Kinderpornographie über die Darknet-Plattform „Kidflix“
Das Darknet bietet sowohl Licht als auch Schatten. Einerseits gewährleistet es durch seine Anonymisierung den Schutz der Privatsphäre des Einzelnen und ermöglicht es sogenannten „Whistleblowern“ die in einigen Ländern vorherrschende staatliche Zensur zu umgehen und „die Welt“ über Missstände zu informieren. Anderseits ist es vor allem bekannt für illegale Aktivitäten wie Drogen- und Waffenhandel oder Kinder- und Jugendpornographie.
Neuerdings häufen sich die Ermittlungsverfahren und die in diesem Zusammenhang durchgeführten Hausdurchsuchungen wegen Straftaten mit kinder- und jugendpornographischem Bezug (§§ 184b und 184c StGB) über das Darknet. Hierbei steht unter anderem die Darknet-Plattform „Kidflix“ im Zentrum der Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden.
Nachfolgend werden wir erläutern, was das Darknet ist und wie der Handel darüber erfolgt. Danach werfen wir einen Blick auf die Darknet-Plattform „Kidflix“ und erläutern welche Strafen durch die „Nutzung“ dieser Plattform in Betracht kommen. Abschließend gehen wir noch darauf ein, wie die Strafverfolgungsbehörden die Identität der Beschuldigten herausfinden.
Was ist das Darknet?
Das Internet besteht aus einem Deep Web, was ca. 90 % des World Wide Webs ausmacht, und dem vermutlich jedem bekannten Clear Net, welches über allseits bekannte Suchmaschinen wie Google oder Bing genutzt werden kann. Das Darknet ist ein kleiner versteckter Teil des Deep Webs, der gerade nicht über herkömmliche Suchmaschinen zugänglich ist. Es nutzt spezielle Software wie Tor, um Anonymität zu gewährleisten.
Wie erfolgt der „Handel“ mit Kinderpornografie im Darknet?
Der Handel im Darknet erfolgt häufig über Kryptowährungen, da diese eine gewisse Anonymität und Sicherheit bieten.
Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum etc. sind digitale Währungen. Sie können wie jede andere herkömmliche- oder Papierwährung getauscht und gehandelt werden, befinden sich jedoch außerhalb der Kontrolle finanzieller Institutionen und Regierungen. Dabei wird kein echtes Geld ausgetauscht, sondern es erfolgen digitale Einträge in Online-Datenbanken, wobei die digitalen Währungen, auch Kryptos genannt, sehr komplex verschlüsselt sind. Kryptos werden in sogenannten Wallets verwahrt.
Eine Wallet ist eine digitale Geldbörse, die es dem Benutzer ermöglicht, die Kryptowährung zu speichern, zu senden und zu empfangen. Bei dem Handel (Zugang zu kinderpornographischen Inhalten gegen einen Geldbetrag in z.B. Bitcoin) wird dann der entsprechende Betrag in Bitcoin von der Wallet des Absenders an die Wallet des Empfängers gesendet. Hierbei werden zwecks einfacher Handhabung häufig auch Dienste von Kryptowährungsbörsen wie z.B. „Kraken“, Coinbase etc. verwendet.
Was ist die Darknet-Plattform „Kidflix“?
Die Internetplattform „Kidflix“ stellt einen Angebotsplatz sowie Absatzmarkt für kinder- und jugendpornographische Videodateien dar. Der Sinn und Zweck der Plattform ist es, Personen mit pädosexuellen Interessen zusammenzuführen und ihnen einen digitalen Raum für einen kommunikativen Austausch zu geben sowie die Weitergabe bzw. Erlangung von entsprechenden kinder- und jugendpornographischen Videodateien, die den sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen zeigen, zu ermöglichen.
Nach Registrierung auf der Plattform können die Nutzer im Rahmen eines „free Accounts“ kostenfrei auf alle der ca. 60.000 kinder- und jugendpornographischen Videodateien mit den Einschränkungen einer reduzierten Videoqualität, einer auf maximal eine Minute beschränkten Laufzeit sowie dem Versehen der Datei mit einem Wasserzeichen, zugreifen.
