§ 184b StGB – Sind Sie Beschuldigter?
Rund 40.000 Fälle von Kinderpornographie verzeichnet die Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2021 in Deutschland; die Zahl hat sich zuletzt mehr als verdoppelt.
Staatsanwaltschaft und Polizei rüsten nicht nur technisch auf, sondern auch personell. Die Ermittlungen im Bereich Kinderpornographie werden zunehmend von spezialisierten Beamten geführt, die auch technisch geschult sind. Die Ermittlungen werden intensiver und gründlicher geführt als je zuvor.
Auch die in den USA für Internetprovider gesetzlich vorgeschriebene Meldepflicht von Verdachtsfällen, die anschließend an das deutsche Bundeskriminalamt weitergegeben werden, trägt zur rasanten Steigerung der Fallzahlen bei: wer kinderpornographische Bilder oder Videos über Chats versendet, erhält oder in einen Cloudspeicher lädt, gerät in den meisten Fällen automatisch ins Visier der Ermittler.
Es schließt sich ein langwieriges und zermürbendes Strafverfahren an. Im Rahmen der polizeilichen Durchsuchung von Wohnung und Arbeitsplatz werden alle elektronischen Datenträger des Beschuldigten sichergestellt und anschließend zumeist über mehrere Monate ausgewertet. Am Ende der Ermittlungen steht in der Regel ein öffentliches Gerichtsverfahren vor dem Schöffengericht. Spätestens seit der Verschärfung der Gesetzeslage zum 01.07.2021 ist die Lage für jeden Beschuldigten mehr als ernst: es droht auch für Angeklagte ohne Vorstrafen akut eine vollstreckbare Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Auch in milderen Fällen erfolgt regelmäßg eine Eintragung ins Führungszeugnis. Leben Kinder im Haushalt, wird zumeist auch das Jugendamt informiert.
Für den Umgang mit all diesen Problemen benötigen Beschuldigte einen kompetenten und vertrauensvollen Ansprechpartner.
Die Situation ist ernst, nicht aussichtslos
Eine fachkundige und effektive Verteidigung erhöht die Chancen auf einen milden Ausgang oder gar einen Freispruch drastisch. Niemand käme auf die Idee, seine Blinddarmentzündung von einem Augenarzt behandeln zu lassen: es ist ein Spezialist gefragt. Nur durch konsequente Spezialisierung und stetige fachliche Fortbildung kann sichergestellt werden, dass der Verteidiger auf Augenhöhe mit der Justiz verhandelt – oder in vielen Fällen sogar einen deutlichen Vorsprung an know-how mitbringt und gewinnbringend für den Mandanten einsetzen kann. Gerade bei Straftaten mit IT-Bezug ist es essentiell, dass der Rechtsanwalt genau weiß, wovon er sprich: wer mit dem NCMEC, dropbox, kik, Tauschbörsen und chunks nichts anfangen kann, wird keine erfolgreiche Verteidigung gegen Vorwürfe im Zusammenhang mit Kinderpornographie auf die Beine stellen.
Wir verteidigen seit 2005 schwerpunktmäßig Mandanten im Bereich von Sexualstraftaten und haben mehrere tausend Verfahren begleitet. Wir beobachten ständig die aktuellen Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung. Wir evaluieren jedes unserer abgeschlossenen Verfahren und entwickeln unsere Strategien und Verteidigungsmuster laufend weiter. Wir gehören nicht umsonst zu den bundesweit gefragtesten und am besten bewerteten Kanzleien, wenn es um die Verteidigung in Sexualstrafsachen geht.
Wir stehen auch Ihnen als Verteidiger in dieser dramatischen Situation bei – erfahren, durchsetzungsstark, diskret. Legen Sie Ihre Zukunft nicht in die Hände von irgendwem – legen Sie sie in die Hände von Spezialisten.