184b StGB – Die Gerichtsverhandlung

Verteidigung in der Hauptverhandlung bei Besitz und Verbreitung von kinderpornographischen Schriften.

Seit 2005 beauftragen uns Mandanten aus dem Bundesgebiet mit der Verteidigung ihrer Verfahren vor Ort und wir fahren täglich kreuz und queer durch die BRD, um unsere Mandanten zu retten und diesen einer dynamischen Verteidigung zukommen zu lassen.
Wir sind Prozessanwalte und verbringen jeden Tag Stunden vor Gericht. Gute Verteidigung bedeutet, dass der Rechtsanwalt über Berufserfahrung verfügt und den nötigen Biss hat sich gegen die Staatsanwalt und dem Gericht durchzusetzen. Wir sind furchtlos und unser Ruf eilt uns voraus. Gerichte informieren sich immer gerne vorab, wer als Verteidiger zu ihrem Gericht kommt und kann sich in unserem Fall darauf verlassen, dass eine solide und fundierte Verteidigung erfolgt.
Immer wieder stellen wir fest, dass Mandanten durch ihren Rechtsbeistand unterverteidigt sind. Mit wenig Elan, ohne Einsatz und dem Mandanten seinem Schicksaal überlassen, wird planlos eine Verhandlung ohne Vorbereitung angetreten.
Sie sollten nicht diese schlechten Erfahrungen machen, die uns immer wieder angetragen werden und wir oft selbst in der Praxis bei Kollegen und Kolleginnen beobachten, sondern sich in Expertenhände begeben, die nicht von Worten, sondern von Taten leben.

Wer den Hafen nicht kennt, in den er segeln will, für den ist kein Wind der richtige: Die Vorbereitung auf das Verfahren

Eine gewinnbringen Verhandlung fängt damit an, dass wir Ihnen alles erklären, was Sie wissen müssen, kennen Sie ein Gericht oder einen Gerichtssaal im Zweifel nur aus Filmen und Fernsehen und haben eine verzerrte Wahrnehmung von dem, was Sie erwartet.
Wir stellen immer wieder fest, dass Mandanten weit aus entspannter in den Kampf ziehen, wenn Sie wissen, wie die Abläufe sind und Ängste abgebaut werden können. Zwar verteidigen wir täglich vor Gericht und ein Gerichtsaal fühlt sich für uns wie ein Wohnzimmer an, aber vergessen nicht, dass die Vorstellung einer Gerichtsverhandlung bei Ihnen zu innere Unruhe und schlaflose Nächten führt.
Wir erklären Ihnen, was Sie anziehen sollen, wann und wo wir uns treffen, den generellen Ablauf einer Verhandlung und wann Sie uns in der Verteidigung unterstützen können. Damit schaffen wir einen Rahmen, den Sie sich gut vorstellen können. Gerne bieten wir auch an, dass Sie im Vorfeld einer unserer laufenden Verhandlungen besuchen, um Hemmschwellen abzubauen.
Wir fragen nach einer Verhandlung immer gerne, ob diese nun so schlimm war, wie sich der Mandant vorgestellt hat und stellen immer wieder fest, dass die Mandanten dankbar sind, dass wir sie so gut und ohne Probleme durch die Verhandlung gebracht haben. Der Danke den wir bekommen ist unbezahlbar.
Da wir genau mit unseren Mandanten die Strategie und den Ablauf abstimmen, ist es ein sicherer Hafen, in den wir mit dem Mandanten segeln und dieser auch davon ausgehen kann, dass wir das erwünsche Ergebnis erzielen. Wir sind bezüglich dem Ausgang von Verfahren immer transparent und ehrlich zu unseren Mandanten, denn der Mandant kann sehr gut mit der Realität umgehen, wenn man ihm diese auch genau aufzeigt.

