Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) bei Besitz und Verbreitung von Kindepornographie?

Habe ich zu befürchten, dass mein Handy bei § 184b StGB überwacht wird?
Nein, diese oft durch unsere Mandanten, die uns aus dem Bundesgebiet seit 2005 beauftragen, kann ich zuverlässig verneinen.
Das hat nicht nur de Grund, dass wir täglich entsprechende Verfahren verteidigen und somit aus der Praxis und unseren bereits verteidigten Verfahren unsere Erfahrungswerte einfließen lassen, sondern ein Blick ins Gesetz, welches wir gerne für Sie in verständlicher Form hilft Ihnen weiter, um wieder ruhig schlafen zu können.
Uns ist es wichtig, hier transparente und verständliche Informationen zu vermitteln und Sie zu beruhigen, anstatt Hysterie und Angst zu schüren.
Bei 98 % der Verfahren, die wir bislang verteidigt haben, waren das Abhören von Mobilfunktelefonen bei § 184b StGB kein Thema.
Hierfür gibt es zwei für Sie sicherlich nachvollziehbare Gründe:
1.
Zum einen bringt das Abhören von Telefonen bei dem Deliktstyp bereits wenig Erfolg, da es sich um ein Cybercrime – Delikt handelt und in der Regel dies in der Praxis überhaupt nichts mit Sprachmitteilungen oder dem Austausch über ein Telefon zu tun hat. Der Ermittlungserfolg, wenn ein Richter tatsächliche eine Telekommunikationsgenehmigung erteilen würde, würde zu keinem Erfolg führen, mithin keiner über solche Themen über ein Telefon sprechen würde.
2.
Nach 100a StPO darf man aber Ihren Anschluss überwachen:
Die Verbreitung, Erwerb und Besitz- und jugendpornographischen Inhalte nach § 184b, 184c StGB
Hiervon wird aber in der Regel nur dann in der Praxis Gebrauch gemacht, wenn es sich um eine gewerbsmäßige oder bandenmäßige Begehung handelt, also den Normallfall, den wir verteidigen, davon gerade nicht betroffen ist.

Ich höre ein Knacken in der Leitung, ein Echo oder sonstige Unregelmäßigkeiten. Werde ich abgehört?

Nein, das kann kategorisch ausgeschlossen werden, denn bei einem Abhören Ihres Telefons oder Handys nicht Ihr Endgerät abgehört wird, sondern sich die Ermittler Ihre Datensätze durch den Provider zur Verfügung stellen lassen.
Sollten Sie Störungen feststellen, dann ist dies allenfalls auf eine nachvollziehbare Paranoia oder einem Fehler Ihres Geräts oder Probleme mit dem Provider zurückzuführen.

Wann muss ich damit rechnen, bei Kinderpornographie oder Jungenpornographie abgehört zu werden?

Damit rechnen müssen Sie, wenn Sie als Bande oder gewerbsmäßig Kipos oder Jupos verbreiten und ggf. hier ein Zusammenhang mit dem (schweren) sexuellen Missbrauch an Kindern besteht.
Hierbei hat unserer Kanzlei seit 2005 bereits bundesweit spektakuläre Verfahren betreut, die im Clearnet und Darknet ihren Ursprung hatten und in denen sich Personen nicht nur online, sondern auch im realen Leben zusammengeschlossen und getroffen hatten, um meist nicht nur sich über den Missbrauch von Kindern und Austausch von kinderpornographischen Schriften auszutauschen, sondern diesen auch zu vollziehen und entsprechende Dateien auszutauschen.
Exemplarisch war die Kanzlei in dem bundesweit bekannten Missbrauchskomplexen aus NRW in Münster und Bergisch Gladbach Verteidiger.
Unsere Kanzlei hat Hunderte von Missbrauchs und Vergewaltigungsverfahren in den Jahren ihrer Existenz in ganz Deutschland verteidigt und in den intensiven Missbrauchsverfahren wurden u.a. auch TKÜs verwendet, um die Tätergruppierungen dingfest zu machen.
Dies betrifft aber nur den Ausnahmefall, aber Täter aus diesen Komplexen wenden sich an uns und wir können sodann unseren Mandanten hiervon nicht nur berichten, sondern auch beruhigend auf den Einzelfall hinwirken, in denen genau dies nicht der Fall ist. Erfahrung wirkt sich nach Dekaden der Verteidigung aus und unsere Kanzlei arbeitet nicht mit der Angst, sondern der Beruhigung der Mandanten und einer soliden Beratung.

Ich habe immer noch Angst, dass ich mein Telefon überwacht wird!

Gründe, die dafür sprechen sind nicht rational. Wir versuchen hier Fakten, Erfahrungen zu schaffen und mit Mythen aufzuräumen.
Die Endgültige Gewissheit können wir Ihnen verschaffen, in dem wir eine Anfrage gegenüber der Polizei und Staatsanwaltschaft stellen, ob ein Ermittlungsverfahren oder Strafverfahren (sodann auch eine TKÜ) gegen Sie anhängig ist. Bundesweit bieten wir diese Dienstleistung, die keine schlafenden Hunde weckt, für 300,00 Euro nebst USt. an.
Sie haben dann die absolute Sicherheit, was natürlich wieder zu einer hohen Lebensqualität führt.
Wir passen immer gut auf Sie auf. Unser Ziel ist Sie zuverlässig zu informieren und Sie absolut zu sichern.