge des Materials ließ eine erhebliche Haftstrafe erwarten.

Die Verteidigung setzte auf eine sorgfältig durchdachte Strategie. Durch die Kombination aus therapeutischen Maßnahmen, kooperativer Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und präziser juristischer Argumentation konnte die Kanzlei Louis & Michaelis die Strafe deutlich abmildern. Am Ende verurteilte das Gericht den Mandanten zu einer Bewährungsstrafe, obwohl die Menge des Materials außergewöhnlich war.

Die Kanzlei Louis & Michaelis ist seit 2005 auf die Verteidigung in Fällen von Besitz und Verbreitung kinderpornographischer Schriften spezialisiert. Der Ausgang dieses Verfahrens zeigt, dass selbst in besonders schwierigen und brisanten Fällen durch erfahrene Strafverteidigung, technische Expertise und gezielte Resozialisierungsmaßnahmen noch eine Bewährung möglich ist.

Dieser Fall ist ein weiterer Beleg dafür, dass selbst bei schweren Vorwürfen eine effektive Verteidigung die Chancen auf ein milderes Urteil erheblich verbessern kann.