Zudem wird auch noch ein sogenannter „Premium Access“ angeboten, der es den Nutzern erlaubt, auf die Videodateien in maximaler Qualität und Länge zuzugreifen.
Den „Premium Access“ erhält man wahlweise als lebenslangen Zugang nach Hochladen von 100 Videodateien, durch Zahlung eines Beitrags via Kryptowährungen (Bitcoin, Montero, Litecoin) entsprechend eines stetig variierenden „upgrade plans“ oder durch sogenannte „Candies“, welche ausgewählte Videodateien dauerhaft in höchster Qualität freischalten. Die Nutzer erhalten die sogenannten „Candies“ durch das eigene Hochladen von Videodateien sowie die Überprüfung der bereits hochgeladenen Dateien auf deren Richtigkeit betreffend deren Titel, Beschreibung etc., sofern nicht bereits eine Videodatei gleichen Inhalts vorliegt.
Welche Strafen kommen in Betracht?
Für die Betreiber der Darknet-Plattform „Kidflix“, die die kinderpornographischen Inhalte also verbreiten, stehen dann gemäß § 184b I Nr.1 StGB mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren empfindliche Strafen in Rede.
Den Nutzern, die auf der „Plattform „Kidflix“ entsprechende Videodateien mit kinderpornographischen Inhalten hochladen, verbreiten diese ebenfalls und müssen auch mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren rechnen.
Den Nutzern, die sich den Zugang zu diesen Inhalten „nur“ verschafft haben bzw. diesen mittels eines „upgrade plans“ erworben haben, müssen gemäß § 184b III StGB ebenfalls mit einer beträchtlichen Strafe (Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahre) rechnen.
Sofern die Videodateien „sexuelle“/pornographische Inhalte von Jugendlichen im Alter von 14-18 Jahren enthält gilt hinsichtlich der Strafbarkeit das oben ausgeführte entsprechend. Es gelten jedoch gemäß § 184c I Nr.1 und III StGB andere Strafrahmen.
Die Betreiber der Plattform und die Nutzer, die die jugendpornographischen Videodateien auf „Kidflix“ hochladen und damit „verbreiten“, müssen gemäß § 184c I Nr.1 StGB mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren rechnen, wohingegen in den übrigen oben angesprochenen Fällen gemäß § 184c III StGB eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren in Betracht kommt.
Wie gelingt es den Strafverfolgungsbehörden die Identität der Beschuldigten herauszufinden?
Die Ermittlungs-/Strafverfolgungsbehörden durchsuchen regelmäßig das Darknet nach Webseiten, die den Zugang zu Material über sexuellen Kindes- und Jugendmissbrauch verkaufen und führen nachdem sie eine solche Webseite gefunden haben, eine Kryptowährungsanalyse durch, um potenzielle Ziele (Beschuldigte) zu finden.
Hierbei wird beispielsweise untersucht von welchen Bitcoin Wallets Bitcoins an die Bitcoin-Adresse gesendet werden, die mit einer Kindesmissbrauchs-Plattform im Darknet verbunden ist.
Dabei kann festgestellt werden, dass die mit der Kindesmissbrauchs-Plattform verbundene Bitcoin-Adresse Gelder von den Kryptobörsen wie z.B. „Kraken“ erhalten hat. Da der Absender als Nutzer der Kryptobörse bei dieser auch ein entsprechendes Nutzer-Konto hat, können die in der Absender-Wallet hinterlegten Daten wie z.B. die E-Mail-Adresse oder die Telefonnummer abgefragt werden und entsprechend einem Beschuldigten zugeordnet werden.
Nach der Identifizierung des Beschuldigten kommt es dann in der Folge zu einer Hausdurchsuchung, bei der dann häufig entsprechendes kinder- oder jugendpornographisches Material auf den Endgeräten des Beschuldigten gefunden wird.
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