Wie ist der Ablauf bei Gericht – Zusammenfassung auf einen Blick

  • Die Sache wird aufgerufen
  • Sie nehmen neben uns Platz
  • Ihre Personalien aus der Anklage werden gegengeprüft
  • Die Anklage wird verlesen
  • Das Gericht Belehrt über das Rechts zur Person und zur Sache etwas zu sagen oder zu schweigen
  • Es werden Angaben zur Person und Sache getätigt oder vom Schweigerecht Gebrauch gemacht
  • Die Beweisaufnahme, soweit erforderlich, wird durchgeführt
  • Die Beweisaufnahme wird geschlossen
  • Verteidigung und Staatsanwaltschaft halten ein Plädoyer (Schlussvortrag)
  • Sie erhalten das letzte Wort
  • Das Urteil wird verkündet
  • Sie werden über Rechtsmittel belehrt

Was ziehe ich zu einer Gerichtsverhandlung an?


Diese Frage mag banal klingen, aber wird immer gerne von Mandanten gestellt und warum nicht diese hier aufgreifen und Ihnen auch in diesem Punkt Sicherheit geben.
Justitia ist nicht blind, also sollten Sie dafür Sorge tragen, adrett gekleidet zu sein, wobei Sie sich aber wohlfühlen sollten. Es macht wenig Sinn einen Anzug anzuziehen, wenn Sie einen solchen nur zu Hochzeiten und Begräbnissen anziehen und ohnehin ein solcher bei Gericht eher eine untergeordnete Rolle spielt.
Männer sind immer gut beraten mit einem Hemd, Pulli und einer Jeans. Das genügt auch in der Praxis und kann als „sportlich leger“ genau die Kleiderwahl sein, mit der man gut ankommt.

Wann und wo treffe ich meinen Anwalt vor Gericht

Wir treffen uns mit Mandanten in der Regel ca. 15 Minuten vor dem Gerichtstermin vor dem Sitzungsaal. Außerhalb des Gebäudes treffen wir uns bewusst mit Mandanten, die große Hemmungen haben und wir das Gefühl haben, dass man diese besser an die Hand nimmt und diese nicht verloren gehen.
Sie sollten nicht auf den letzten Drücker zu Gericht bekommen, denn in der Regel gibt es Einlasskontrollen und je nach Uhrzeit, kann sich eine Schlange bilden. Keine Sorge: ohne Sie und uns fängt die Verhandlung nicht an. Sollten Sie in Verzug sein, dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf uns wir kommunizieren dies dem Gericht.
Einlasskontrollen laufen wie bei einer Kontrolle am Flughafen ab, also wird in der Regel ein Mandant hier eine solche Situation von seinen Reisen bereits kennen.
Nicht anzuraten ist, eine halbe Stunden bzw. sogar eine Stunde und mehr früher zu erscheinen, denn dann stehen Sie nu rum und das warten auf eine Gerichtsverhandlung kann eine Qual sein.
Die 15 Minuten nutzen wir, den Mandanten etwas aufzulockern und diesen aufzuhellen. Unsere Arbeit beschränkt sich nicht auf die Verteidigung, sondern für Ihr persönliches Wohl vor Ort zu sorgen. Da wir sehr kommunikativ sind und immer eine Unterhaltsame Geschichte auf Lager haben, werden wir sie hier auch menschlich erreichen und somit Sie psychisch entlasten. Gerade dies wird immer in Bewertungen über unsere Kanzlei hervorgehoben. Wir bringen den nötigen Humor und das nötige Selbstbewusst sein mit, welches Ihnen natürlich an dem Tag fehlt.

Muss ich vor Gericht sprechen?

