Zentralstelle Cybercrime Bamberg (ZCB)

Die Strafverfolgungsbehörden sind im Zuge der Digitalisierung bestrebt, ihre Ermittlungsbefugnisse im Internet auszuweiten und der immer häufigeren Verlagerung von Straftaten in den medialen Raum, durch Umstrukturierungen effektiver begegnen zu können. 

Das dabei gerade die Bekämpfung des Handels mit Kinderpornographie im Fokus der Bundesländer steht, zeigt neben dem in Nordrhein-Westfalen bei der Staatsanwaltschaft Köln angesiedelten ZAC NRW, das in Bayern als Schwestereinheit eingerichtete ZCB.

Was ist das ZCB? 

Die Zentralstelle Cybercrime Bamberg (ZCB), welche gerade durch ihre umfassenden Ermittlungserfolge in den vergangen Jahren an Bekanntheit gewonnen hat, stellt ein seit 2015 bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg eingerichtetes Sonderdezernat dar. Es setzt sich aus Staatsanwälten und IT-Forensikern zusammen, die bayernweit für die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren auf dem Gebiet der Kinderpornographie, dem Cyber Trading und der Ransomware zuständig sind. 

Die ZCB wurde zum 1.Oktober 2020 durch das Zentrum zur Bekämpfung von Kinderpornographie und sexuellem Missbrauch im Internet (ZKI) ergänzt, welches sich aufgrund von vertieften Spezialkenntnissen mit herausgehobenen Ermittlungsverfahren hinsichtlich der Herstellung und der Verbreitung von Kinderpornographie im Clear- und Darknet beschäftigt und darauf abzielt Cyberkriminalität durch die Erforschung ihrer Ursprünge in der Zukunft gezielter bekämpfen zu können.  

In Kooperation mit dem bayrischen Justizministerium wirkt das ZKI zudem bei der Aus- und Fortbildung im Bereich der Cyberkriminalität mit und fungiert als verfahrensunabhängiger Ansprechpartner für verschiedenste Behörden.  

Wie arbeitet die Sondereinheit der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg?

Während ein Teil der Ermittlungsverfahren, mit denen sich das ZKI beschäftigt aus Geheimoperationen oder stichprobenartigen Überprüfungen hervorgeht, haben zahlreiche bei der Sondereinheit geführte Ermittlungsverfahren Verdachtsfälle zur Grundlage. Diese werden vom National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) durch Internet-Provider wie Facebook oder WhatsApp gemeldet und schließlich durch diese zur weiteren Ermittlung an die nationalen Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet werden. 

Das ZKI arbeitet als Untergliederung des ZCB insbesondere mit den Zentralstellen anderer Bundesländer, bspw. dem ZAC NRW, zusammen. Es zieht im Rahmen seiner Arbeit zudem regelmäßig die örtlichen Staatsanwaltschaften hinzu, welche sich hinsichtlich technisch und rechtlich komplizierten Ermittlungsverfahren wiederum an die Mitarbeiter der Sondereinheit wenden können. 

Lediglich herausgehobene Einzelverfahren, deren Bewältigung einer besonderen Dringlichkeit unterliegt und die mit akuten Gefahrsituationen im Zusammenhang stehen, werden eigens durch das Sonderdezernat der Generalstaatsanwaltschaft angeklagt und bis ins Hauptverfahren durchgeführt. Alle übrigen Verfahren werden an die zuständigen Staatsanwaltschaften weitergeleitet.

Hausdurchsuchung: Verteidigung durch Kanzlei Louis & Michaelis

Nach einer Hausdurchsuchung wegen des Verdachtes auf Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir werden Ihre Verteidigung anzeigen und Akteneinsicht beantragten.

Dazu können Sie uns den Beschluss der Durchsuchung und das Sicherstellungsprotokoll per E–Mail übersenden oder uns rund um die Uhr per WhatsApp unter der Nummer: 0176 – 24738167 kontaktieren.