Was ist ein Kinderpornoring?
Immer wieder hört man in den Medien, dass man einen Kinderpornoring infiltriert hat und es bundesweit zu Hausdurchsuchungen bei den Betroffenen gekommen ist.
Von einem Kinderpornographiering spricht man, wenn mehrere Personen sich zum Zwecke des Austausches von kinderpornographischen und jugendpornographischen Schriften / Bildern / Videos zusammengeschlossen haben. Oft wird juristisch in diesem Zusammenhang von einer bandenmäßigen Begehung von Straftaten im Sinne von § 184b StGB gesprochen.
Kinderpornoringe haben sich mittlerweile aus dem regulären Internet ins Darknet zurückgezogen und sind gut organisiert.
In vielen Fällen wird man nur einen Zugang erhalten oder in der Hierarchie aufsteigen, wenn man selbst über ein Kontingent an kinderpornographischen Bilddateien und Videodateien verfügt.
Wir haben auch Verfahren verteidigt, in denen die Mitglieder aufgefordert wurden, in Ihrem familiären Umfeld einen Missbrauch zu begehen und diesen der Gruppierung zur Verfügung zu stellen.
Grund hierfür ist, das im Bereich von Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie viele der Konsumenten bereits die gängigen Bild- und Videodateien aus dem Internet kennen. Ein Kinderpornoring wird darauf ausgelegt sein, dass nicht nur das Bestandsmaterial getauscht wird, sondern es zu „neuen“ Dateien kommt, die dann durch einen sexuellen Missbrauch oder schweren sexuellen Missbrauch „gewonnen“ werden.
Kann ich als Mitglied eines Kinderpornorings in Untersuchungshaft kommen?
Ja, das ist möglich! Sie sollten sich bei der Gefahr aufgeflogen zu sein durch uns als Experten verteidigen und beraten lassen.
Das ist dann möglich, wenn ein dringender Tatverdacht besteht und einer oder mehrere Haftgründe bestehen.
Haftgründe sind die der Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr und Wiederholungsgefahr.
Ein Haftbefehl muss Ihnen nicht nur konkret die Ihnen zur Last gelegten Taten darlegen, sondern auch begründen, warum die Staatsanwaltschaft der Ansicht ist, dass eine der oben genannten Haftgründe eine Untersuchungshaft rechtfertigt.
Gegen den Untersuchungshaftbefehl kann die Verteidigung das Rechtsmittel der Haftprüfung und die der Haftbeschwerde einlegen.
Sollen Sie einen Angehörigen haben, der sich in Untersuchungshaft befindet, dann nehmen Sie bitte unverbindlich Kontakt mit uns auf.
Wie fliegen Kinderpornoringe auf?
Je mehr Mitglieder in einer Gruppierung sind und desto weniger die Gruppe Sicherheitsmaßnahmen einhält oder trifft, desto höher das Risiko einer Entdeckung und Verfolgung.
Bisweilen gibt es wenig bis keine anlassunabhängigen Recherchen durch das LKA und BKA in Deutschland. Grund hierfür ist, dass es schlichtweg an dem erforderlichen Personal mangelt. In der Praxis ist es selten so, dass sich Mitarbeiter der vorgenannten Behörden „undercover“ in Kinderpornoringe einschleusen und diese zur Strecke bringen.
Meistens entsteht der Anfangsverdacht dadurch, dass gegen ein Gruppenmitglied in einem allgemeinen Verfahren wegen des Verdachts des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornographie ermittelt wird und man im Zuge der Auswertung der Datenträger Erkenntnisse über die Gruppierung erhält und von dort aus, meist über die ZAC (Zentral- Ansprechstelle Cybercrime) die Ermittlungen fortgeführt werden.
Die technischen Möglichkeiten und das Wissen der ZAC, dem LKA und teilweise dem BKA, die in der Bekämpfung von Kinderpornographie in Einzelverfahren eingesetzt werden, sind nicht unbeachtlich. Sollte es sich um einen Komplex handeln, der eine bestimmte Tragweite hat, so wird man in der Praxis auch keine Mühen scheuen diesen aufzuklären.
Grund genug, dass Sie uns an Ihrer Seite wissen, denn wir haben in den namhaften Komplexen bereits verteidigt und kennen somit auch alle Möglichkeiten, wie Sie mit einem blauen Auge aus der Sache herauskommen können.
Da wir über einen hohen Wissensschatz an IT–Forensik verfügen, können wir problemlos alle Verfahren auf diesem Gebiet analysieren und mit Ihnen die richtigen Entscheidungen treffen.