§ 184b StGB – Wird mein Arbeitgeber informiert bei Besitz und Verbreitung von kinderpornographischen Schriften

Meldung an den Arbeitgeber nach eine Hausdurchsuchung wegen Kinderpornographie


Ihr Arbeitgeber darf nicht informiert werden!
Seit 2005 wenden sich Mandanten aus dem ganzen Bundesgebiet für eine Verteidigung nach einer Durchsuchung mit der Sorge, welche Auswirkung das Verfahren auf ihr berufliches Leben haben wird und ob diese eine fristlose Kündigung zu erwarten haben.
Es gibt kein Gesetz, dass die Polizei ermächtigt, Ihren Arbeitgeber von einem laufenden Kinderpornograpieverfahren zu unterrichten, wenn Sie in einem regulären Anstellungsverhältnis sind, ohne dass Sie besonderen Berufsgruppen angehören oder Beamter sind.

Darf mich der Arbeitgeber kündigen, wenn er von meinem Ermittlungsverfahren erfährt?


In fast allen Fällen, die wir bislang verteidigt haben, haben Mandanten keinen Verstoß gegen § 184b StGB am Arbeitsplatz, sondern in Ihrer Freizeit begangen wurden.
Dennoch erfahren wir immer wieder in der Praxis, dass Arbeitgeber, die die Erkenntnis erlangen, dass der Arbeitnehmer ein Ermittlungsverfahren oder Gerichtsverfahren wegen Kinderpornographie anhängig haben, eine ordnungsgemäße oder fristlose Kündigung aussprechen.
Soweit diese bereits im Ermittlungsverfahren ausgesprochen wird, wird es sich in der Regel um eine sog. „Verdachtskündigung“ handeln, die auf ihre Unwirksamkeit hin erfolgreich überprüft wird.
Wir arbeiten seit Jahren mit einem hochspezialisierten Fachanwalt für Arbeitsrecht zusammen, der Ihre arbeitsrechtlichen Interessen Hand in Hand mit unserer Verteidigung erfolgreiche wahren wird.
Unwirksamkeit der Kündigung, Abfindungen sind Themen, die sodann mit unserem Spezialisten abgestimmt werden.
Wir verteidigen nicht nur Mandanten als spezialisierte Anwälte, sondern haben auch im Bereich des Arbeitsrechts Lösungen.

Wird nach einer Hausdurchsuchung noch mein Arbeitsplatz durchsucht?


Nein, dies ist nicht zu besorgen!
Der Durchsuchungsbeschluss ist auf die Adresse beschränkt, die sich aus dem Beschluss ergibt und nicht wahllos auf andere Objekte auszuweiten.
Somit wird bei Ihnen „nur“ privat durchsucht.
Damit ist der Beschluss auch verbraucht und für die Durchsuchung Ihres Dienstrechners oder Ihres Dienstlaptops bräuchte die Polizei einen neuen Durchsuchungsbeschluss, welchen diese bei der Staatsanwaltschaft anregen müsste und diese wiederum bei dem Amtsgericht beantragen müsste.
Fast nie kommt es dazu in der Praxis und müssten handfeste Beweise vorliegen, dass Sie sich an Ihrer Arbeitsstelle in den Besitz von Kinderpornographie gebracht bzw. diese verbreitet haben.
Sie müssen sich also keine Sorgen machen, dass Ihr Arbeitsplatz zusätzlich noch durchsucht wird.
Gerne besprechen wir Ihre konkreten Sorgen, denn hier zählt der Ihre Zukunft und nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt auf.

Mein Diensthandy / Dienstlaptop wurden sichergestellt bzw. beschlagnahmt. Was tun?


Wir stellen für unsere Mandanten umgehend einen Antrag auf bevorzugte Auswertung des Arbeitsmittels, da Sie das Handy und den Computer beruflich benötigen und diese im Eigentum des Arbeitgebers stehen.
Auch hier wird sich häufig die Frage stellen, ob Ihr Arbeitgeber involviert werden muss oder von der Polizei involviert wird.
Wir finden immer eine Einzelfalllösung für Ihr Problem und besprechen genau das weitere Vorgehen so dass Ihr Arbeitgeber nicht in das Verfahren involviert wird?

Bekommt mein Arbeitgeber Akteneinsicht bei einem Ermittlungsverfahren wegen des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornographie gegen mich?


Nein, denn der Arbeitgeber müsste hier im Rahmen des Ermittlungsverfahrens ein berechtigtes Interesse anmelden.
Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit uns auf um eine Rundumbetreuung zu erfahren, die nicht nur dient, Ihr Verfahren mit dem Best möglichen strafrechtliche Ergebnis zu erledigen, sondern als Anwalt und Rechtsanwalt für § 184b StGB ist vor allem die Gesamtbetrachtung des Verfahrens wichtig.
Sie erhalten durch unsere Kanzlei auf alle Fragen, die Sie haben, eine Antwort und keine Belange und Sorgen bleiben offen, denn es geht hier um Ihr Leben und Ihre Zukunft. Wir verteidigen keine Fälle, sondern Menschen, die viele Ängste haben und solche Ängste können nur dann beseitigt werden, wenn fundierte Antworten und jahrelange Erfahrungen die Antworten prägen und Sie sich auf uns verlassen können.