Amtsgericht Celle
Tatvorwurf: Besitz kinderpornographischer Inhalte
Vor dem Amtsgericht Celle konnte für einen Mandanten der Kanzlei Louis & Michaelis ein bemerkenswert mildes Ergebnis in einem sensiblen Strafverfahren erzielt werden. Gegenstand des Verfahrens war der Vorwurf des Besitzes kinderpornographischer und jugendpornographischer Dateien. Nach den Feststellungen der Ermittlungsbehörden umfasste das sichergestellte Material insgesamt 463 kinderpornographische sowie 272 jugendpornographische Bilddateien.
Dem Verfahren waren mehrere Ermittlungsmaßnahmen vorausgegangen. Zunächst wurde beim Mandanten eine Hausdurchsuchung durchgeführt, die bereits zu einem Strafbefehl über 80 Tagessätze Geldstrafe geführt hatte. Im weiteren Verlauf kam es – ausgelöst durch einen erneuten Hinweis im Rahmen eines NCMEC-Reports – zu einer weiteren Durchsuchung und damit zu einer erneuten strafrechtlichen Bewertung des Sachverhalts. Angesichts der Vorbelastung und der erneut festgestellten Dateien stand eine Freiheitsstrafe ernsthaft im Raum.
Die Verteidigung setzte dem jedoch eine konsequent auf Strafmaßbegrenzung ausgerichtete Strategie entgegen. Im Mittelpunkt standen der erhebliche zeitliche Abstand zu den vorgeworfenen Taten, die zwischenzeitlich begonnene therapeutische Aufarbeitung sowie eine insgesamt stabile persönliche Entwicklung des Mandanten. Diese Gesichtspunkte wurden in der Hauptverhandlung umfassend herausgearbeitet und fanden beim Gericht erkennbar Gehör.
Entscheidend war zudem die sachliche und konstruktive Verhandlungsatmosphäre, in der es gelang, den Einzelfall losgelöst von pauschalen Erwägungen zu betrachten. Trotz der nicht unerheblichen Anzahl der Dateien verzichtete das Gericht auf die Verhängung einer Freiheitsstrafe und erkannte die positiven Prognosefaktoren zugunsten des Angeklagten an.
Im Ergebnis wurde eine Geldstrafe von lediglich 90 Tagessätzen verhängt. Angesichts der Vorbelastung und der erneuten Ermittlungen stellt dieses Urteil ein ausgesprochen günstiges Ergebnis dar. Der Fall zeigt, dass auch in Verfahren mit hoher strafrechtlicher Brisanz durch eine strategisch kluge Verteidigung, therapeutische Einsicht und zeitliche Distanz zur Tat eine deutliche Reduzierung der Sanktion erreicht werden kann.