Wir geben für alle unserer Mandanten eine Verteidigererklärung zur Sache ab. Wir haben das Recht für Sie zu sprechen und machen in jedem Verfahren hiervon Gebrauch.
Der Grund ist einfach: Sie sind aufgeregt an dem Tag und werden naturgemäß nicht die richtigen Worte finden. Das verstehen wir und diese Lücke füllen wir aus.
Wir werden also Ihre Einlassung zu Sache und die Umstande vor Gericht zusammenfassen und Sie müssen diese nur verifizieren, also dem Gericht bejahen, dass die Verteidigererklärung so richtig ist.
Wir besprechen dann vorab, ob Sie zusätzlich noch etwas sagen wollen, was durchaus sinnvoll sein kann, um sich einen persönlichen Eindruck von Ihnen zu verschaffen. Beispielsweise bietet sich hier an mitzuteilen, was Sie in einer Therapie gelernt haben und welche Vermeidungsstrategien sie erlernt haben, um einen Rückfall zu vermeiden.
Zur Person, also Ihrem Lebenslauf, lassen wir Mandanten selbst berichten. Das ist in der Praxis auch nie ein Problem für Mandanten. Da das Gericht in der Regel von uns bereits im Ermittlungsverfahren einen Lebenslauf von Ihnen vorliegen hat, fragt das Gericht auch im Einzelfall einfach die Punkte ab.
Sie sehen also, dass die Angst, dass Sie das Falsche vor Gericht sagen oder Ihnen die Stimme versagt, problemlos durch uns aufgefangen wird.
Immer wieder wundern wir uns, dass Anwälte nicht von dieser Waffe Gebrauch machen und ihre Mandanten sich um Kopf und Kragen bei Gericht reden lassen. Das ist keine Verteidigung, sondern kann zu seinem ernsthaften Problem führen.
Wir haben viel Freude an den Erklärungen, die wir für Mandanten bei Gericht abgeben, denn an dieser Stelle ist eine der Sternstunden des Verteidigers und Sie werden sehen, dass wir eloquent den Weg zum Ziel für Sie ebnen werden.

Muss ich Fragen des Gerichs und der Staatsanwaltschaft beantworten?

Nein!
Oft kommt es vor, dass wir eine Verteidigererklärung zur Sache abgeben und damit schließen, dass keine Rückfragen beantwortet werden. Das ist das Recht der Verteidigung und das üben wir auch für unsere Mandanten aus.
Grund hierfür ist, dass wir Mandanten bestimmt nicht ins offene Messer laufen lassen.
Im Zweifel kann man sich auch die Fragen anhören und dann entscheiden, ob diese beantwortet oder sogar beanstandet werden sollen.
Das ist eine Entscheidung, die wir nicht pauschal fällen, sondern individuell mit jedem Mandanten abstimmen.
Immer wieder läuft es uns kalt den Rücken runter, wenn wir sehen, wie Verteidiger ihre Mandanten selbst vor Gericht sprechen lassen und sodann das Gericht und die Staatsanwaltschaft diese mit Fragen bombardieren. Das ist nicht die Verteidigung, die Sie brauchen, sondern wie Mandanten immer gerne sagen: „Ich hätte mich auch selbst verteidigen können.“
Sie sehen, dass man bei der Verteidigung viele Fehler machen kann und Sie im Vorfeld auf eine Kanzlei setzen sollten, die Berufserfahrung hat und vor allem sich vor Gericht auch durchsetzen kann. Dafür sind wir bekannt und sich für unsere Mandanten mit Herzblut einzusetzen ist uns wichtig. Den Einsatz können Mandanten aus den unzähligen Bewertungen über unsere Kanzlei entnehmen.

