Kinderpornographie – Herstellen von Kinderpornographie


Ermittlungsverfahren und Hausdurchsuchung von wegen Herstellung von Kinderpornographie
Sexueller Missbrauch an Kindern und der schwere sexuelle Missbrauch an Kindern verteidigt unsere Kanzlei seit 2005 und wir haben Tausende Missbrauchsverfahren und Kinderpornoverfahren verteidigt.
Den eigenen sexuellen Missbrauch als Bilddatei oder Videodatei festzuhalten, begleitet viele presseträchtige Verfahren und Missbrauchskomplexe, die wir in der BRD verteidigt haben.
Klienten, die ihre Missbrauchstaten auf Bild und Video festhalten, ist häufiger Gegenstand zum Schöffengericht und zum Landgericht in der BRD.

Wann liegt ein Herstellen von Kinderpornographischen Schriften vor?


Ein sexueller Missbrauch oder schwerer Missbrauch wird mittels Handy oder Videokamera aufgenommen (meist in der Praxis) ein Mobilfunktelefon und dann auf diesem oder einem anderen Datenträger (Computer / Tablet / Stick) gespeichert.
Videographiert oder fotografiert wird der Missbrauch und im Wege der Auswertung der Datenträger aufgefunden.
Welche Strafe habe ich zu erwarten, wenn ich eine kinderpornographische Schrift herstelle?
1 – 5 Jahren ist der Strafrahmen. Ein Verbrechen und Freiheitsstrafen bis 2 Jahren können zur Bewährung ausgesetzt werden.
Wenn ein sexueller Missbrauch an Kindern oder ein schwerer sexueller Missbrauch an Kindern in Tateinheit steht, so ist der Strafrahmen ab einem Jahr bzw. ab 2 Jahren anzuwenden.

Untersuchungshaft und das Anfertigen von kinderpornographischen Schriften.


Unsere Kanzlei ist und war seit 2005 in unzähligen Missbrauchsverfahren aus dem Bundesgebiet Verteidiger (Pornoringe / Missbrauchskomplex Bergisch – Gladbach / Missbrauchskomplex – Münster / Darknet – Verfahren) und hat viele Mandaten bei einer Untersuchungshaft verteidigt.
In einschlägigen Kreisen wird unsere Kanzlei immer als Notfall empfohlen und sind über 017624738167 per WhatsApp erreichbar und sollten Sie im Falle eines Notfalls vorab speichern.
Ein dringender Tatverdacht, welcher sich im Einzelfall erst durch die Auswertungen ergeben mag, mag einen Untersuchungshaftbefehl rechtfertigen.
Haftgrund der Flucht oder Wiederholungsgefahr wird häufig bei Missbrauchsverfahren oder der Herstellung von Kinderpornographie angeführt.
Wir verteidigen bundesweit Mandaten bei Haftsachen wegen § 184 StGB.

Verteidigung durch unsere Kanzlei


Übersenden Sie uns den Beschluss und das Sicherstellungsprotokoll per Mail und wir werden uns umgehend um Sie kümmern.
Wie zeigen Ihre Verteidigung an und beantragen Akteneinsicht.
Sollte sich Ihr Mann oder Ihr Angehöriger in Haft befinden, dann werden wir uns um Sie und Ihre Familie kümmern.
Setzen Sie auf Erfolg und unser Wissen, da seit 2005 Mandanten im Bundesbiet geholfen hat.