Wie Ihre IP – Adresse zu einer Hausdurchsuchung führt

In den meisten Verfahren, die wir seit 2005 in Deutschland verteidigen begründet sich ein Ermittlungsverfahren und eine Hausdurchsuchung dadurch, dass Sie Anschlussinhaber eines Internet- / Telefonanschlusses sind und von diesem Anschluss aus kinderpornographischen Schrift im Internet verbreitet wurden.

Bespiel: Eine IP – Adresse wird bei einem NCMEC – Report ausgewiesen und die Daten dann an die Ermittlungsbehörden in Deutschland übermittelt.

Dort fragt die Staatsanwaltschaft bei dem Provider an, welche Anschlussinhaberdaten für die IP hinterlegt sind. Vom Provider werden, unter Hinweis auf das TDK (Telekommunikationsgesetz) die Bestandsdaten der Person, Rufnummer, Kennung, inklusive des physikalischen Standorts der IP – Adresse angefordert. 

Der Provider Ihres Internet- Mobilfunk oder Handyvertrages wird dann der Staatsanwaltschaft die Bestandsdaten übersenden.

Sie sind, wenn Sie keinen VPN nutzen, praktisch gläsern im Internet unterwegs. Sie hinterlassen durch Ihre IP–Adresse Spuren, die dem Internetanschluss zuzuordnen sind. 

Das ist die häufigste Art, wie ein Ermittlungsverfahren überhaupt ins Rollen kommt.

Meine Spur im Netz: IP – Adresse

In vielen Verfahren, die wir in der Vergangenheit verteidigt haben, hat eine IP – Adresse selten eine Rolle gespielt. Viele Server waren im Ausland und die Ermittlungsbehörden waren nur selten in der Lage einen Server mit IP – Beständen zu infiltrieren. Außerdem sind in der Regel illegale Seite nicht darauf ausgelegt, Bestandsdaten zu sammeln. 

Es gab in den letzten Jahren eine Verlagerung in das Darknet und somit auch die Erschwerung der Ermittlungsbehörden im Zusammenhang mit § 184b StGB – anders als im Clearnet Straftaten aufzudecken. 

Durch die Kooperation der NCMEC und den führenden Anbietern aus den USA ist mittlerweile die weltweite Übersendung von Verstößen im Bereich von Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie vereinfacht worden und viele Mandanten stolpern über diese Falle, wenn sie Dateien über Instagram, Snapchat, Facebook kinderpornographische Dateien hochladen oder über eine E–Mail versenden.

Meistens werden bei der Auswertung der Datenträger im sog. „Auswertungsbericht“ auch Dateien kinderpornographischer und jugendpornographischer Natur gefunden, da Dateien durch Mandanten selten gelöscht werden oder diese im gelöschten Bereich oder den sog. „Temporary Internet Files“ aufgefunden werden.

Im Dursuchungsbeschluss steht meine Ehefrau: Ehefrau als Anschlussinhaberin 

Regelmäßig werden Telekommunikationsverträge durch die Ehefrau geschlossen und somit wird bei einem Verstoß gegen § 184b StGB zunächst auch diese als Beschuldige im Beschluss zur Durchsuchung des Amtsgerichts aufgeführt.

In diesen Fällen werden wir natürlich die Verteidigung von Ihnen und Ihrer Ehefrau übernehmen und dafür Sorge tragen, dass das Verfahren gegen diese zügig eingestellt wird.

Diese ist in der Regel tatsächlich nur Anschlussinhaberin und hat mit dem Hochladen von Kinderpornographie und dem Besitz nichts zu tun.

Dennoch muss hier eine Einstellung des Verfahrens erwirkt werden und wir werden Sie und Ihre Frau durch das Verfahren leiten.

Wie verhalte ich mich bei einer Hausdursuchung?

Die Beamten kommen meistens morgens und sind diskret, händigen den Dursuchungsbeschluss aus, belehren die Bewohner und werden dann Handys, Tablets, Computer und Speichermedien sicherstellen. In Einzelfällen wird auch der Router konfisziert. 

Bitte machen Sie keine Angaben zur Sache und offenbaren Sie keine Passwörter oder Codes.

Mein Account wurde gesperrt: Habe ich mit einer Hausdurchsuchung zu rechnen?

Ein Indiz, dass es später zu einer Hausdurchsuchung kommen kann ist, dass Ihr Account durch den Anbieter gelöscht und gesperrt wurde.

In diesem Fall sollten Sie sich unverzüglich bei uns melden, so dass wir Sie im Notfall beraten können und wir die weiteren Schritte in die Wege leiten.können.