Die Beweisaufnahme – Zeugen

In Verfahren wegen § 184b StGB, dem Besitz und der Verbreitung von Kinderpornographie haben wir in der Regel die Zeugen der Durchsuchung und die Person, die den DV – Auswertungsbericht erstellt hat, zu vernehmen, wenn die Sache nicht mit einem Geständnis konfrontiert wird.
Im Einzelfall, wenn ein externer Gutachter ihre Datenträger ausgewertet hat, ist dieser zu vernehmen.
Im Einzelfall sind auch Beamten des LKA und BKA auf der Liste der Zeugen.
Sie müssen im Rahmen der Beweisaufnahme nichts machen. Legen Sie sich zurück und lassen Sie uns unser Handwerk machen. Wir befragen jeden Tag Zeugen und sind hier Profis.
Immer wieder verwunderlich ist, dass Polizeibeamte, die ebenfalls täglich mit Verfahren nach § 184b und § 184c StGB beruflich betraut sind, nur marginales Wissen über die Materie haben und über die Fragen der Verteidigung stolpern, die eigentlich nicht schwer sind.
Hintergrund ist, dass den Beamten in vielen Fällen das IT – Wissen fehlt, welches unser täglich Brot ist und somit, wenn man tiefer in der Materie einsteigt, zugeben müssen, dass sie hiervon keine Ahnung haben und die Fragen der Verteidigung nicht beantworten können.
Sie haben durch die Beauftragung unserer Kanzlei somit einen erheblichen Vorteil, denn wir sind in der IT – Forensik mit allen Wassern gewaschen. Ein guter Anteil unserer Mandanten kommt auf dem IT – Bereich und suchen sich bewusst einen Anwalt der alle Fragen beantworten kann und mitdenkt. Das ist im Übrigen auch der Grund, warum Mandanten laufend zu uns wechseln. Diese erkennen früh, dass man sich einem Spezialisten anvertraut und dieser auch die kniffligsten Fragen beantworten muss. Wir verteidigen seit Jahren Verfahren im Bereich des Darknets und sind immer auf dem neusten Stand der Technik.
Über die Befragung von Zeugen kann im Einzelfall zum Freispruch des Verfahrens führen bzw. Ihnen einen Haftstrafe ersparen.
Wenn Sie einen Anwalt beauftragen, der gerade seinen Computer anschalten kann, dann wundern Sie sich bitte auch nicht, dass dieser keine Fragen an die Zeugen haben wird.

Das Plädoyer

Wir freuen uns immer, wenn der Zeitpunkt gekommen ist, das Schlusswort zu halten, denn nun kann über ein Spiel mit Worten, rechtlichen Argumenten und dem IT – Wissen das Gericht davon überzeugt werden, dass die zu beantragende Strafe der Verteidigung die richtige ist.
Es kommt vor, dass man hier auch das vorangegangene Plädoyer der Staatsanwaltschaft zerlegt.
Die Waffe des Verteidigers ist hier nicht zu unterschätzen und auch hier gilt, dass wir immer wieder verwundert sind, was für einen Unsinn sich Kollegen und Kolleginnen an dieser Stelle zusammenstammeln oder mit einer Lustlosigkeit an die Sache rangehen, dass einem ganz Angst und Bange wird.
Wir sind der Überzeugung, dass Sie am Ende des Verfahrens stolz auf Ihren Verteidiger sein, dass Sie diesen mit Dank und Lob bedenken sollten. Das muss sich aber auch eine Verteidiger auch verdienen.
In einem Plädoyer werden wir abschließend alle Aspekte des Verfahrens beleuchten, egal wie lange es dauert. Wir plädieren immer so, als wäre es unser letztes Plädoyer

Das Urteil

Das Urteil wird durch das Gericht in Regel nach einer kurzen Unterbrechung verkündet.
Hier gibt es für unsere Mandanten selten eine Überraschung, da wir Verfahren ja gründlich vorbesprechen und auch in Verhandlungspausen Einschätzungen erfolgen.
Gegen das Urteil ist das Rechtsmittel der Berufung und Revision (vor dem Amtsgericht) und die der Revision vor dem Landgericht zulässig. Wir beraten Sie natürlich in alle Richtungen und werden gut für Sie Sorgen.

Eine paar Weise Worte zum Schluss

Wie in jeder Berufssparte gibt es immer wieder sehr engagierte Menschen, die ihren Beruf zur Berufung machen. Das hat meistens damit zu tun, dass Freude an dem empfindet, was man macht. Dies trifft genau auf unsere Kanzlei zu. Wir verteidigen gut und gerne in Verfahren und das spüren auch die Mandanten und spiegeln die Bewertungen über unsere Kanzlei wider.
Aus diesem Grund kommen Mandanten auch seit 2005 aus dem ganzen Bundesgebiet zu uns und wir hinterlassen in Ihrem Leben ein Meilenstein. Wenn es um Ihre Freiheit geht, dann sollten Sie sich auch nur in beste Hände geben und deshalb nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf.